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Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO)

Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO)

Ausbildung Kunst, Kunstwissenschaft KldB B 33212

Was ist Boyacı ve Lakçı Uzman Uygulayıcısı?

Was macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer gestalten zum Beispiel Flächen innen und außen an Gebäuden. Sie bereiten die Untergründe vor und streichen oder lackieren die Oberflächen. Diese können aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer berechnen die Menge an Material, das sie brauchen. Was sie nicht bearbeiten, schützen sie mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.In der Fahrzeuglackierung reparieren Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer zum Beispiel Lackschäden oder machen Ganzlackierungen und Umlackierungen. Manchmal machen sie auch Pulverbeschichtungen oder beschriften Fahrzeuge zum Beispiel mit Werbeaufschriften.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Betriebe des Maler- und LackiererhandwerksAutolackierereienFirmen, die Autos nach Unfällen wieder verkehrstüchtig machenArbeitsorte:beim KundenBaustellenWerkstättenWerkhallenWas ist wichtig?Anforderungen:Gutes Sehvermögen (z.B. Farbsicherheit beim Mischen von Farben)Handgeschick (z.B. beim Auftragen von Schriften mit dem Pinsel) Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Tragen von schweren Geräten und Materialien)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um verschiedene Anstrichtechniken anzuwenden)Mathematik (z.B. um Flächen zu berechnen und den Materialverbrauch zu kalkulieren)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für Maler und Lackierer kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:wie Beschichtungen durch Streichen, Rollen und Spritzen ausgeführt werdenwie Beschriftungen unter Anwendung analoger und digitaler Techniken hergestellt werdenwie man Flächen und Objekte bekleidetwie man Farbtöne mischt und nachmischtwie man Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten prüft, beurteilt und vorbereitetwie man Dämm- und Isolierstoffe verarbeitetwie man Oberflächen pflegt und konserviert

Steckbrief

Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation

Beschreibung (Deutsch)

Was macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer gestalten zum Beispiel Flächen innen und außen an Gebäuden. Sie bereiten die Untergründe vor und streichen oder lackieren die Oberflächen. Diese können aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer berechnen die Menge an Material, das sie brauchen. Was sie nicht bearbeiten, schützen sie mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.In der Fahrzeuglackierung reparieren Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer zum Beispiel Lackschäden oder machen Ganzlackierungen und Umlackierungen. Manchmal machen sie auch Pulverbeschichtungen oder beschriften Fahrzeuge zum Beispiel mit Werbeaufschriften.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Betriebe des Maler- und LackiererhandwerksAutolackierereienFirmen, die Autos nach Unfällen wieder verkehrstüchtig machenArbeitsorte:beim KundenBaustellenWerkstättenWerkhallenWas ist wichtig?Anforderungen:Gutes Sehvermögen (z.B. Farbsicherheit beim Mischen von Farben)Handgeschick (z.B. beim Auftragen von Schriften mit dem Pinsel) Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Tragen von schweren Geräten und Materialien)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um verschiedene Anstrichtechniken anzuwenden)Mathematik (z.B. um Flächen zu berechnen und den Materialverbrauch zu kalkulieren)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für Maler und Lackierer kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:wie Beschichtungen durch Streichen, Rollen und Spritzen ausgeführt werdenwie Beschriftungen unter Anwendung analoger und digitaler Techniken hergestellt werdenwie man Flächen und Objekte bekleidetwie man Farbtöne mischt und nachmischtwie man Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten prüft, beurteilt und vorbereitetwie man Dämm- und Isolierstoffe verarbeitetwie man Oberflächen pflegt und konserviert

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Kunst, Kunstwissenschaft →

Der Beruf Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Kunst, Kunstwissenschaft:

Detaillierte Informationen

Medien

besserlackieren.deEnable Me. Leben mit Behinderung oder chronischer Krankheit.FARBE UND LACKFML Der Fahrzeug- und Metall-Lackierer / Das LackiererhandwerkHandlungsorientiertes Lernen in der VR LackierwerkstattLackiererblattMalerblattMalerpraxisREHADAT - Informationssystem zur beruflichen TeilhabeVerzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte MenschenWir sind Farbe

