Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin
Floristmeister/in
Was ist Usta Çiçekçi (Geprüfter Floristmeister/in)?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Meister/in Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Beschreibung (Deutsch)
Aufgaben und TätigkeitenFloristmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Betrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität der Dienstleistungen und Produkte sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, fertigen z.B. Blumenarrangements für Feiern und beraten die Kundschaft.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Floristmeister und -meisterinnen sind in erster Linie beschäftigtin Blumenfachgeschäftenin Gartencenternin Gärtnereien mit Blumengeschäftim Pflanzen- und BlumengroßhandelArbeitsorte:Floristmeister und -meisterinnen arbeiten meistin Verkaufsräumen in speziellen Binde-, Werkstatt- und Lagerräumenin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchbei Kunden/Kundinnen, zum Teil im Freien (z.B. Gestaltung von Blumenarrangements)im Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung als Florist/in und anschließend eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit odereine mindestens 6-jährige einschlägige BerufspraxisInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren. UnternehmensführungInstrumente des Controllings und Qualitätsmanagements anwendenMethoden der Marktbeobachtung und -analyse beherrschenInterne und externe KommunikationTeamarbeit fördernMethoden der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung anwenden Mitarbeiterführung und PersonalentwicklungPersonalbedarf bestimmenMitarbeitende auswählen und einsetzen AusbildungAusbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planenAusbildung durchführenPlanung, Organisation von Abläufen und Kalkulationgestalterische Konzepte für floristische Werkstücke und Dienstleistungen entwickelnKostenkalkulation und Preisbildung durchführen Beschaffung und Pflegepflanzliche und nichtpflanzliche Werkstoffe und Materialien beurteilen und beschaffenPflanzen und Pflanzenteile pflegen Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)Marketingkonzepte und verkaufsfördernde Maßnahmen entwickeln und umsetzenProdukte präsentierenAngebote erstellen und Kunden/Kundinnen beraten Fertigung und Kontrolle floristische Werkstücke fertigenWerkstücke hinsichtlich des Konzepts und der Kalkulation überprüfen
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Agrar-, Forst- und Ernährungswiss. →Der Beruf Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswiss.:
- Nutzpflanzenwissenschaften
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Agrarwirtschaft
Bachelor · Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Agrarwissenschaften
Bachelor · Universität Rostock
Agrarwissenschaften
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Agricultural and Horticultural Sciences - Bachelor of Science - Monobachelor
Bachelor · Institut für Kunst- und Bildgeschichte (IKB) der Humboldt-Universität zu Berlin
Agricultural Economics
Master · Universität Rostock
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Floristmeisterschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Meister/inWeiterbildungsartMeisterprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenFloristmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Betrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität der Dienstleistungen und Produkte sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, fertigen z.B. Blumenarrangements für Feiern und beraten die Kundschaft.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Floristmeister und -meisterinnen sind in erster Linie beschäftigtin Blumenfachgeschäftenin Gartencenternin Gärtnereien mit Blumengeschäftim Pflanzen- und BlumengroßhandelArbeitsorte:Floristmeister und -meisterinnen arbeiten meistin Verkaufsräumen in speziellen Binde-, Werkstatt- und Lagerräumenin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchbei Kunden/Kundinnen, zum Teil im Freien (z.B. Gestaltung von Blumenarrangements)im Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung als Florist/in und anschließend eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit odereine mindestens 6-jährige einschlägige BerufspraxisInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je n...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Lern- und Arbeitsmethodik: 10 UnterrichtsstundenUnternehmensführung: 150 UnterrichtsstundenInterne und externe Kommunikation: 60 UnterrichtsstundenMitarbeiterführung und Personalentwicklung: 70 UnterrichtsstundenAusbildung: 70 UnterrichtsstundenPlanung, Organisation von Abläufen und Kalkulation: 150 UnterrichtsstundenBeschaffung und Pflege: 140 UnterrichtsstundenPräsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung): 150 UnterrichtsstundenFertigung und Kontrolle: 150 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 950 Unterrichtsstunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
UnternehmensführungInstrumente des Controllings und Qualitätsmanagements anwendenMethoden der Marktbeobachtung und -analyse beherrschenInterne und externe KommunikationTeamarbeit fördernMethoden der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung anwenden Mitarbeiterführung und PersonalentwicklungPersonalbedarf bestimmenMitarbeitende auswählen und einsetzen AusbildungAusbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planenAusbildung durchführenPlanung, Organisation von Abläufen und Kalkulationgestalterische Konzepte für floristische Werkstücke und Dienstleistungen entwickelnKostenkalkulation und Preisbildung durchführen Beschaffung und Pflegepflanzliche und nichtpflanzliche Werkstoffe und Materialien beurteilen und beschaffenPflanzen und Pflanzenteile pflegen Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)Marketingkonzepte und verkaufsfördernde Maßnahmen entwickeln und umsetzenProdukte präsentierenAngebote erstellen und Kunden/Kundinnen beraten Fertigung und Kontrolle floristische Werkstücke fertigenWerkstücke hinsichtlich des Konzepts und der Kalkulation überprüfen
