Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)
Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)
Was ist Kuaförlük Pratisyeni (Özel Mesleki Eğitim)?
Steckbrief
Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsdauer: 3 JahreLernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Friseur empfangen und betreuen Kunden und informieren sie über die angebotenen Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, wie z.B. die Haar- und Kopfhautpflege.Fachpraktiker/innen für Friseur schneiden die Haare ihrer Kunden und nehmen die Gestaltung und Umformung vor. Auch die Färbung von Haaren nehmen sie vor. Die verwendeten Geräte reinigen und pflegen sie. Außerdem tragen sie Make-up auf und gestalten die Nägel ihrer Kunden.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe: Fachbetriebe des FriseurhandwerksArbeitsorte: Friseursalons VerkaufsräumeWas ist wichtig?Anforderungen:Geschicklichkeit (z.B. beim Gestalten von Frisuren)Gute körperliche Konstitution (viele Tätigkeiten im Stehen, z.B. Haare waschen, Färbemittel auftragen)Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung (z.B. bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um Haare zu schneiden und Haartönungen aufzutragen)Deutsch (z.B. für eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit)Kunst (z.B. um Frisuren zu gestalten, für dekorative Kosmetik und Maniküre)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker beziehungsweise zur Fachpraktiker/in für Friseur kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:wie man Kunden über Friseur- und Kosmetikdienstleistungen informiertwie man Haarreinigungs- und -pflegemittel dosiert und einsetztwelche Schneidetechniken es gibt und wie man Haarschnitte durchführtwie man Frisuren gestaltet und umformtwie man Haare färbtwie man Make-up aufträgt
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Medien
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▶ Lernorte
Fachpraktiker/innen für Friseur werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: Friseursalons, VerkaufsräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Übungsbetrieb bzw. Friseursalons der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): UnterrichtsräumePraktikumsbetrieb: Friseursalons, Verkaufsräume
▶ Interessen
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeitenz.B. Waschen von Kopfhaut und Haarenz.B. Auftragen von Färbemitteln unter Anleitungz.B. Trocknen der Haare mit dem FöhnInteresse an sozial-beratenden Tätigkeitenz.B. freundliches Eingehen auf Kundenwünschez.B. Beraten der Kunden/Kundinnen zu Haarschnitten und FrisurenInteresse an kreativ-gestaltenden Tätigkeitenz.B. Dekorieren und Gestalten des Schaufensters
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO)Ausbildungsdauer 3 JahreLernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen RehabilitationWas macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Friseur empfangen und betreuen Kunden und informieren sie über die angebotenen Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, wie z.B. die Haar- und Kopfhautpflege.Fachpraktiker/innen für Friseur schneiden die Haare ihrer Kunden und nehmen die Gestaltung und Umformung vor. Auch die Färbung von Haaren nehmen sie vor. Die verwendeten Geräte reinigen und pflegen sie. Außerdem tragen sie Make-up auf und gestalten die Nägel ihrer Kunden.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe: Fachbetriebe des FriseurhandwerksArbeitsorte: Friseursalons VerkaufsräumeWas ist wichtig?Anforderungen:Geschicklichkeit (z.B. beim Gestalten von Frisuren)Gute körperliche Konstitution (viele Tätigkeiten im Stehen, z.B. Haare waschen, Färbemittel auftragen)Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung (z.B. bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um Haare zu schneiden und Haartönungen aufzutragen)Deutsch (z.B. für eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit)Kunst (z.B. um Frisuren zu gestalten, für dekorative Kosmetik und Maniküre)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker beziehungsweise zur Fachpraktiker/i...
▶ Kompetenzen
Wichtige Fertigkeiten und Kenntnisse:AugenbrauenbehandlungDauerwellenDekorative Kosmetik, SchminkenFriseurkosmetikFrisurengestaltungFrisuren im DamenfachFrisuren im HerrenfachHaarefärbenHaarföhnenHaarpflegeHaarschnittHaarwaschen, ShampoonierenHandpflegeKinderfrisurenKörperpflege-, Kosmetik-, ParfümeriewarenKundenberatung, -betreuungMode-, TrendfrisurenNagelpflegeVerkaufVisagistik
▶ Ausbildungsdauer
3 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für FriseurAusbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:Kunden- und dienstleistungsorientiertes HandelnPflege des Haares und der KopfhautGestalten von FrisurenPflegen von Maschinen, Geräten und WerkzeugenTeil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:HaarschneidenFarbverändernde HaarbehandlungDekorative Kosmetik und ManiküreWerbung, Präsentation und PreisgestaltungTeil 2 der Abschlussprüfung vor dem Ende der Ausbildung
▶ Ausbildungskosten
Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.FörderungsmöglichkeitenNeben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).
