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Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Ausbildung Law & Economics KldB B 73212

What is Sosyal Sigorta Uzmanı (Yasal Emeklilik Sigortası)?

In Germany, a Social Insurance Specialist (Statutory Pension Insurance) is a profession that clarifies the insurance status and rights of insured individuals, undertaking important tasks within the framework of pension insurance legislation. These specialists calculate insurance premiums, ensure payments are made, monitor entries, and process premium refunds. They also provide detailed information and consulting services to insured individuals on insurance law and financial matters.

The scope of duties for this profession is quite broad; they evaluate pension applications and requests for vocational and medical rehabilitation services. In this process, they calculate pension payments, transitional allowances, and additional services, and organize their disbursement to insured individuals or their survivors.

Steckbrief

Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Beschreibung (German)

In Germany, a Social Insurance Specialist (Statutory Pension Insurance) is a profession that clarifies the insurance status and rights of insured individuals, undertaking important tasks within the framework of pension insurance legislation. These specialists calculate insurance premiums, ensure payments are made, monitor entries, and process premium refunds. They also provide detailed information and consulting services to insured individuals on insurance law and financial matters. The scope of duties for this profession is quite broad; they evaluate pension applications and requests for vocational and medical rehabilitation services. In this process, they calculate pension payments, transitional allowances, and additional services, and organize their disbursement to insured individuals or their survivors.

Programs that lead to this profession

Law & Economics field →

The profession Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung in Germany is generally reached through programs in the Law & Economics field:

Detailed Information

Lernorte

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. gesetzliche Rentenversicherungsträger): BüroräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Steckbrief

BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahlung an die Versicherten oder an Hinterbliebene. Sie arbeiten mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung finden Beschäftigungbei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern und Verbänden der Sozialversicherungsträger in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im VersicherungsgewerbeArbeitsorte:Sozialversi...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungSozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung gesetzliche RentenversicherungWas macht man in diesem Beruf?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahlung an die Versicherten oder an Hinterbliebene. Sie arbeiten mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.Wo arbeitet man?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung finden Beschäftigungbei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern und Verbänden der Sozialversicherungsträger in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im VersicherungsgewerbeWeitereBerufe im Büro und SekretariatBerufe im Gesundheits- und SozialmanagementBerufe rund um Geld, Versicherungen und ImmobilienBerufe rund um Recht und Verwal...

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen: Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen SicherungPersonalwesenSelbstverwaltung und AufsichtArbeits- und Dienstrecht, BerufsbildungSozialversicherung im System der sozialen SicherungVersicherte, MitgliederBeiträge für BeschäftigteLeistungenVersicherungspflicht und Versicherungsfreiheitfreiwillige VersicherungFamilienversicherungFinanzierungAusbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten: WirtschaftslehreSozialversicherungslehreRechtslehreRechnungswesenZwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres3. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen: Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. AusbildungsjahrRehabilitationRentenansprücheRentenhöhe und RentenzahlungZusatzleistungen und sonstige LeistungenKontenklärung und RentenauskunftAusbildung in der Berufsschule: Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. AusbildungsjahrAbschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststelltwie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermitteltwie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststelltwie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmtwelche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen musswie man Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeitetwie man Ansprüche auf Übergangsgeld und ergänzende Leistungen wie Haushaltshilfe und Reisekosten während der Rehabilitation feststelltwie man Rentenzahlungen berechnet und veranlasst und wie man Renten überprüft, neu feststellt oder weitergewährtwie man Nachversicherungen und Beitragserstattungen bearbeitet und wie man Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeitet wie man Versicherte über das Leistungsangebot des jeweiligen Rentenversicherungsträgers informiert und Rentenauskünfte erteiltDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Wirtschaftslehre, Rechtsle...

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): Informationsbroschüren verteilen, am Computer Formulare ausfüllen, Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen berechnen, Verwaltungsaufgaben ausführen, Kunden beratenUmgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, ggf. AußendienstAnforderungen:Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung und Information von Kunden)Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften)Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen, beim Umgang mit Daten der Rentenversicherten)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Deutsche Rentenversicherung (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.368 €2. Ausbildungsjahr: 1.418 €3. Ausbildungsjahr: 1.464 €Quelle:Deutsche Rentenversicherung (TVA-TgDRV), Stand Mai 2026Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Überschlagsrechnungen auszuführen und Versicherungsbeiträge zu berechnenDeutsch: z.B. um Geschäftsbriefe und andere Schriftstücke zu verfassenWirtschaft/Recht: z.B. um Versicherungsansprüche und -voraussetzungen zu prüfenPolitik/Sozialkunde: z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung an:Bereich Gesundheits- und SozialmanagementSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine KrankenversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche UnfallversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung knappschaftliche SozialversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung landwirtschaftliche SozialversicherungKaufmann/Kauffrau im GesundheitswesenGemeinsamkeit:kaufmännische, organisatorische und beratende Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich erledigenBereich Recht und VerwaltungVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung LandesverwaltungVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in DeutschlandVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und HandelskammernVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung BundesverwaltungVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung KommunalverwaltungFachangestellter/Fachangestellte für ArbeitsmarktdienstleistungenGemeinsamkeit:kaufmännische, organisatorische und beratende Aufgaben im Bereich...

Entwicklung der Ausbildung

1971:Erste staatliche Anerkennung und bundeseinheitliche Regelung des Ausbildungsberufs mit acht Schwerpunkten: allgemeine Krankenversicherung, knappschaftliche Krankenversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, allgemeine und See-Unfallversicherung, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Altershilfe für Landwirte1996:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz mit fünf Fachrichtungen:allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung sowie landwirtschaftliche Sozialversicherung 2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.

Die Ausbildung im Überblick

Sozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte - Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, Krankenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Versicherungen bis hin zu Sozialrecht.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Sozialversicherungsfachwirt/in der Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sozialversicherung erwerben.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2024 gab es 672 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 45 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 42 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. 13 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [13.0%]13mittlerer Bildungsabschluss [42.0%]42Hochschulreife [45.0%]45*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussQuelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten (SVFAngAusbV) vom 18.12.1996 (BGBL I S. 1975), geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.09.1996)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Source: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

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What does a Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung do in Germany?

In Germany, a Social Insurance Specialist (Statutory Pension Insurance) is a profession that clarifies the insurance status and rights of insured individuals, undertaking important tasks within the framework of pension insurance legislation. These specialists calculate insurance premiums, ensure payments are made, monitor entries, and process premium refunds. They also provide detailed information and consulting services to insured individuals on insurance law and financial matters.

The scope of duties for this profession is quite broad; they evaluate pension applications and requests for vocational and medical rehabilitation services. In this process, they calculate pension payments, transitional allowances, and additional services, and organize their disbursement to insured individuals or their survivors.

Is Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung an Ausbildung or a degree path?

In Germany, "Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung" follows a 3-year dual Ausbildung — combining a vocational school (Berufsschule) with paid on-the-job training at a company. No university degree required.

How can I qualify as Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung in Germany?

In Germany, "Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung" follows a 3-year dual Ausbildung — combining a vocational school (Berufsschule) with paid on-the-job training at a company. No university degree required. Foreign applicants should additionally verify diploma recognition via anabin.kmk.org before applying.

Where do Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung typically work in Germany?

Workplace varies by employer. Check the official BERUFENET listing for the current breakdown of typical work environments for Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung.

What is the typical salary for Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung in Germany?

Salaries vary by region, employer size, and experience. Consult BERUFENET for current figures, or salary aggregators like gehalt.de and stepstone.de Gehaltsreport.

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