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: Baustellen, Werkstätten, Werkhallen, beim KundenBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): UnterrichtsräumePraktikumsbetrieb: Baustellen, Werkstätten, Werkhallen

Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeitenz.B. Aufbringen von Farbe durch Streichen, Rollen und Spritzenz.B. sorgfältiges Abkleben und Abdecken von Böden, Fenster- und Türrahmenz.B. Vorbereiten von Untergründen, Glätten von Wänden mit SchleifgerätenInteresse an kreativ-gestaltenden Tätigkeitenz.B. geschmackvolles Gestalten von Oberflächen mit Mustern, Farben und Beschriftungen

Steckbrief

BerufstypAusbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen RehabilitationWas macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer gestalten zum Beispiel Flächen innen und außen an Gebäuden. Sie bereiten die Untergründe vor und streichen oder lackieren die Oberflächen. Diese können aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer berechnen die Menge an Material, das sie brauchen. Was sie nicht bearbeiten, schützen sie mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.In der Fahrzeuglackierung reparieren Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer zum Beispiel Lackschäden oder machen Ganzlackierungen und Umlackierungen. Manchmal machen sie auch Pulverbeschichtungen oder beschriften Fahrzeuge zum Beispiel mit Werbeaufschriften.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Betriebe des Maler- und LackiererhandwerksAutolackierereienFirmen, die Autos nach Unfällen wieder verkehrstüchtig machenArbeitsorte:beim KundenBaustellenWerkstättenWerkhallenWas ist wichtig?Anforderungen:Gutes Sehvermögen (z.B. Farbsicherheit beim Mischen von Farben)Handgeschick (z.B. beim Auftragen von Schriften mit dem Pinsel) Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (beim Arbeiten auf Leitern und Gerüste...

Kompetenzen

Wichtige Fertigkeiten und Kenntnisse:AnstreichenAußen-, Innenwände und Decken energetisch dämmenAußenanstrich, FassadenanstrichBeschichtungstechnikFahrzeuglackierungFarbdesign, FarbgestaltungInnenanstrichKorrosionsschutzKunststoffputzLackierenLasierenMischenOberflächen beschichtenPolierenTapezierenUntergrundbehandelnVerputzenWand- und Deckenverkleidung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in Maler und LackiererAusbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:1. und 2. Ausbildungsjahr u.a.:Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie Bearbeiten von BauteilenPrüfen, Bewerten und Vorbereiten von UntergründenHerstellen, Bearbeiten, Beschichten, Bekleiden, Gestalten und Instandhalten von OberflächenDurchführen von Putz-, Dämm- und TrockenbauarbeitenTeil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres3. Ausbildungsjahr u.a.:Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und FassadengestaltungGestalten von Oberflächen mit Mustern, Werkzeugstrukturen und BeschichtungsstoffenVerlegen von Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie Bekleiden von Decken und WändenHerstellen von Beschriftungen und KommunikationsmittelnDurchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz sowie zum BrandschutzDurchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und BodenflächenTeil 2 der Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.FörderungsmöglichkeitenNeben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie Beschichtungen durch Streichen, Rollen und Spritzen ausgeführt werdenwie Beschriftungen unter Anwendung analoger und digitaler Techniken hergestellt werdenwie man Flächen und Objekte bekleidetwie man Farbtöne mischt und nachmischtwie man Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten prüft, beurteilt und vorbereitetwie man Dämm- und Isolierstoffe verarbeitetwie man Oberflächen pflegt und konserviertDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Fächernin allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der AusbildungswerkstattPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Farben mischen, Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestalten, Dämm- und Trockenbauarbeiten durchführenUmgebung: wechselnde Baustellen, Gerüche von Farben und Lacken auf der Baustelle und in der Werkstatt, Arbeit im Freien bei unterschiedlichen WitterungsverhältnissenKleidung: Schutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Atemschutz, Schutzbrille)Anforderungen: Gutes Sehvermögen (z.B. Farbsicherheit beim Mischen von Farben)Handgeschick (z.B. beim Auftragen von Schriften mit dem Pinsel) Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Tragen von schweren Geräten und Materialien)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Werken/Technik: z.B. um verschiedene Anstrichtechniken anzuwendenMathematik: z.B. um Flächen zu berechnen und den Materialverbrauch zu kalkulieren

