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Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik

Industriemeister/in - Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik

Weiterbildung Ingenieurwissenschaften KldB B 21293

Was ist Endüstri Ustası (Hazırlama ve Proses Mühendisliği Uzmanlığı)?

Aufgaben und TätigkeitenIndustriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und überwachen Fertigungsprozesse. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie steuern die Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen und die Herstellung von Baustoffen. Zudem koordinieren sie die fachgerechte Lagerung und den Transport. Sie optimieren den Einsatz von Betriebsmitteln und kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik sind beschäftigtin Aufbereitungsbetrieben in Betrieben der Baustoffherstellungin Betrieben des BergbausArbeitsorte:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik arbeiten meistin Werkhallenim Freienin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik und entsprechende Berufspraxisodereine mindestens 5-jährige einschlägige BerufspraxisInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Aufbereitungs- und VerfahrenstechnikHandlungsbereich Organisation: betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und GesundheitsschutzHandlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, QualitätsmanagementFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht, wirtschaftsrechtliche Vorschriften, insbesondere Produktverantwortung, Datenschutzbetriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Volkswirtschaft, Organisationsentwicklung, Methoden der Entgeltfindung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, KalkulationsverfahrenMethoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Analyse von Prozess- und Produktionsdaten, Planungstechniken, Präsentationsmethoden, Projektmanagement, Informations- und KommunikationsformenZusammenarbeit im Betrieb, z.B.: individuelle Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Gruppenstruktur, Führungsmethoden und -techniken, Lösung betrieblicher Probleme und sozialer KonflikteBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Auswirkungen auf Materialien, Maschinen und Prozesse, Energieformen und deren Einsatz, betriebs- und fertigungstechnische Größen bei Belastungen und Bewegungen, statistische VerfahrenBerufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Industriemeister/in Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, 8-20 Monate - je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)

Beschreibung (Deutsch)

Aufgaben und TätigkeitenIndustriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und überwachen Fertigungsprozesse. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie steuern die Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen und die Herstellung von Baustoffen. Zudem koordinieren sie die fachgerechte Lagerung und den Transport. Sie optimieren den Einsatz von Betriebsmitteln und kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik sind beschäftigtin Aufbereitungsbetrieben in Betrieben der Baustoffherstellungin Betrieben des BergbausArbeitsorte:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik arbeiten meistin Werkhallenim Freienin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik und entsprechende Berufspraxisodereine mindestens 5-jährige einschlägige BerufspraxisInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Aufbereitungs- und VerfahrenstechnikHandlungsbereich Organisation: betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und GesundheitsschutzHandlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, QualitätsmanagementFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht, wirtschaftsrechtliche Vorschriften, insbesondere Produktverantwortung, Datenschutzbetriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Volkswirtschaft, Organisationsentwicklung, Methoden der Entgeltfindung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, KalkulationsverfahrenMethoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Analyse von Prozess- und Produktionsdaten, Planungstechniken, Präsentationsmethoden, Projektmanagement, Informations- und KommunikationsformenZusammenarbeit im Betrieb, z.B.: individuelle Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Gruppenstruktur, Führungsmethoden und -techniken, Lösung betrieblicher Probleme und sozialer KonflikteBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Auswirkungen auf Materialien, Maschinen und Prozesse, Energieformen und deren Einsatz, betriebs- und fertigungstechnische Größen bei Belastungen und Bewegungen, statistische VerfahrenBerufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Ingenieurwissenschaften →

Der Beruf Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an privaten Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindSchulungsräume

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Industriemeister/inWeiterbildungsartMeisterprüfung nach Rechtsvorschriften der Industrie- und HandelskammernTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauer Unterschiedlich, 8-20 Monate - je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)Aufgaben und TätigkeitenIndustriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und überwachen Fertigungsprozesse. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie steuern die Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen und die Herstellung von Baustoffen. Zudem koordinieren sie die fachgerechte Lagerung und den Transport. Sie optimieren den Einsatz von Betriebsmitteln und kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik sind beschäftigtin Aufbereitungsbetrieben in Betrieben der Baustoffherstellungin Betrieben des BergbausArbeitsorte:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik arbeiten meistin Werkhallenim Freienin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik und entsprechende Berufspraxisodereine mindestens 5-jährige...

