Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin
Holzblasinstrumentenmacher/in
Was ist Ahşap Nefesli Çalgı Yapımcısı?
Steckbrief
Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf? Holzblasinstrumentenmacher/innen erstellen vor dem Blasinstrumentenbau Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen. Im Anschluss fertigen sie die Klangkörper aus Holz oder Metall sowie Klappenmechanikteile, bohren, stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln die Ton- und Säulchenlöcher und bearbeiten bzw. veredeln die Oberflächen. Sie verbinden alle Einzelteile und Baugruppen und bauen die Holzblasinstrumente vollständig zusammen. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Blasinstruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Blasinstrumente und beraten Kunden.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Holzblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigungin handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten oder Fagotte herstellenin Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt Arbeitsorte:Holzblasinstrumentenmacher/innen arbeiten in erster Liniein Werkstättenin ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Lagerräumenin Büroräumenin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. Anfertigung und Einbau sehr kleiner Bauteile) Gutes Gehör (z.B. für das Prüfen und Stimmen der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Oberflächengestaltung und -verzierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über anzufertigende Instrumente)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um mit Werkstoffen umzugehen und nach Skizzen zu arbeiten)Mathematik (z.B. um Volumina zu berechnen)Physik (z.B. um die Wirkungsweise und Anordnung der Tonlöcher zu verstehen)Musik (z.B. um den Klang von Holzblasinstrumenten zu regulieren und diese zu stimmen)Deutsch (z.B. um Kundenberatungen durchzuführen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 € (Handwerk*), 978 € bis 1.146 € (Industrie*)2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 € (Handwerk*), 1.070 € bis 1.202 € (Industrie*)3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 € (Handwerk*), 1.120 € bis 1.266 € (Industrie*)*je nach Bundesland unterschiedlich
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Kunst, Kunstwissenschaft →Der Beruf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Kunst, Kunstwissenschaft:
– Church Music
Master · Hochschule für Musik Freiburg
– Elemental Music Pedagogy
Master · Hochschule für Musik Freiburg
3D Animation for Film and Games
Master · Technische Hochschule Köln
Accessory Design
Bachelor · Hochschule Pforzheim
Accordion
Bachelor · Hochschule für Musik Würzburg
Accordion
Master · Hochschule für Musik Würzburg
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Holzblasinstrumentenmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Musikinstrumentenbaus): Werkstätten, WerkhallenBerufsschule: UnterrichtsräumeHinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg):Oscar-Walcker-SchuleQuelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
▶ Steckbrief
BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf? Holzblasinstrumentenmacher/innen erstellen vor dem Blasinstrumentenbau Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen. Im Anschluss fertigen sie die Klangkörper aus Holz oder Metall sowie Klappenmechanikteile, bohren, stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln die Ton- und Säulchenlöcher und bearbeiten bzw. veredeln die Oberflächen. Sie verbinden alle Einzelteile und Baugruppen und bauen die Holzblasinstrumente vollständig zusammen. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Blasinstruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Blasinstrumente und beraten Kunden.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Holzblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigungin handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten oder Fagotte herstellenin Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt Arbeitsorte:Holzblasinstrumentenmacher/innen arbeiten in erster Liniein Werkstättenin ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Lagerräumenin Büroräumenin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und Geschicklichkeit (z...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungHolzblasinstrumentenmacher/inBerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsdauer3 JahreWas macht man in diesem Beruf? Holzblasinstrumentenmacher/innen erstellen vor dem Blasinstrumentenbau Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen. Im Anschluss fertigen sie die Klangkörper aus Holz oder Metall sowie Klappenmechanikteile, bohren, stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln die Ton- und Säulchenlöcher und bearbeiten bzw. veredeln die Oberflächen. Sie verbinden alle Einzelteile und Baugruppen und bauen die Holzblasinstrumente vollständig zusammen. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Blasinstruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Blasinstrumente und beraten Kunden.Wo arbeitet man?Holzblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigungin handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten oder Fagotte herstellenin Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt WeitereBerufe im Musikinstrumentenbau
▶ Ausbildungsdauer
3 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb:Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; QualitätssicherungPrüfen, Anreißen und KennzeichnenLesen, Anwenden und Erstellen von technischen UnterlagenBestimmen und Zuordnen von InstrumentenAuswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren LagerungAusrichten und Spannen von Werkzeugenmanuelles und maschinelles Bearbeiten von WerkstoffenWarten und Pflegen von BetriebsmittelnAnfertigen von KlappenmechanikteilenFügen; Anfertigen und Zurichten von KleinwerkzeugenBehandeln von OberflächenAnbringen und Bearbeiten von SäulchenZusammenbauen und Einpassen der KlappenmechanikAusbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:WerkstoffeWerkzeuge, Geräte, MaschinenFertigungsplanungFertigungsverfahrenKlangerzeugungMusik und MusikinstrumenteHolzblasinstrumenteZwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres3. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb:Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. AusbildungsjahrHerstellen von Korpussen aus Holz oder MetallBohren von Ton- und SäulchenlöchernSpielfertigmachen von InstrumentenReparieren von InstrumentenAusbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. AusbildungsjahrAbschluss-/Gesel...
