Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk
Friseurmeister/in/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk
Was ist Usta Kuaför (Bachelor Professional)?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Bachelor Professional Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Beschreibung (Deutsch)
Aufgaben und TätigkeitenFriseurmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Friseurbetrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem überwachen sie die Qualität von Haarpflege, Schnitt und Styling. In Friseursalons arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. schneiden sie Haare, gestalten Frisuren und beraten die Kundschaft. Auch führen sie kosmetische Behandlungen durch.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Friseurmeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Fachbetrieben des Friseur-Handwerks in Kosmetiksalons in Wellnesshotels bei Film-, Theater- und MedienproduktionenArbeitsorte:Friseurmeister und -meisterinnen arbeiten meistin Friseursalons und Verkaufsräumenbei Kunden/Kundinnenin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.: die Gesellenprüfung als Friseur/in odereine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mehrjährige Berufstätigkeit im Friseur-HandwerkInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Fachpraxis (Teil I): Haarschnitte, Frisuren und Make-up entwerfen und anbieten Haar und Haut im Hinblick auf Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung untersuchen und beurteilenhaarfarbverändernde sowie haarstrukturverändernde Maßnahmen durchführenHaarschnitte sowie Rasuren und Bartschneiden ausführenFrisuren mit unterschiedlichen Methoden einschließlich Haarersatz und -schmuck gestalteneinen Haarvollersatz und -teilersatz anpassen, reparieren, reinigen, pflegen, färbenFachtheorie (Teil II): Haar und Haut beurteilen und entsprechende Behandlungspläne aufstellenWirkungsweisen und Inhaltsstoffe unterschiedlicher pflegender und kosmetischer Produkte einschätzenKundenberatungen optimierenbetriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfenMarketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeitendas betriebliche Qualitätsmanagement planenPersonalverwaltungsaufgaben kennenlernenBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Bachelor ProfessionalWeiterbildungsartMeisterprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenFriseurmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Friseurbetrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem überwachen sie die Qualität von Haarpflege, Schnitt und Styling. In Friseursalons arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. schneiden sie Haare, gestalten Frisuren und beraten die Kundschaft. Auch führen sie kosmetische Behandlungen durch.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Friseurmeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Fachbetrieben des Friseur-Handwerks in Kosmetiksalons in Wellnesshotels bei Film-, Theater- und MedienproduktionenArbeitsorte:Friseurmeister und -meisterinnen arbeiten meistin Friseursalons und Verkaufsräumenbei Kunden/Kundinnenin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.: die Gesellenprüfung als Friseur/in odereine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mehrjährige Berufstätigkeit im Friseur-HandwerkInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 430 StundenTeil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 StundenTeil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 StundenGesamtstundenzahl: ca. 785 Stunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Fachpraxis (Teil I): Haarschnitte, Frisuren und Make-up entwerfen und anbieten Haar und Haut im Hinblick auf Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung untersuchen und beurteilenhaarfarbverändernde sowie haarstrukturverändernde Maßnahmen durchführenHaarschnitte sowie Rasuren und Bartschneiden ausführenFrisuren mit unterschiedlichen Methoden einschließlich Haarersatz und -schmuck gestalteneinen Haarvollersatz und -teilersatz anpassen, reparieren, reinigen, pflegen, färbenFachtheorie (Teil II): Haar und Haut beurteilen und entsprechende Behandlungspläne aufstellenWirkungsweisen und Inhaltsstoffe unterschiedlicher pflegender und kosmetischer Produkte einschätzenKundenberatungen optimierenbetriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfenMarketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeitendas betriebliche Qualitätsmanagement planenPersonalverwaltungsaufgaben kennenlernenBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Mathematik: z.B. um Preise zu berechnen, Kosten zu kalkulieren und Abrechnungen zu erstellenWirtschaft/Recht: z.B. um einen Betrieb zu führenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Führungsinstrumente wie Feedback einzusetzen
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildung im Ausland
Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:ÖsterreichWeiterbildungsangebote: AMS - Arbeitsmarktservice Österreich - Weiterbildungsdatenbank und WIFI Österreich(z.B. mit dem Suchbegriff "Friseur/in")SchweizWeiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz(z.B. mit dem Suchbegriff "Coiffeur/Coiffeuse")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternative bietet sich für den Beruf Friseurmeister/in an:Bereich Kosmetik, Körperpflege und WellnessFachwirt/Fachwirtin für Kosmetik und WellnessGemeinsamkeit:dekorative kosmetische Behandlungen durchführen und Kunden/Kundinnen beraten
▶ Entwicklung der Weiterbildung
1975:Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen im Friseur-Handwerk tritt in Kraft2001:neue Verordnung, die der Kundenberatung einen größeren Stellenwert einräumt2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungFriseurmeister/FriseurmeisterinInhabende eines Meistertitels dürfen zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks führen.
