Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı Nedir?
Steckbrief
Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt) Ausbildungsdauer: 1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)Lernorte Berufsfachschule: und Praktikumsbetrieb
Beschreibung (Almanca)
Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in) mesleği, sağlık sektöründe hastaların günlük bakımında ve desteklenmesinde kritik bir rol oynar. Bu mesleği icra eden kişiler, hast
Bu mesleğe götüren programlar
Tıp & Sağlık alanı →Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı mesleğine genelde Tıp & Sağlık alanındaki programlardan ulaşılır:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaylı Bilgiler
▶ Lernorte
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), angegliederte klinische oder ambulante EinrichtungenPraktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheimen
▶ Aktuelles
Einführung einer bundeseinheitlichen PflegefachassistenzausbildungDas Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) ist veröffentlicht.Es vereinheitlicht die Ausbildungen in der Pflegehilfe und -assistenz bundesweit. Bisher sind die Ausbildungen durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Die neue Bezeichnung lautet "Pflegefachassistent", "Pflegefachassistentin" bzw. "Pflegefachassistenzperson". Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und dauert 18 Monate. Auszubildende erhalten eine angemessene Vergütung.Für die landesrechtlich geregelten Ausbildungen gelten Übergangsvorschriften.Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)Ausbildungsdauer1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernorteBerufsfachschule und PraktikumsbetriebWas macht man in diesem Beruf?Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Vitalwerte, Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Gegebenenfalls führen sie einfache medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anweisung durch. Darüber hinaus begleiten sie ihre Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem helfen sie bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen finden Beschäftigungin Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentrenin Altenwohn- und -pflegeheimenin Tageskliniken und -pflegestättenin Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschenbei ambulanten sozialen DienstenArbeitsorte:Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Liniein Patientenzimmerni...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungGesundheits- und Krankenpflegehelfer/inBerufstypBerufsfachschulberufAusbildungsdauer1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)ZugangsvoraussetzungI.d.R. HauptschulabschlussWas macht man in diesem Beruf?Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Vitalwerte, Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Gegebenenfalls führen sie einfache medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anweisung durch. Darüber hinaus begleiten sie ihre Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem helfen sie bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen.Wo arbeitet man?Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen finden Beschäftigungin Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentrenin Altenwohn- und -pflegeheimenin Tageskliniken und -pflegestättenin Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschenbei ambulanten sozialen DienstenWeitereBerufe in der PflegeBerufe mit Medizin
▶ Ausbildungsdauer
Vollzeit: 1-2 JahreTeilzeit: 2-4 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Beispiel für die StundenverteilungBerufsübergreifender Bereich:Deutsch/Kommunikation: 60 StundenEnglisch: 40 StundenGemeinschaftskunde: 40 StundenEvangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik: 40 StundenSport: 40 StundenBerufsübergreifender Bereich insgesamt: 220 StundenBerufsbezogener Bereich:Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen: 140 StundenPflegesituationen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken: 620 StundenEigene Arbeit strukturieren und organisieren: 40 StundenPflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten: 70 StundenSituationsgerecht kommunizieren: 90 StundenGesundheit erhalten und fördern: 130 StundenLebensraum und Lebenszeit gestalten: 130 StundenIn akuten Notfällen adäquat handeln: 40 StundenWahlpflichtunterricht: 60 StundenBerufsbezogener Bereich insgesamt: 1.320 StundenPraktische Ausbildung: 1.440 StundenGesamtstundenzahl: 2.980 Stunden
▶ Ausbildungskosten
Bei einer Ausbildung an öffentlichen Schulen sind in der Regel keine Kosten für Schulgeld und Ausbildungsmittel zu tragen.Abhängig von den diesbezüglichen rechtlichen Regelungen in den Bundesländern, können an privaten Schulen Kosten für die Ausbildung anfallen.Grundsätzlich können Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufsbekleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung, entstehen.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.Weitere Informationen:Das BAföG: alle Infos auf einen BlickFörderungsmöglichkeitenBei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) erhalten.Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