▶ Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
▶ Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie Hölzer, Metalle und Kunststoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen und Teilen, manuell bearbeitet werdenwie Einzelklappen durch einhändiges Feilen bearbeitet werdenwie man Einzelteile durch Löten verbindet wie vorgefertigte Instrumententeile manuell und maschinell nach Skizzen oder Vorgaben bearbeitet werden wie man durch Schrauben, Fräsen, Biegen, Feilen und Einpassen Klappenmechaniken auf dem Korpus zusammenbaut wie man Mechanikteile zusammenpasst und ausrichtet wie man einen Holzkorpus durch Drehen und Bohren oder einen Metallkorpus durch Ziehen, Biegen und Bördeln herstelltwie man Instrumente spielbar macht, zusammenbaut und überprüftwie man Kundengespräche führtDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Holzblasinstrumente, Fertigungsverfahren)in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Holz und Metall zuschneiden, Klangkörper herstellen, Klappenmechanikteile anfertigen, Baugruppen verbinden, Oberflächen behandelnUmgebung: Staub und Maschinenlärm in der Werkstatt, Geruchsentwicklung z.B. durch Kleber oder LackeKleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Handschuhe, Atem- und Gehörschutz)Anforderungen:Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. Anfertigung und Einbau sehr kleiner Bauteile) Gutes Gehör (z.B. für das Prüfen und Stimmen der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Oberflächengestaltung und -verzierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über anzufertigende Instrumente)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
▶ Ausbildung im Ausland
Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.:Verschiedene europäische LänderAuslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"Dauer: mindestens 3 WochenZugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in
▶ Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 978 € bis 1.146 €2. Ausbildungsjahr: 1.070 € bis 1.202 €3. Ausbildungsjahr: 1.120 € bis 1.266 €Quellen:Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Werken/Technik: z.B. um mit Werkstoffen umzugehen und nach Skizzen zu arbeitenMathematik: z.B. um Volumina zu berechnen Physik: z.B. um die Wirkungsweise und Anordnung der Tonlöcher zu verstehenMusik: z.B. um den Klang von Holzblasinstrumenten zu regulieren und diese zu stimmenDeutsch: z.B. um Kundenberatungen durchzuführen
▶ Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" richtet sich an Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife. Die Auszubildenden erwerben parallel zur handwerklichen Ausbildung kaufmännische Kenntnisse. Sie besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre. Zudem legen sie die Prüfung zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) ab und weisen den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts nach. Die zuständige Handwerkskammer erteilt weitere Informationen, z.B.:HWK Düsseldorf – Betriebsassistent/in im HandwerkDie Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" richtet sich an Auszubildende mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Sie erweitert die Erstausbildung um interkulturelle Kompetenzen und bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Dazu besuchen die Auszubildenden zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. im Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht, und absolvieren ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Die zuständige Kammer erteilt weitere Informationen, z.B.:Europaassistent/in
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Holzblasinstrumentenmacher/in an:Bereich MusikinstrumentenbauMetallblasinstrumentenmacher/MetallblasinstrumentenmacherinOrgelbauer/Orgelbauerin Fachrichtung PfeifenbauGemeinsamkeit:Musikinstrumente bauen, pflegen und reparieren
▶ Entwicklung der Ausbildung
1934:Erstmals Eintrag im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können 1940:Erlass der Ausbildungsvorschriften1942:Staatliche Anerkennung des Berufs im Bereich der Industrie1962:Anerkennung des Berufsbilds1997:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz tritt in Kraft2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.