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung Zusatzqualifikationen zu erwerben, z.B. in den Bereichen Spritz- und Lackierarbeiten, Herstellen und Drucken von Plakaten und Werbefolien.

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer an:Bereich AusbauFachpraktiker/Fachpraktikerin im Ausbaufachwerk (§66 BBiG/§42r HwO)Gemeinsamkeit:Auf Baustellen arbeiten, dabei Untergründe vorbehandeln, Beschichtungen und Dämmmaterialien aufbringenBereich Auto und StraßenverkehrFachpraktiker/Fachpraktikerin für Fahrzeugpflege (§66 BBiG/§42r HwO)Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Karosseriebearbeiter (§66 BBiG/§42r HwO)Gemeinsamkeit:Lacke, Pflege- und Korrosionsschutzmittel verarbeiten

Entwicklung der Ausbildung

1970er-Jahre:Erste Ausbildungsregelungen (z.B. 1977: Ausbildungsregelung für die Ausbildung als Fachwerker/in im Maler- und Lackiererhandwerk der Handwerkskammer für Unterfranken)2021:Empfehlung für Ausbildungsregelungen für die Ausbildung zum Fachpraktiker Maler und Lackierer/zur Fachpraktikerin Malerin und Lackiererin (BIBB-Hauptausschuss)

Arbeits- und Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich sind die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale wichtig, um diesen Beruf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. bereitwilliges Übernehmen von Arbeiten beim Streichen von Wänden oder Verlegen von Bodenbelägen)Sorgfalt (z.B. sorgfältiges Abdecken und Abkleben von Heizkörpern, Böden, Türen und Fenstern; exaktes Verspachteln von Rissen und Unebenheiten)Umsicht (z.B. Beachten der Sicherheit von Kollegen/Kolleginnen sowie Passanten/Passantinnen beim Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen und Leitern)Flexibilität (z.B. bei Einsatzortwechsel ständiges Anpassen an neue Arbeitsbedingungen)

Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich z.B. am anerkannten Ausbildungsberuf Maler/in und Lackierer/in. Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Verbände und Organisationen

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)Bundesverband Farbe Gestaltung BautenschutzIGBCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.Fachpraktiker Maler und Lackierer/Fachpraktikerin Malerin und LackiererinFachpraktiker für Maler und Lackierer/Fachpraktikerin für Maler und LackiererFachpraktiker im Malerhandwerk/Fachpraktikerin im MalerhandwerkFachpraktiker für Fahrzeuglackierung/Fachpraktikerin für FahrzeuglackierungBau- und Metallmaler/Bau- und Metallmalerin

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Fachpraktiker/innen für Metallbau verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. in den Bereichen Spritz- und Lackierarbeiten, Herstellen und Drucken von Plakaten und Werbefolien.Die passende Beschäftigung finden Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer arbeiten in Maler- und Lackierbetrieben, bei Baubetrieben im Ausbaubereich sowie in Autolackierereien. Dort gestalten sie Fassaden und Innenräume, führen Renovierungsarbeiten aus oder lackieren Fahrzeuge.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Für Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Im Laufe des Berufslebens muss man sein Fachwissen immer auf dem neuesten Stand halten und sich beispielsweise über Neuerungen im Bereich Bearbeitungstechniken oder neue Werkstoffe informieren.Beruflich weiterkommenWer als Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer weiterkommen möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ausbildung beispielsweise in folgenden Berufen weiterqualifizieren:Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin Fachrichtung Gestaltung und InstandhaltungFahrzeuglackierer/FahrzeuglackiererinAuskünfte über Anrechnungsmöglichkeiten erteilen die für die jeweilige Berufsausbildung zuständigen Stellen. Informationen zu möglichen Weiterbildungen erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung kann ggf. in einer Fachrichtung oder in einem Schwerpunkt erfolgen, z.B.:Gestaltung und InstandhaltungMaler/inFahrzeuglackierer/in