▶ Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigenPflegesituationen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirkenEigene Arbeit strukturieren und organisierenPflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichtenSituationsgerecht kommunizierenGesundheit erhalten und fördernLebensraum und Lebenszeit gestaltenIn akuten Notfällen adäquat handelnPraktikaBei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.B. in Krankenhäusern, Kliniken und Einrichtungen der ambulanten Krankenpflegehilfe umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in den klinischen Ablauf, sammeln Erfahrungen in den typischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über den Aufbau und die Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im theoretischen Unterricht:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseIn der Praktikumseinrichtung:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. für einwandfreie hygienische Zustände sorgen, Pflegemaßnahmen durchführen, bei der Krankenbehandlung mithelfen, Nachtwachen unter Aufsicht durchführenUmgebung: z.B. wechselnde Krankenstationen, wechselnde TeamsKleidung: Arbeitskleidung, z.T. Schutzkleidung (z.B. Mundschutz, Einweghandschuhe)Arbeitszeit: SchichtdienstAnforderungen:Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Reinigung und Desinfizierung von Pflegeutensilien oder der Mitwirkung bei der Medikamentengabe)Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit Patientendaten)
▶ Ausbildung im Ausland
Für eine Ausbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeiten:ÖsterreichAusbildungsangebote: AMS Ausbildungskompass(z.B. mit dem Suchbegriff "Pflegeassistenz")FrankreichAusbildungsangebote: onisep - französische Ausbildungsdatenbank(z.B. über die Freitextsuche mit dem Suchbegriff "aide-soignant")
▶ Ausbildungsvergütung
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Ethik: z.B. um ethische Fragestellungen in der Pflege zu erkennenBiologie: z.B. um Sachverhalte aus der Pflege zu verstehenChemie: z.B. um Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln nachzuvollziehenDeutsch: z.B. um Patienten/Patientinnen Pflegemaßnahmen zu erklären
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in an:Bereich PflegeAltenpflegehelfer/AltenpflegehelferinStaatlich anerkannter Heilerziehungspflegeassistent/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegeassistentinPflegeassistent/PflegeassistentinSozialassistent/SozialassistentinSozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/KinderpflegerinGemeinsamkeit:bei der Versorgung und Pflege von kranken oder hilfsbedürftigen Menschen mitwirken
▶ Ausbildungsdauer (Bayern)
Vollzeit: 1 JahrTeilzeit: 2 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Bremen)
Vollzeit: 2 JahreTeilzeit: höchstens 4 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Hessen)
Vollzeit: mindestens 1 JahrTeilzeit: höchstens 3 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Sachsen)
Vollzeit: 2 JahreTeilzeit: höchstens 3 Jahre
▶ Entwicklung der Ausbildung
bis 2003:Ausbildung bundeseinheitlich geregelt durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz)seit 2004:Landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen2025:Veröffentlichung des neuen Pflegefachassistenzgesetzes. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Generalistisch ausgerichtete Ausbildung im Pflegebereich mit der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachassistenzperson. Die neue bundesweite Ausbildung vereinheitlicht die bisher landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildungen in der Alten- und Krankenpflegehilfe bzw. der Pflegeassistenz bundesweit.Es gelten Übergangsvorschriften: Helfer- oder Assistenzausbildungen im Pflegebereich, die vor Ablauf des 31. Dezember 2026 begonnen wurden, können bis zum 31. Dezember 2029 auf Grundlage der landesrechtlichen Vorschriften abgeschlossen werden. Zudem können Helfer- oder Assistenzausbildungen nach den landesrechtlichen Vorschriften bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden, wenn die betreffenden Länder dies vorsehen.
▶ Ausbildungsinhalte (Bayern)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Theoretischer und praktischer UnterrichtGestaltung von Arbeits- und BeziehungsprozessenGesundheit fördern und wiederherstellen Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/SelbstpflegeAssistenz bei besonderen PflegeanlässenPraktische Ausbildungdavon bei Schwerpunkt "stationäre Akutpflege" in der ambulanten Versorgung oder bei Schwerpunkt "ambulante Akutpflege" in der stationären Versorgung
▶ Ausbildungsinhalte (Bremen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachrichtungsbezogener LernbereichKontakt zu Menschen aufnehmen - Alltag in unterschiedlichen Generationen verstehenMenschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen und Sicherheit mitgestaltenMenschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Verrichtungen beobachten und unterstützenin Notfallsituationen angemessen handelnFamilien und alleinstehende Personen im Alltag und in der Haushaltsführung unterstützenTod und Sterben begegnen und Menschen am Lebensende pflegerisch unterstützenmit anderen Berufsgruppen im Krankenhaus zusammenarbeitenMenschen mit Einschränkungen im Bereich der Ernährung unterstützenMenschen aus verschiedenen Kulturen in verschiedenen Arbeitsfeldern der Pflege unterstützendas Umfeld von zu Pflegenden sicher gestalten und sie vor Infektionen schützenältere Menschen in ihrer häuslichen Versorgung begleiten und Risiken und Gefahren erkennenhäufig auftretende Gesundheitsstörungen im Alter erkennen und angemessen reagierenLebenswelt Pflegeheim - im Alltag der stationären Pflege mitarbeiten und Menschen dort in ihrer Lebens- und Tagesgestaltung unterstützenMenschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit und körperlichen und geistigen Behinderungen pflegerisch unterstützenFachrichtungsübergreifender LernbereichDeutschPraktische AusbildungDie praktische Ausbildung erfolgt in der stationären und ambulanten Pflege.
