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Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit

Berufsspezialist/in - Informationssicherheit

Weiterbildung Informatik KldB B 43383

Was ist Sertifikalı Bilgi Güvenliği Uzmanı?

Aufgaben und TätigkeitenBerufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit entwickeln und setzen Sicherheitskonzepte um und sorgen für den sicheren Betrieb von IT-Systemen. Sie analysieren Bedrohungen und Risiken und finden Schwachstellen in IT-Infrastruktur, Software, Nutzerverhalten und Datenschutz. Sie erstellen organisatorische und technische Regeln und führen bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsanalysen durch. Dabei beachten sie technische Standards, gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Aspekte, schätzen Kosten und dokumentieren sowie prüfen die Maßnahmen regelmäßig. Sie unterstützen Projekte von der Planung bis zum Abschluss und wirken bei Tests und Sicherheitsaudits mit. Außerdem beraten sie Nutzende und führen Schulungen durch, damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit sind beschäftigtin der IT-Branche in IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereichein der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und OrganisationenArbeitsorte:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenbei Kunden/KundinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oderein Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens 60 Leistungspunkte in einem Studium und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 4-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich InformationssicherheitInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Informationssicherheit gewährleistenBedrohungs- und Risikoszenarien analysieren, z.B. Schadsoftware und deren Verbreitungswege identifizieren und analysieren sowie Analyseergebnisse dokumentierenSicherheitsmaßnahmen planen, z.B. bei der Entwicklung eines Konzepts zur Informationssicherheit mitwirken, bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente fachlich unterstützensicheren Betrieb gewährleisten, z.B. Vorgaben eines Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepts umsetzen, Einhaltung von Sicherheitsvorgaben überprüfenSicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren, z.B. datenschutzrelevante und IT-sicherheitsrelevante Unterlagen archivieren, Notfallmaßnahmen bei akuten Bedrohungssituationen einleitenorganisatorische und rechtliche Vorgaben, z.B. Anforderungen an Datensicherheitskonzepte ermitteln, Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sicherstellenProjektunterstützung und -koordination, z.B. Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten unterstützen, bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten mitwirken

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Berufsspezialist/in Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: ca. 8-12 Monate (Teilzeit)

Beschreibung (Deutsch)

Aufgaben und TätigkeitenBerufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit entwickeln und setzen Sicherheitskonzepte um und sorgen für den sicheren Betrieb von IT-Systemen. Sie analysieren Bedrohungen und Risiken und finden Schwachstellen in IT-Infrastruktur, Software, Nutzerverhalten und Datenschutz. Sie erstellen organisatorische und technische Regeln und führen bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsanalysen durch. Dabei beachten sie technische Standards, gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Aspekte, schätzen Kosten und dokumentieren sowie prüfen die Maßnahmen regelmäßig. Sie unterstützen Projekte von der Planung bis zum Abschluss und wirken bei Tests und Sicherheitsaudits mit. Außerdem beraten sie Nutzende und führen Schulungen durch, damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit sind beschäftigtin der IT-Branche in IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereichein der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und OrganisationenArbeitsorte:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenbei Kunden/KundinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oderein Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens 60 Leistungspunkte in einem Studium und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 4-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich InformationssicherheitInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Informationssicherheit gewährleistenBedrohungs- und Risikoszenarien analysieren, z.B. Schadsoftware und deren Verbreitungswege identifizieren und analysieren sowie Analyseergebnisse dokumentierenSicherheitsmaßnahmen planen, z.B. bei der Entwicklung eines Konzepts zur Informationssicherheit mitwirken, bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente fachlich unterstützensicheren Betrieb gewährleisten, z.B. Vorgaben eines Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepts umsetzen, Einhaltung von Sicherheitsvorgaben überprüfenSicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren, z.B. datenschutzrelevante und IT-sicherheitsrelevante Unterlagen archivieren, Notfallmaßnahmen bei akuten Bedrohungssituationen einleitenorganisatorische und rechtliche Vorgaben, z.B. Anforderungen an Datensicherheitskonzepte ermitteln, Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sicherstellenProjektunterstützung und -koordination, z.B. Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten unterstützen, bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten mitwirken