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sind wichtig, um den Beruf lernen und ausüben zu können.Fähigkeitenfigural-räumliches Denken (z.B. Lesen und Verstehen von Zeichnungen und Farbplänen)Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Unebenheiten oder Feuchtigkeit)Handgeschick (z.B. Auftragen von Farbe mit Pinseln oder Farbrollen)Auge-Hand-Koordination (z.B. sauberes Führen des Pinsels; genaues Abkleben von Türrahmen)Körperbeherrschung (z.B. Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen und Leitern)Handwerkliches Geschick (z.B. Arbeiten mit Schleifgeräten, Teppichmessern und Spachteln)Zeichnerische Befähigung (z.B. Anfertigen von Skizzen und Plänen zu Sanierungszwecken)Sinn und Gespür für Ästhetik (z.B. Gestalten von Oberflächen; Anbringen von Mustern und Beschriftungen)Kenntnisse und FertigkeitenRechenfertigkeiten (z.B. Berechnen des Bedarfs an Farben und Lösungsmitteln)

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Maler und Lackierer bzw. zur Fachpraktikerin für Maler und Lackierer gibt es keine bundeseinheitliche rechtliche Regelung. Die von den zuständigen Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen beruhen auf der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB):Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 10.6.2021 für eine Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker Maler und Lackierer/zur Fachpraktikerin Malerin und Lackiererin gemäß § 42r HwOWeitere Regelungen der zuständigen Stellen:Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Eine Eignungsuntersuchung ist i.d.R. notwendig. Die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst diese.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Boyacı ve Lakçı Uzman Uygulayıcısı

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer gestalten zum Beispiel Flächen innen und außen an Gebäuden. Sie bereiten die Untergründe vor und streichen oder lackieren die Oberflächen. Diese können aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer berechnen die Menge an Material, das sie brauchen. Was sie nicht bearbeiten, schützen sie mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.In der Fahrzeuglackierung reparieren Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer zum Beispiel Lackschäden oder machen Ganzlackierungen und Umlackierungen. Manchmal machen sie auch Pulverbeschichtungen oder beschriften Fahrzeuge zum Beispiel mit Werbeaufschriften.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Betriebe des Maler- und LackiererhandwerksAutolackierereienFirmen, die Autos nach Unfällen wieder verkehrstüchtig machenArbeitsorte:beim KundenBaustellenWerkstättenWerkhallenWas ist wichtig?Anforderungen:Gutes Sehvermögen (z.B. Farbsicherheit beim Mischen von Farben)Handgeschick (z.B. beim Auftragen von Schriften mit dem Pinsel) Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Tragen von schweren Geräten und Materialien)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um verschiedene Anstrichtechniken anzuwenden)Mathematik (z.B. um Flächen zu berechnen und den Materialverbrauch zu kalkulieren)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für Maler und Lackierer kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:wie Beschichtungen durch Streichen, Rollen und Spritzen ausgeführt werdenwie Beschriftungen unter Anwendung analoger und digitaler Techniken hergestellt werdenwie man Flächen und Objekte bekleidetwie man Farbtöne mischt und nachmischtwie man Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten prüft, beurteilt und vorbereitetwie man Dämm- und Isolierstoffe verarbeitetwie man Oberflächen pflegt und konserviert

Ist Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland typischerweise?

Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: Baustellen, Werkstätten, Werkhallen, beim KundenBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): UnterrichtsräumePraktikumsbetrieb: Baustellen, Werkstätten, Werkhallen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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