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot:Vollzeit: ca. 8 MonateTeilzeit: ca. 20 Monate

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsinhalte

Handlungsspezifische Qualifikationen:Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Aufbereitungs- und VerfahrenstechnikHandlungsbereich Organisation: betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und GesundheitsschutzHandlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, QualitätsmanagementFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht, wirtschaftsrechtliche Vorschriften, insbesondere Produktverantwortung, Datenschutzbetriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Volkswirtschaft, Organisationsentwicklung, Methoden der Entgeltfindung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, KalkulationsverfahrenMethoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Analyse von Prozess- und Produktionsdaten, Planungstechniken, Präsentationsmethoden, Projektmanagement, Informations- und KommunikationsformenZusammenarbeit im Betrieb, z.B.: individuelle Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Gruppenstruktur, Führungsmethoden und -techniken, Lösung betrieblicher Probleme und sozialer KonflikteBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Auswirkungen auf Materialien, Maschinen und Prozesse, Energieformen und deren Einsatz, betriebs- und fertigungstechnische Größen bei Belastungen und Bewegungen, statistische VerfahrenBerufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Technik: z.B. um Maschinen, Werkzeuge und Fördereinrichtungen zu bedienenMathematik/Naturwissenschaften: z.B. um Kalkulationsverfahren anzuwenden und technische Größen zu berechnenWirtschaft/Recht: z.B. um eine Betriebsabteilung rechtssicher und erfolgreich zu leitenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Führungsinstrumente wie Zielvereinbarung und Mitarbeiteranleitung anzuwenden

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Industriemeister/in der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik an:Bereich Baustoffe und NatursteineIndustriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Kalk/ZementIndustriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung BetonsteinindustrieGemeinsamkeit:Ähnliche Baustoffe verarbeiten bzw. herstellenBereich ArbeitsvorbereitungStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Maschinentechnik Schwerpunkt Verfahrenstechnik/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bergbautechnik/Bachelor Professional in TechnikGemeinsamkeit:Arbeitsprozesse und Anlagen bei der Gewinnung von Roh- und Baustoffen überwachenBereich QualitätssicherungGeprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische FachwirtinGemeinsamkeit:Technische Prozesse kaufmännisch-betriebswirtschaftlich steuern

Entwicklung der Weiterbildung

2018:Rechtsvorschrift über die Prüfungsanforderungen für Industriemeister/Industriemeisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik tritt in Kraft2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungGeprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister bzw. Industriemeisterin der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Abschussbezeichnungen können je nach zuständiger Kammer unterschiedlich sein.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Industriemeister/innen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in Betrieben der Roh- und Baustoffindustrie.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Rohstoffgewinnung bis zu Produktionstechnik.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in abzulegen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rohstoffingenieurwesen erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb im Bereich Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur PrüfungDie zuständigen Industrie- und Handelskammern erlassen Prüfungsvorschriften. Beispiel für die Regelung einer Industrie- und Handelskammer:Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik vom 22.11.2017 (IHK Regensburg)Übersicht der zuständigen Industrie- und Handelskammern:Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik, Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche FortbildungAusbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88)WeiteresRahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen, Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 25.06.2009 (geänderte Fassung vom 20.06.2023)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik und entsprechende Berufspraxisodereine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Endüstri Ustası (Hazırlama ve Proses Mühendisliği Uzmanlığı)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenIndustriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und überwachen Fertigungsprozesse. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie steuern die Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen und die Herstellung von Baustoffen. Zudem koordinieren sie die fachgerechte Lagerung und den Transport. Sie optimieren den Einsatz von Betriebsmitteln und kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik sind beschäftigtin Aufbereitungsbetrieben in Betrieben der Baustoffherstellungin Betrieben des BergbausArbeitsorte:Industriemeister und -meisterinnen der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik arbeiten meistin Werkhallenim Freienin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik und entsprechende Berufspraxisodereine mindestens 5-jährige einschlägige BerufspraxisInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Aufbereitungs- und VerfahrenstechnikHandlungsbereich Organisation: betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und GesundheitsschutzHandlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, QualitätsmanagementFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht, wirtschaftsrechtliche Vorschriften, insbesondere Produktverantwortung, Datenschutzbetriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Volkswirtschaft, Organisationsentwicklung, Methoden der Entgeltfindung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, KalkulationsverfahrenMethoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Analyse von Prozess- und Produktionsdaten, Planungstechniken, Präsentationsmethoden, Projektmanagement, Informations- und KommunikationsformenZusammenarbeit im Betrieb, z.B.: individuelle Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Gruppenstruktur, Führungsmethoden und -techniken, Lösung betrieblicher Probleme und sozialer KonflikteBerücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Auswirkungen auf Materialien, Maschinen und Prozesse, Energieformen und deren Einsatz, betriebs- und fertigungstechnische Größen bei Belastungen und Bewegungen, statistische VerfahrenBerufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Ist Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.:die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik und entsprechende Berufspraxisodereine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis

Wo arbeiten Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in Deutschland typischerweise?

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an privaten Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindSchulungsräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in Deutschland?

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

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