▶ Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie man Kunden über Friseur- und Kosmetikdienstleistungen informiertwie man Haarreinigungs- und -pflegemittel dosiert und einsetztwelche Schneidetechniken es gibt und wie man Haarschnitte durchführtwie man Frisuren gestaltet und umformtwie man Haare färbtwie man Make-up aufträgtDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Fächernin allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im Ausbildungs- bzw. PraktikumsbetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Haare und Kopfhaut pflegen, Haare schneiden, Make-up auftragenUmgebung: Körperkontakt mit Kunden, Umgang mit Chemikalien wie Haarfarben, Geruchseinfluss durch HaarspraysKleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Schutzhandschuhe beim Färben der Haare)Arbeitszeit: Samstagsarbeit ist im Friseurhandwerk üblichAnforderungen: Geschicklichkeit (z.B. beim Gestalten von Frisuren)Gute körperliche Konstitution (viele Tätigkeiten im Stehen, z.B. Haare waschen, Färbemittel auftragen)Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung (z.B. bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
▶ Ausbildungsvergütung
Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.
▶ Wichtige Schulfächer
Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Werken/Technik: z.B. um Haare zu schneiden und Haartönungen aufzutragenDeutsch: z.B. für eine gute mündliche AusdrucksfähigkeitKunst: z.B. um Frisuren zu gestalten, für dekorative Kosmetik und Maniküre
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachpraktiker/in für Friseur an:Bereich HaushaltFachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen (§66 BBiG/§42r HwO)Fachpraktiker/Fachpraktikerin Service in sozialen Einrichtungen (§66 BBiG/§42r HwO)Gemeinsamkeit:Hilfe bei der Körperpflege leisten
▶ Entwicklung der Ausbildung
2019:Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung als Fachpraktiker/in Friseur der Handwerkskammer Kassel
▶ Arbeits- und Sozialverhalten
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich sind die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale wichtig, um diesen Beruf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. bereitwilliges Reinigen des Frisierplatzes nach den Kundenterminen)Sorgfalt (z.B. sorgfältiges Schneiden, Waschen, Behandeln von Haaren)Kreativität (z.B. ideenreiches Gestalten von Frisuren)Kommunikationsfähigkeit (z.B. Beantworten von Kundenfragen über die Frisurgestaltung)Kontaktbereitschaft (z.B. Schaffen einer angenehmen Atmosphäre beim Kundengespräch)Freundlich-gewinnendes Wesen (z.B. freundliches Auftreten im Kundenkontakt)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Kundenwünsche bei der Haarstilberatung und der Terminvergabe)
▶ Die Ausbildung im Überblick
Fachpraktiker/in für Friseur ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Friseur/in.Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Friseur erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.
▶ Verbände und Organisationen
ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband der Künste und Techniken der Friseure Deutschlands e.V. (CAT)Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.Fachpraktiker für Friseur/Fachpraktikerin für FriseurFachpraktiker Friseur/Fachpraktikerin FriseurFachpraktiker im Friseurhandwerk/Fachpraktikerin im Friseurhandwerk
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung finden Fachpraktiker/innen für Friseur arbeiten vor allem in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Dort sind sie mit Aufgaben rund um Friseur- und Kosmetikdienstleistungen wie z.B. Haarpflege, Haarschnitt oder dekorative Kosmetik und Maniküre betraut.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Für Fachpraktiker/innen für Friseur gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Im Laufe des Berufslebens muss man sein Fachwissen immer auf dem neuesten Stand halten und sich beispielsweise über Neuerungen im Bereich Frisurengestaltung, Haarbehandlung und Hand- und Nagelpflege informieren.Beruflich weiterkommenWer als Fachpraktiker/in für Friseur weiterkommen möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ausbildung beispielsweise in folgendem Beruf weiterqualifizieren:Friseur/FriseurinAuskünfte über Anrechnungsmöglichkeiten erteilen die für die jeweilige Berufsausbildung zuständigen Stellen. Informationen zu möglichen Weiterbildungen erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.