▶ Ausbildungsinhalte (Hessen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Lernbereiche/Kompetenzbereichepflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereichtheoretische Grundlagen kennen und einbeziehenan der Umsetzung des Pflegeprozesses mitwirkenMenschen in stabilen Pflegesituationen pflegen und betreuen und an komplexen Pflegesituationen mitwirkenan diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen mitwirkenMenschen bei der Lebensgestaltung und im Umgang mit der Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit unterstützenMenschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützenGesundheit fördern und präventiv handelnrechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit berücksichtigeninstitutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigenan qualitätssichernden Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich mitwirkenPflegehilfe als Berufberufliches Selbstverständnis entwickelnLernen lernenmit Krisen und schwierigen Situationen im beruflichen Handlungsfeld umgehendie eigene Gesundheit erhalten und fördernAnbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen VersorgungPraktische AusbildungEinsatzbereicheOrientierungseinsatz bei einem zur Versorgung zugelassenen Krankenhaus in der stationären AkutpflegePflichteinsatz bei einem zur Versorgung zugelassenen Krankenhaus in der stationären Akutpflege oder in Ambulanzen am KrankenhausPflichteinsatz im Versorgungssektor der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Langz...
▶ Ausbildungsinhalte (Sachsen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichBerufsübergreifender BereichDeutsch/KommunikationEnglischGemeinschaftskundeEvangelische Religion, Katholische Religion oder EthikSportBerufsbezogener Bereichberufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigenPflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirkeneigene Arbeit strukturieren und organisierenPflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichtensituationsgerecht kommunizierenGesundheit erhalten und fördernLebensraum und Lebenszeit gestaltenin akuten Notfällen adäquat handelnWahlpflichtbereichDer Wahlpflichtbereich kann für die Vertiefung und Erweiterung pflegerischer Kompetenzen genutzt werden.Praktische AusbildungDie praktische Ausbildung erfolgt in Krankenhäusern und Heimen oder in stationären Pflegeeinrichtungen.
▶ Die Ausbildung im Überblick
Die landesrechtliche Ausbildung wird zum 1. Januar 2027 durch die bundesweite Ausbildung Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachperson abgelöst. Bis dahin begonnene Ausbildungen können bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Abhängig von den landesrechtlichen Vorschriften, können Ausbildungen zudem bis 31. Dezember 2027 neu begonnen und bis 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
▶ Ausbildungsdauer (Thüringen)
Vollzeit: 1 JahrTeilzeit: höchstens 2 Jahre
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Staatlich anerkannte Gesundheits- und KrankenpflegehelferinBayern:Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege)/Staatlich geprüfte Pflegefachhelferin (Krankenpflege)Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen:Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und KrankenpflegehelferinBremen:Gesundheits- und Krankenpflegehelfer mit generalistischer Ausrichtung (g. A.)/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin mit generalistischer Ausrichtung (g. A.) Hessen:Staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer/Staatlich anerkannte KrankenpflegehelferinMecklenburg-Vorpommern:Kranken- und Altenpflegehelfer/Kranken- und AltenpflegehelferinSachsen:Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer/Staatlich geprüfte KrankenpflegehelferinSachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein:Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin
▶ Ausbildungsdauer (Brandenburg)
Vollzeit: mindestens 1 JahrTeilzeit: höchstens 3 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Thüringen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Theoretischer und praktischer UnterrichtLernfelderPflegesituationen bei alten und kranken Menschen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirkenpflegerische Unterstützung leisten im Zustand von Gesundsein und Kranksein bei der Pflege im Zustand von Krankheit mitwirkenbei der Pflege in existentiellen Lebenssituationen mitwirken hygienisch arbeitenbei der Verabreichung von Medikamenten mitwirkensituationsgerecht kommunizierenin akuten Notfällen adäquat handelnPflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichtenberufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigenFachpraktische AusbildungDie praktische Ausbildung wird in geeigneten Einrichtungen (z.B. in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen) durchgeführt.
