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Bäcker/Bäckerin

Bäcker/in

Ausbildung Mathematik, Naturwissenschaften KldB B 29222

Was ist Fırıncı?

Was macht man in diesem Beruf?Bäcker/innen stellen Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Süßspeisen, Partygebäck und kleine Gerichte her. Dazu wiegen und messen sie die Zutaten, z.B. Mehl, Milch, Eier, Hefe, Gewürze und Zucker, ab und mischen sie nach Rezept zusammen. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Schließlich glasieren oder garnieren sie die Waren, um sie zu verfeinern und sie noch appetitlicher aussehen zu lassen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Bäcker/innen finden Beschäftigungin handwerklichen Bäckereien in industriellen Großbäckereienin Fachgeschäften wie Spezial- und Diät-Bäckereienin der Gastronomie und im CateringbereichArbeitsorte:Bäcker/innen arbeiten in erster Liniein Backstuben in Werk- und ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Verkaufsräumen (bei Beschäftigung in handwerklichen Bäckereien)Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [9.0%]9Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [26.0%]26Hochschulreife [14.0%]14Sonstige [18.0%]18*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen:Geschicklichkeit und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Dekorieren von Gebäck)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben von schweren Backblechen)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Gewichtsangaben umzurechnen)Deutsch (z.B. um Kundschaft zu beraten und Bäckereiprodukte zu verkaufen)Chemie (z.B. um chemische Prozesse wie die Gärung von Sauerteig zu nutzen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 1.070 € (Handwerk), 821 € bis 1.292 € (Industrie*)2. Ausbildungsjahr: 1.140 € (Handwerk), 908 € bis 1.411 € (Industrie*)3. Ausbildungsjahr: 1.280 € (Handwerk), 1.031 € bis 1.592 € (Industrie*)*je nach Bundesland unterschiedlich

Steckbrief

Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Beschreibung (Deutsch)

Was macht man in diesem Beruf?Bäcker/innen stellen Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Süßspeisen, Partygebäck und kleine Gerichte her. Dazu wiegen und messen sie die Zutaten, z.B. Mehl, Milch, Eier, Hefe, Gewürze und Zucker, ab und mischen sie nach Rezept zusammen. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Schließlich glasieren oder garnieren sie die Waren, um sie zu verfeinern und sie noch appetitlicher aussehen zu lassen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Bäcker/innen finden Beschäftigungin handwerklichen Bäckereien in industriellen Großbäckereienin Fachgeschäften wie Spezial- und Diät-Bäckereienin der Gastronomie und im CateringbereichArbeitsorte:Bäcker/innen arbeiten in erster Liniein Backstuben in Werk- und ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Verkaufsräumen (bei Beschäftigung in handwerklichen Bäckereien)Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [9.0%]9Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [26.0%]26Hochschulreife [14.0%]14Sonstige [18.0%]18*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen:Geschicklichkeit und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Dekorieren von Gebäck)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben von schweren Backblechen)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Gewichtsangaben umzurechnen)Deutsch (z.B. um Kundschaft zu beraten und Bäckereiprodukte zu verkaufen)Chemie (z.B. um chemische Prozesse wie die Gärung von Sauerteig zu nutzen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 1.070 € (Handwerk), 821 € bis 1.292 € (Industrie*)2. Ausbildungsjahr: 1.140 € (Handwerk), 908 € bis 1.411 € (Industrie*)3. Ausbildungsjahr: 1.280 € (Handwerk), 1.031 € bis 1.592 € (Industrie*)*je nach Bundesland unterschiedlich

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Mathematik, Naturwissenschaften →

Der Beruf Bäcker/Bäckerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Mathematik, Naturwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Bäcker/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche Meisterbetriebe, Industriebetriebe der Backindustrie): Backstuben, Werk- und Produktionshallen, VerkaufsräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Aktuelles