▶ Die Ausbildung im Überblick
Holzblasinstrumentenmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungHolzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin
▶ Ausbildungsvergütung (Bayern)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 900 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.100 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2024Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.030 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.250 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Berlin)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 810 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.050 €Quelle:Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg, Stand Januar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.020 €2. Ausbildungsjahr: 1.070 €3. Ausbildungsjahr: 1.120 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Bremen)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:Tarifregister Bremen, Stand Februar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.045 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.240 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Hessen)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:HWK Kassel, Stand August 2024Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.050 €2. Ausbildungsjahr: 1.134 €3. Ausbildungsjahr: 1.254 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand August 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Hamburg)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.093 €2. Ausbildungsjahr: 1.146 €3. Ausbildungsjahr: 1.266 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juli 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Sachsen)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.010 €2. Ausbildungsjahr: 1.084 €3. Ausbildungsjahr: 1.163 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Saarland)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 870 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Im Bereich Industrie liegen derzeit keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Holzblasinstrumentenmacher/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Holzblasinstrumentenmacher/innen vor allem in Herstellungs- und Reparaturbetrieben des Musikinstrumentenbaus.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Holzbe- und -verarbeitung bis hin zu Musik.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Holzblasinstrumentenmachermeister/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau erwerben. Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Holzblasinstrumentenmacherbetrieb.
▶ Ausbildungsvergütung (Thüringen)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 759 €2. Ausbildungsjahr: 872 €3. Ausbildungsjahr: 1.069 €Quelle:IG Metall, Stand Januar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 978 €2. Ausbildungsjahr: 1.072 €3. Ausbildungsjahr: 1.150 €Quelle:IG Metall, Stand August 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Brandenburg)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.020 €2. Ausbildungsjahr: 1.070 €3. Ausbildungsjahr: 1.120 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Schulische Vorbildung in der Praxis
Im Jahr 2024 gab es in den Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel insgesamt 12 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. Zur schulischen Vorbildung liegen keine aussagekräftigen Informationen vor.Quelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
▶ Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.045 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.240 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Sachsen-Anhalt)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.045 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.240 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Rheinland-Pfalz)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2024Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.022 €2. Ausbildungsjahr: 1.108 €3. Ausbildungsjahr: 1.228 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin (HolzbInstrmMAusbV) vom 27.01.1997 (BGBl. I S. 109)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.11.1996)
▶ Ausbildungsvergütung (Baden-Württemberg)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 920 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.110 €Quelle:IG Metall, Stand November 2025Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.146 €2. Ausbildungsjahr: 1.202 €3. Ausbildungsjahr: 1.262 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.093 €2. Ausbildungsjahr: 1.146 €3. Ausbildungsjahr: 1.266 €Quelle:IHK Schleswig-Holstein, Stand Juli 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
▶ Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand Februar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.045 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.240 €Quelle:IG Metall, Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.020 €2. Ausbildungsjahr: 1.070 €3. Ausbildungsjahr: 1.120 €Quelle:IG Metall, Stand Januar 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Ahşap Nefesli Çalgı Yapımcısı
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf? Holzblasinstrumentenmacher/innen erstellen vor dem Blasinstrumentenbau Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen. Im Anschluss fertigen sie die Klangkörper aus Holz oder Metall sowie Klappenmechanikteile, bohren, stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln die Ton- und Säulchenlöcher und bearbeiten bzw. veredeln die Oberflächen. Sie verbinden alle Einzelteile und Baugruppen und bauen die Holzblasinstrumente vollständig zusammen. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Blasinstruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Blasinstrumente und beraten Kunden.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Holzblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigungin handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten oder Fagotte herstellenin Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt Arbeitsorte:Holzblasinstrumentenmacher/innen arbeiten in erster Liniein Werkstättenin ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Lagerräumenin Büroräumenin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. Anfertigung und Einbau sehr kleiner Bauteile) Gutes Gehör (z.B. für das Prüfen und Stimmen der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Oberflächengestaltung und -verzierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über anzufertigende Instrumente)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um mit Werkstoffen umzugehen und nach Skizzen zu arbeiten)Mathematik (z.B. um Volumina zu berechnen)Physik (z.B. um die Wirkungsweise und Anordnung der Tonlöcher zu verstehen)Musik (z.B. um den Klang von Holzblasinstrumenten zu regulieren und diese zu stimmen)Deutsch (z.B. um Kundenberatungen durchzuführen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 € (Handwerk*), 978 € bis 1.146 € (Industrie*)2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 € (Handwerk*), 1.070 € bis 1.202 € (Industrie*)3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 € (Handwerk*), 1.120 € bis 1.266 € (Industrie*)*je nach Bundesland unterschiedlich
Ist Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin in Deutschland typischerweise? ▼
Holzblasinstrumentenmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Musikinstrumentenbaus): Werkstätten, WerkhallenBerufsschule: UnterrichtsräumeHinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg):Oscar-Walcker-SchuleQuelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.