▶ Ausbildungsinhalte (Brandenburg)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Themenbereiche (theoretischer und praktischer Unterricht)Mithilfe beim Erkennen, Erfassen und Bewerten von Pflegesituationen und im Auftrag und unter Kontrolle tätig werdenMithilfe bei der Auswahl, Durchführung und Auswertung von PflegemaßnahmenMithilfe bei der Unterstützung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen gewährleistenPflegehandeln personenbezogen sowie wirtschaftlich und ökonomisch ausrichtenMithilfe bei der medizinischen Diagnostik und TherapieMithilfe bei der Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigenWissensgrundlagen (innerhalb der Themenbereiche)Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflegehilfepflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe Praktische Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehilfe von Menschen in der stationären Versorgung: im operativen und konservativen Bereich Gesundheits- und Krankenpflegehilfe von Menschen in der ambulanten Versorgung
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen z.B. in Krankenhäusern, Facharztpraxen, Gesundheitszentren oder bei ambulanten Alten- und Krankenpflegediensten.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Krankenpflege bis hin zu Hygiene im Gesundheitsbereich.Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau absolvieren.Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegepraxis erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. freiberuflich in der ambulanten Pflegehilfe.
▶ Ausbildungsdauer (Sachsen-Anhalt)
Vollzeit: 1 JahrTeilzeit: höchstens 2 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Rheinland-Pfalz)
Vollzeit: 1 JahrTeilzeit: höchstens 2 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Sachsen-Anhalt)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Themenbereichepflegefachlicher und pflegepraktischer LernbereichKonzepte und Modelle pflegerischen HandelnsPflege als ProzessDokumentation in der Pflege - DokumentationssystemeEntwicklung und Bedeutung von Standards in der PflegeArbeiten im multiprofessionellen TeamWahrnehmung und BeobachtungKommunikation und GesprächsführungBedeutung von Information, Beratung und Anleitung in der PflegeLebens- und Bedarfssituation des einzelnen Menschen als Grundlage pflegerischen Handelnskultursensible Aspekte pflegerischen HandelnsUnterstützung bei den Lebensaktivitäten fachkundig ausführenProphylaxen in der PflegePflegekonzepte und Pflegetechniken insbesondere zur Aktivierung, Mobilisierung und BeschäftigungAssistenz bei diagnostischen und medizinisch-therapeutischen MaßnahmenBedeutung von Arzneimitteln, Umgang mit Arzneimitteln und Verabreichung verschiedener ArzneiformenHandeln in Notfällen, Erste HilfeGesundheit und Krankheit als ProzessDefinition von Gesundheit und Krankheitindividuelle Bestimmung und Bedeutung von Gesundheit und KrankheitGesundheit und ihre WechselbeziehungenGesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung und GesundheitserziehungErnährung und HygieneFrüherkennung von Krankheiten - VorsorgemaßnahmenGrundlagen der Anatomie und Physiologieakute und chronische Erkrankungen und deren UrsachenKrankenpflegehilfe als BerufEntwicklung der beruflichen Pflegeberufliches Selbstver...