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Friseurmeister bzw. -meisterin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Friseurmeister/innen in Fachbetrieben des Friseur-Handwerks oder in Kosmetiksalons.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Friseurhandwerk bis hin zu Stilberatung.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung abzulegen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Maskenbild erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch Gründung eines Friseursalons. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Meisterprüfung im HandwerkVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk (Friseurmeisterverordnung - Friseur-MstrV) vom 19.04.2001 (BGBl. I S. 638), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 34 der Verordnung vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)Rechtsvorschriften und Empfehlungen zu Prüfung und WeiterbildungGrundlagen für alle Handwerksmeisterprüfungen:Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfV), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)Weitere Grundlagen für die Teile III und IV der Handwerksmeisterprüfungen:Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO) vom 26.10.2011 (BGBl. I S. 2149), geändert durch Artikel 2 Abs. 97 der Verordnung vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf Teil III der Meisterprüfung im Handwerk, Stand 2011 (Ludwig-Fröhler-Institut, Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut (DHI))Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk, erstellt durch den Arbeitskreis Rahmenlehrplan Teil IV der Meisterprüfung, Hrsg. Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln, Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut (DHI)...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.: die Gesellenprüfung als Friseur/in odereine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mehrjährige Berufstätigkeit im Friseur-HandwerkEin Validierungsverfahren ermöglicht den Nachweis beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss fehlt.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Usta Kuaför (Bachelor Professional)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenFriseurmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Friseurbetrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem überwachen sie die Qualität von Haarpflege, Schnitt und Styling. In Friseursalons arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. schneiden sie Haare, gestalten Frisuren und beraten die Kundschaft. Auch führen sie kosmetische Behandlungen durch.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Friseurmeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Fachbetrieben des Friseur-Handwerks in Kosmetiksalons in Wellnesshotels bei Film-, Theater- und MedienproduktionenArbeitsorte:Friseurmeister und -meisterinnen arbeiten meistin Friseursalons und Verkaufsräumenbei Kunden/Kundinnenin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.: die Gesellenprüfung als Friseur/in odereine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mehrjährige Berufstätigkeit im Friseur-HandwerkInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Fachpraxis (Teil I): Haarschnitte, Frisuren und Make-up entwerfen und anbieten Haar und Haut im Hinblick auf Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung untersuchen und beurteilenhaarfarbverändernde sowie haarstrukturverändernde Maßnahmen durchführenHaarschnitte sowie Rasuren und Bartschneiden ausführenFrisuren mit unterschiedlichen Methoden einschließlich Haarersatz und -schmuck gestalteneinen Haarvollersatz und -teilersatz anpassen, reparieren, reinigen, pflegen, färbenFachtheorie (Teil II): Haar und Haut beurteilen und entsprechende Behandlungspläne aufstellenWirkungsweisen und Inhaltsstoffe unterschiedlicher pflegender und kosmetischer Produkte einschätzenKundenberatungen optimierenbetriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfenMarketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeitendas betriebliche Qualitätsmanagement planenPersonalverwaltungsaufgaben kennenlernenBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)
Ist Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.: die Gesellenprüfung als Friseur/in odereine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mehrjährige Berufstätigkeit im Friseur-HandwerkEin Validierungsverfahren ermöglicht den Nachweis beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss fehlt.
Wo arbeiten Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk in Deutschland typischerweise? ▼
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Friseurmeister/Friseurmeisterin/Bachelor Professional im Friseur-Handwerk in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.