▶ Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung kann z.B. durch eine der folgenden Wahlqualifikationen vertieft werden:KosmetikLanghaarfrisurenNagelpflege
▶ Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sind wichtig, um den Beruf lernen und ausüben zu können.Fähigkeitenfigural-räumliches Denken (z.B. Gestalten von Frisuren unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Kunden/Kundinnen)Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Besonderheiten an Haar und Kopfhaut der Kunden/Kundinnen)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Namen von Kunden/Kundinnen)Umstellungsfähigkeit (z.B. Wechseln zwischen verschiedenen Tätigkeiten wie Kunden/Kundinnen beraten oder Haare waschen)Fingergeschick (z.B. Massieren der Kopfhaut; Aufwickeln von Haaren)Handgeschick (z.B. Trocknen der Haare mit dem Föhn; Stylen der Frisur)Auge-Hand-Koordination (z.B. Schneiden von Konturen; Auftragen von Farbe)Handwerkliches Geschick (z.B. Auffrisieren von Haaren; Schneiden von Haaren mit Schere oder Messer)Sinn und Gespür für Ästhetik (z.B. Abstimmen des Make-ups auf die Bedürfnisse der Kunden/Kundinnen)Kenntnisse und FertigkeitenRechenfertigkeiten (z.B. Berechnen des Materialbedarfs)Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen von Kundenwünschen auch bei lauten Nebengeräuschen)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Informieren von Kunden/Kundinnen hinsichtlich Frisuren und Stylingprodukten)
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Friseur bzw. zur Fachpraktikerin für Friseur gibt es keine bundeseinheitliche rechtliche Regelung. Die zuständigen Kammern erlassen ihre Ausbildungsregelungen entsprechend den Hauptausschussempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).Beispiel einer Kammerregelung:Regelung über die Ausbildung behinderter Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in Friseur vom 18.01.2019 (HWK Kassel)(Hinweis: Durch Gesetzesänderung zum 01.01.2020 wurde § 42m der Handwerksordnung zu § 42r.)Weitere Regelungen der zuständigen Stellen:Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Eine Eignungsuntersuchung ist i.d.R. notwendig. Die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst diese.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Kuaförlük Pratisyeni (Özel Mesleki Eğitim)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Friseur empfangen und betreuen Kunden und informieren sie über die angebotenen Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, wie z.B. die Haar- und Kopfhautpflege.Fachpraktiker/innen für Friseur schneiden die Haare ihrer Kunden und nehmen die Gestaltung und Umformung vor. Auch die Färbung von Haaren nehmen sie vor. Die verwendeten Geräte reinigen und pflegen sie. Außerdem tragen sie Make-up auf und gestalten die Nägel ihrer Kunden.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe: Fachbetriebe des FriseurhandwerksArbeitsorte: Friseursalons VerkaufsräumeWas ist wichtig?Anforderungen:Geschicklichkeit (z.B. beim Gestalten von Frisuren)Gute körperliche Konstitution (viele Tätigkeiten im Stehen, z.B. Haare waschen, Färbemittel auftragen)Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung (z.B. bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um Haare zu schneiden und Haartönungen aufzutragen)Deutsch (z.B. für eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit)Kunst (z.B. um Frisuren zu gestalten, für dekorative Kosmetik und Maniküre)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker beziehungsweise zur Fachpraktiker/in für Friseur kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:wie man Kunden über Friseur- und Kosmetikdienstleistungen informiertwie man Haarreinigungs- und -pflegemittel dosiert und einsetztwelche Schneidetechniken es gibt und wie man Haarschnitte durchführtwie man Frisuren gestaltet und umformtwie man Haare färbtwie man Make-up aufträgt
Ist Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland typischerweise? ▼
Fachpraktiker/innen für Friseur werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: Friseursalons, VerkaufsräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Übungsbetrieb bzw. Friseursalons der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): UnterrichtsräumePraktikumsbetrieb: Friseursalons, Verkaufsräume
Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.