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Informatik →

Der Beruf Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Informatik:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an der jeweiligen Bildungseinrichtung statt.Lernorte sindbei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Berufsspezialist/inWeiterbildungsartWeiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauerca. 8-12 Monate (Teilzeit)Aufgaben und TätigkeitenBerufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit entwickeln und setzen Sicherheitskonzepte um und sorgen für den sicheren Betrieb von IT-Systemen. Sie analysieren Bedrohungen und Risiken und finden Schwachstellen in IT-Infrastruktur, Software, Nutzerverhalten und Datenschutz. Sie erstellen organisatorische und technische Regeln und führen bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsanalysen durch. Dabei beachten sie technische Standards, gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Aspekte, schätzen Kosten und dokumentieren sowie prüfen die Maßnahmen regelmäßig. Sie unterstützen Projekte von der Planung bis zum Abschluss und wirken bei Tests und Sicherheitsaudits mit. Außerdem beraten sie Nutzende und führen Schulungen durch, damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit sind beschäftigtin der IT-Branche in IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereichein der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und OrganisationenArbeitsorte:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenbei Kunden/KundinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeof...

Weiterbildungsdauer

Teilzeit: ca. 8-12 Monate

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Lern- und Arbeitsmethodik: 10 UnterrichtsstundenInformationssicherheit gewährleisten: 400 UnterrichtsstundenBedrohungs- und Risikoszenarien analysieren: 90 UnterrichtsstundenSicherheitsmaßnahmen planen: 90 UnterrichtsstundenSicheren Betrieb gewährleisten: 90 UnterrichtsstundenSicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren: 40 UnterrichtsstundenOrganisatorische und rechtliche Vorgaben: 40 UnterrichtsstundenProjektunterstützung und -koordination: 50 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 410 Unterrichtsstunden

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsinhalte

Informationssicherheit gewährleistenBedrohungs- und Risikoszenarien analysieren, z.B. Schadsoftware und deren Verbreitungswege identifizieren und analysieren sowie Analyseergebnisse dokumentierenSicherheitsmaßnahmen planen, z.B. bei der Entwicklung eines Konzepts zur Informationssicherheit mitwirken, bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente fachlich unterstützensicheren Betrieb gewährleisten, z.B. Vorgaben eines Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepts umsetzen, Einhaltung von Sicherheitsvorgaben überprüfenSicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren, z.B. datenschutzrelevante und IT-sicherheitsrelevante Unterlagen archivieren, Notfallmaßnahmen bei akuten Bedrohungssituationen einleitenorganisatorische und rechtliche Vorgaben, z.B. Anforderungen an Datensicherheitskonzepte ermitteln, Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sicherstellenProjektunterstützung und -koordination, z.B. Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten unterstützen, bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten mitwirken

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Informatik: z.B. um leistungsfähige IT-Sicherheitssysteme zu konzipieren Deutsch/Englisch: z.B. um Schulungskonzepte zum Datenschutz zu erstellen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeit i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformi.d.R. digitale Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

Weiterbildung im Ausland

Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeiten:ÖsterreichWeiterbildungsangebote: WIFI Österreich(z.B. mit den Suchbegriffen "Informationssicherheit" oder "IT-Security")SchweizWeiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz(z.B. mit den Suchbegriffen "Informationssicherheit" oder "IT-Security")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufsspezialist/in für Informationssicherheit an:Bereich Vernetzung, Daten- und InformationssicherheitGeprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse/Geprüfte Berufsspezialistin für DatenanalyseGeprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung/Geprüfte Berufsspezialistin für IT-BeratungGeprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung/Geprüfte Berufsspezialistin für Systemintegration und VernetzungStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Informatik Schwerpunkt IT-Sicherheit/Bachelor Professional in TechnikBachelor Professional in BetriebsinformatikGemeinsamkeit:IT-Infrastruktur einrichten, schützen und betreuenBereich Hard- und SoftwareentwicklungGeprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für SoftwareentwicklungGemeinsamkeit:Sicherheitssoftware installieren und weiterentwickeln