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Pflanzenkunde: z.B. um Blumen- und Pflanzenschmuck für alle Anlässe zu entwerfen und anzufertigenMathematik: z.B. um Materialkosten zu berechnen und Abrechnungen zu erstellenWirtschaft/Recht: z.B. um eine Betriebsabteilung zu leitenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Führungsinstrumente wie Zielvereinbarung und Feedback anzuwenden
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am WochenendeLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildung im Ausland
Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:ÖsterreichWeiterbildungsangebote: WIFI Österreich(z.B. mit den Suchbegriffen "Floristik" oder "Meisterschule Floristik")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Floristmeister/in an:Bereich PflanzenStaatlich geprüfter Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin Fachrichtung Blumenkunst/Bachelor Professional in GestaltungGärtnermeister/Gärtnermeisterin Fachrichtung FriedhofsgärtnereiGärtnermeister/Gärtnermeisterin Fachrichtung StaudengärtnereiGärtnermeister/Gärtnermeisterin Fachrichtung ZierpflanzenbauGemeinsamkeit:mit Blumen und Zierpflanzen fachgerecht umgehen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2001:Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin2019:neue Verordnung, Angaben zum Bestehen der Prüfung und zum Zeugnis wurden angepasst bzw. ergänzt2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungGeprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Floristmeister bzw. Floristmeisterin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Floristmeister und Floristmeisterinnen z.B. in Blumenfachgeschäften und Gartencentern.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung, z.B. im Bereich Floristik, kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister und Meisterinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gartenbau erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Blumenfachgeschäft, gegebenenfalls auch als Teilhaber bzw. Teilhaberin.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Zur PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin (Floristmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung - FloristMFPrV), verkündet als Art. 20 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung als Florist/in und anschließend eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeitodereine mindestens 6-jährige einschlägige BerufspraxisDarüber hinaus ist ein Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Usta Çiçekçi (Geprüfter Floristmeister/in)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenFloristmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Betrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität der Dienstleistungen und Produkte sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, fertigen z.B. Blumenarrangements für Feiern und beraten die Kundschaft.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Floristmeister und -meisterinnen sind in erster Linie beschäftigtin Blumenfachgeschäftenin Gartencenternin Gärtnereien mit Blumengeschäftim Pflanzen- und BlumengroßhandelArbeitsorte:Floristmeister und -meisterinnen arbeiten meistin Verkaufsräumen in speziellen Binde-, Werkstatt- und Lagerräumenin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchbei Kunden/Kundinnen, zum Teil im Freien (z.B. Gestaltung von Blumenarrangements)im Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung als Florist/in und anschließend eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit odereine mindestens 6-jährige einschlägige BerufspraxisInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren. UnternehmensführungInstrumente des Controllings und Qualitätsmanagements anwendenMethoden der Marktbeobachtung und -analyse beherrschenInterne und externe KommunikationTeamarbeit fördernMethoden der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung anwenden Mitarbeiterführung und PersonalentwicklungPersonalbedarf bestimmenMitarbeitende auswählen und einsetzen AusbildungAusbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planenAusbildung durchführenPlanung, Organisation von Abläufen und Kalkulationgestalterische Konzepte für floristische Werkstücke und Dienstleistungen entwickelnKostenkalkulation und Preisbildung durchführen Beschaffung und Pflegepflanzliche und nichtpflanzliche Werkstoffe und Materialien beurteilen und beschaffenPflanzen und Pflanzenteile pflegen Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)Marketingkonzepte und verkaufsfördernde Maßnahmen entwickeln und umsetzenProdukte präsentierenAngebote erstellen und Kunden/Kundinnen beraten Fertigung und Kontrolle floristische Werkstücke fertigenWerkstücke hinsichtlich des Konzepts und der Kalkulation überprüfen
Ist Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung als Florist/in und anschließend eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeitodereine mindestens 6-jährige einschlägige BerufspraxisDarüber hinaus ist ein Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich.
Wo arbeiten Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin in Deutschland typischerweise? ▼
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Floristmeisterschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.