▶ Ausbildungsinhalte (Rheinland-Pfalz)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: Theoretischer und praktischer UnterrichtLeistungsfelder, die zur selbstständigen Wahrnehmung insbesondere folgender Tätigkeiten befähigengrundpflegerische Maßnahmen in stabilen Pflegesituationen sicher durchführenim Pflegeprozess bei der Erstellung von Biografie und Pflegeplanung unterstützend mitwirken, den Pflegebericht fortschreiben und die eigenen Tätigkeiten selbstständig dokumentierenKontakte mit pflegebedürftigen Menschen herstellen, mit ihnen einen respektvollen Umgang pflegen und sie unter Beachtung wesentlicher Vorbeugungsmaßnahmen bei der Grundversorgung unterstützen, Ressourcen erkennen und aktivierend in die Pflegehandlung einbeziehenpflegebedürftige Menschen bei der Lebensgestaltung im Alltag unter Beachtung der Lebensgeschichte, der Kultur und der Religion unterstützenNotfallsituationen und Veränderungen der Pflegesituation durch gezielte Beobachtung rechtzeitig erkennen und angemessen handelnmit anderen Berufsgruppen unter Reflektion der Situation und der eigenen Rolle zusammenarbeitenKompetenzfelder, die dazu befähigen, unter Anleitung und Überwachung von Pflegefachkräften insbesondere folgende Tätigkeiten durchzuführenbei der Durchführung ärztlich veranlasster therapeutischer und diagnostischer Verrichtungen mitwirken (insbesondere Kontrolle von Vitalzeichen; Medikamentengabe; subkutane Injektionen; Inhalationen; Einreibungen; An- und Ausziehen von Komp...
▶ Ausbildungsdauer (Baden-Württemberg)
Vollzeit: 1 JahrTeilzeit: höchstens 2 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Schleswig-Holstein)
Vollzeit: 1 JahrTeilzeit: höchstens 2 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Baden-Württemberg)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:ThemenbereicheGrundlagen der Pflege und Pflegelehre im pflegerischen Handeln umsetzenGesundheit und Krankheit als Prozess erkennen und die pflegerischen Handlungen danach ausrichtenberufliches Selbstverständnis bei der Arbeit in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe entwickelnErste Hilfe leistenrechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit im pflegerischen Handeln berücksichtigenpraktischer UnterrichtPraktische AusbildungDie praktische Ausbildung dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
▶ Ausbildungsinhalte (Schleswig-Holstein)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Theoretische AusbildungKompetenzbereichePflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen durchführenKommunikation personen- und situationsorientiert gestaltenintra- und interprofessionelles Handeln mitgestaltendas eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründendas eigene Handeln auf der Grundlage von berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründenPraktische Ausbildungpraktische Ausbildung beim Träger der praktischen AusbildungPraktikum in einem weiteren Versorgungsbereich: Einsatz im Bereich der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut-/Langzeitpflege
▶ Ausbildungsdauer (Mecklenburg-Vorpommern)
Vollzeit: 1,5 JahreDie Ausbildung kann auch in Teilzeitform erfolgen, derzeit liegen jedoch keine Informationen zur Dauer vor.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Regelung auf BundesebeneGesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 53 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)Regelungen auf LandesebeneDie Ausbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an staatlich anerkannten Schulen für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gesundheits- und Krankenpflegehilfe - APrOGeKrPflHi) vom 19.11.2015 (BW.GBl. S. 1072), geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 10.02.2026 (BW.GBl. Nr. 20)Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen - BFSO Gesundheit) vom 31.05.2022 (Bay.GVBl. S. 322), zuletzt geändert durch § 6 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)Modellversuch "Zugang zu Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe für mehrjährig berufserfahrene Personen", Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.07.2023 (Az. VI.5-BS9202.15-3/4/4, BayMBl. Nr. 352), geändert durch Bekanntmachung vom 12.09.2024 (BayMBl. Nr. 449)Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz - BbgKPHG) vom 26.05.2004 (Bra.GVBl. S. 244), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2026 (Bra.GVBl. I Nr. 9)Aus...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung ist notwendig.Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen. Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