Entwicklung der Weiterbildung

2002:Neuordnung der IT-Weiterbildungen:Bundesweite "Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" (IT-Fortbildungsverordnung): Festlegung von 3 Karrierestufen (Spezialisten, Operative Professionals, Strategische Professionals)Prüfungsvorschriften für 4 Operative und 2 Strategische ProfessionalsFestlegung von 29 Spezialistenprofilen2010:Änderung der IT-Fortbildungsverordnung:Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für Operative Professionals (kürzere Berufspraxis) Aufnahme der Spezialistenprofile in die Verordnung, Reduzierung der Spezialistenprofile von 29 auf 142020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.Neuordnung des IT-Weiterbildungssystems:Berücksichtigung technologischer Trends un...

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungGeprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit

Die Weiterbildung im Überblick

Berufsspezialist bzw. Berufsspezialistin für Informationssicherheit ist eine berufliche Weiterbildung. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit vor allem in der IT-Branche. Außerdem können sie in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche oder in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sein.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von IT-Sicherheit bis hin zu Datenschutzrecht.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, eine Prüfung als Bachelor Professional in IT zu absolvieren.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach IT-Sicherheit erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Beratungsunternehmen für Informationssicherheit.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit (Informationssicherheits-Fortbildungsprüfungsverordnung - InSiFPrV), verkündet als Artikel 2 der Verordnung vom 24.09.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 296)WeiteresGeprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit - Rahmenplan mit Lernzielen, 2024 (Deutscher Industrie- und Handelskammertag - DIHK)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oderein Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens 60 Leistungspunkte in einem Studium und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 4-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich Informationssicherheit

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Sertifikalı Bilgi Güvenliği Uzmanı

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenBerufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit entwickeln und setzen Sicherheitskonzepte um und sorgen für den sicheren Betrieb von IT-Systemen. Sie analysieren Bedrohungen und Risiken und finden Schwachstellen in IT-Infrastruktur, Software, Nutzerverhalten und Datenschutz. Sie erstellen organisatorische und technische Regeln und führen bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsanalysen durch. Dabei beachten sie technische Standards, gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Aspekte, schätzen Kosten und dokumentieren sowie prüfen die Maßnahmen regelmäßig. Sie unterstützen Projekte von der Planung bis zum Abschluss und wirken bei Tests und Sicherheitsaudits mit. Außerdem beraten sie Nutzende und führen Schulungen durch, damit alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit sind beschäftigtin der IT-Branche in IT-Abteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereichein der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und OrganisationenArbeitsorte:Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Informationssicherheit arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenbei Kunden/KundinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oderein Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens 60 Leistungspunkte in einem Studium und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 4-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich InformationssicherheitInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Informationssicherheit gewährleistenBedrohungs- und Risikoszenarien analysieren, z.B. Schadsoftware und deren Verbreitungswege identifizieren und analysieren sowie Analyseergebnisse dokumentierenSicherheitsmaßnahmen planen, z.B. bei der Entwicklung eines Konzepts zur Informationssicherheit mitwirken, bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente fachlich unterstützensicheren Betrieb gewährleisten, z.B. Vorgaben eines Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepts umsetzen, Einhaltung von Sicherheitsvorgaben überprüfenSicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren, z.B. datenschutzrelevante und IT-sicherheitsrelevante Unterlagen archivieren, Notfallmaßnahmen bei akuten Bedrohungssituationen einleitenorganisatorische und rechtliche Vorgaben, z.B. Anforderungen an Datensicherheitskonzepte ermitteln, Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sicherstellenProjektunterstützung und -koordination, z.B. Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten unterstützen, bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten mitwirken

Ist Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oderein Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens 60 Leistungspunkte in einem Studium und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 4-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben im Bereich Informationssicherheit

Wo arbeiten Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit in Deutschland typischerweise?

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an der jeweiligen Bildungseinrichtung statt.Lernorte sindbei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit in Deutschland?

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

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