▶ Ausbildungsinhalte (Mecklenburg-Vorpommern)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Themenbereichetheoretische Grundlagen in das pflegerische Handeln einbeziehenGesundheit, Krankheit, Alter, Behinderung und Pflegebedürftigkeithandlungsrelevante Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege anhand konkreter Pflegesituationen pflegerelevante psychologische und ethische GrundfragenUnterstützung kranker und alter Menschen bei der Selbstpflegepflegerelevante Grundlagen, insbesondere der Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und Hygiene pflegerelevante Grundlagen der Arzneimittellehrean der personen- und situationsbezogenen Pflege mitwirkenGrundpflege selbstständig durchführen, insbesondere bei Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen, dementen und gerontopsychiatrisch veränderten Menschen, Menschen mit eingeschränkter Funktion von Sinnesorganen, Menschen mit infektiösen Erkrankungen, Menschen mit Störungen der VitalfunktionenMitwirkung bei der Wundversorgung, spezielle VerbändeUmgang mit Hilfsmitteln und ProthesenMitwirkung bei der Pflege Schwerkranker und SterbenderUmgang mit Arzneimitteln, Mitwirkung bei der ArzneimittelgabePflegedokumentationHandeln in Notfällen, Erste Hilfeallgemeines Verhalten bei NotfällenErstversorgungMaßnahmen bei Störung der Vitalfunktionen und SchockzuständenBlutstillungWundversorgung und Erstversorgung bei KnochenbrüchenVergiftungen und andere spezielle NotfälleTransportKommunikation in der PflegeSe...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bayern)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Abschluss der Mittelschuleoderabgeschlossene Berufsausbildungoderbeendete Vollzeitschulpflicht sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit oder eine entsprechende vollzeitäquivalente Tätigkeit als ungelernter Pflegehelfer oder ungelernte Pflegehelferin z.B. in Krankenhäusern, stationären oder ambulanten PflegeeinrichtungenWeitere Voraussetzungen:FührungszeugnisMindestalter von 17 Jahren (Ausnahmen möglich)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bremen)
Schulische Vorbildung:Berufsbildungsreife
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hessen)
Schulische Vorbildung:HauptschulabschlussWeitere Voraussetzung:Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen)
Schulische Vorbildung:HauptschulabschlussWeitere Voraussetzung:erweitertes Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Thüringen)
Schulische Vorbildung:Hauptschulabschluss
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Brandenburg)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung:Hauptschulabschlussoderabgeschlossene BerufsausbildungWeitere Voraussetzung: erweitertes Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen-Anhalt)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:HauptschulabschlussoderNachweis einer beruflichen Vorbildung durch:eine abgeschlossene Berufsausbildungodereine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit mit pflegerischem Bezug in Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Rheinland-Pfalz)
Schulische Vorbildung bzw. Berufspraxis:Berufsreifeoder abgeschlossene Berufsausbildung
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Baden-Württemberg)
Schulische Vorbildung:Hauptschulabschluss
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Schleswig-Holstein)
Schulische Vorbildung:Erster allgemeinbildender SchulabschlussWeitere Voraussetzung:Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Mecklenburg-Vorpommern)
Schulische Vorbildung bzw. Berufspraxis:Berufsreifeoder eine mindestens 2-jährige Tätigkeit in der Alten- oder Krankenpflegehilfe in einem Krankenhaus oder in zugelassenen PflegeeinrichtungenWeitere Voraussetzung:persönliche Eignung (Führungszeugnis)
Kaynak: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı Hakkında Sıkça Sorulan Sorular
Eğitim yolu, maaş, denklik ve yabancılar için giriş rotaları
Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı ne iş yapar? ▼
Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in) mesleği, sağlık sektöründe hastaların günlük bakımında ve desteklenmesinde kritik bir rol oynar. Bu mesleği icra eden kişiler, hast
Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı Ausbildung mı yoksa üniversite eğitimi gerektiren bir meslek mi? ▼
Almanya'da "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" şu yolu izler: 3 yıllık dual Ausbildung — meslek okulu (Berufsschule) ile bir şirkette ücretli işbaşı eğitimini birleştirir. Üniversite diploması gerekmez.
Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı olmak için nasıl yeterlilik kazanabilirim? ▼
Almanya'da "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" şu yolu izler: 3 yıllık dual Ausbildung — meslek okulu (Berufsschule) ile bir şirkette ücretli işbaşı eğitimini birleştirir. Üniversite diploması gerekmez. Yabancı başvuru sahipleri başvurmadan önce ayrıca anabin.kmk.org üzerinden diploma denkliğini doğrulamalı.
Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı genellikle nerelerde çalışır? ▼
Çalışma yeri işverene göre değişir. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin için tipik çalışma ortamlarının güncel dağılımı için resmi BERUFENET listesini kontrol et.
Almanya'da Sağlık ve Hasta Bakım Yardımcısı için tipik maaş ne kadardır? ▼
Maaşlar bölgeye, işveren büyüklüğüne ve deneyime göre değişir. Güncel rakamlar için BERUFENET'e, ya da gehalt.de ve stepstone.de Gehaltsreport gibi maaş kaynaklarına bakabilirsin.