Ausbildung soll modernisiert werdenDie Ausbildung in den Berufen Bäcker und Bäckerin sowie Konditor und Konditorin soll modernisiert werden, um sie an aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Praxis anzupassen. So haben die fortschreitende Technologisierung, Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit die beruflichen Anforderungen verändert. Auch neue Marktanforderungen sowie Produktions- und Herstellungsverfahren wirken sich auf das Anforderungsprofil aus. Die Modernisierung der Ausbildung soll in einem gemeinsamen Neuordnungsverfahren erfolgen. Das gemeinsame 1. Berufsschuljahr für die Auszubildenden beider Berufe soll beibehalten werden. Änderungen sind auch bei der Prüfungsstruktur geplant: künftig soll die Gesellenprüfung in 2 auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden.

Steckbrief

BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Bäcker/innen stellen Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Süßspeisen, Partygebäck und kleine Gerichte her. Dazu wiegen und messen sie die Zutaten, z.B. Mehl, Milch, Eier, Hefe, Gewürze und Zucker, ab und mischen sie nach Rezept zusammen. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Schließlich glasieren oder garnieren sie die Waren, um sie zu verfeinern und sie noch appetitlicher aussehen zu lassen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Bäcker/innen finden Beschäftigungin handwerklichen Bäckereien in industriellen Großbäckereienin Fachgeschäften wie Spezial- und Diät-Bäckereienin der Gastronomie und im CateringbereichArbeitsorte:Bäcker/innen arbeiten in erster Liniein Backstuben in Werk- und ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Verkaufsräumen (bei Beschäftigung in handwerklichen Bäckereien)Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [9.0%]9Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [26.0%]26Hochschulreife [14.0%]14Sonstige...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungBäcker/inBerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsdauer3 JahreWas macht man in diesem Beruf?Bäcker/innen stellen Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Süßspeisen, Partygebäck und kleine Gerichte her. Dazu wiegen und messen sie die Zutaten, z.B. Mehl, Milch, Eier, Hefe, Gewürze und Zucker, ab und mischen sie nach Rezept zusammen. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Schließlich glasieren oder garnieren sie die Waren, um sie zu verfeinern und sie noch appetitlicher aussehen zu lassen.Wo arbeitet man?Bäcker/innen finden Beschäftigungin handwerklichen Bäckereien in industriellen Großbäckereienin Fachgeschäften wie Spezial- und Diät-Bäckereienin der Gastronomie und im CateringbereichWeitereBerufe mit Lebensmitteln

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb (berufliche Grundbildung) und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Umsetzen von HygienevorschriftenUmgehen mit Informations- und KommunikationstechnikenVorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im TeamDurchführen von qualitätssichernden MaßnahmenKundenberatung und VerkaufHandhaben von Anlagen, Maschinen und GerätenLagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und BetriebsmittelnHerstellen von Weizenbrot und WeizenkleingebäckHerstellen von Feinen Backwaren aus TeigenHerstellen und Weiterverarbeiten von MassenHerstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und CremesAusbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:Unterweisen eines neuen Mitarbeiters/einer neuen MitarbeiterinHerstellen einfacher Teige/MassenGestalten, Werben, Beraten und VerkaufenHerstellen von Feinen Backwaren aus Teigen2. und 3. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb (berufliche Fachbildung) und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. AusbildungsjahrHerstellen von Brot und KleingebäckHerstellen von PartykleingebäckHerstellen von SüßspeisenEntwerfen und Herstellen von Torten und DessertsHerstellen von BackwarensnacksHerstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frisch...

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie man die Zutaten für Weizenbrote und Brötchen auswählt, die Teige herstellt und backtwelche Herstellungsarten von Blätterteigen, Mürbeteigen, Hefeteigen und Plunderteigen es gibt und wie man sie verwendetwie und mit welchen Zutaten Massen hergestellt und weiterverarbeitet werden wie man Gebäcke aprikotiert (d.h. mit erhitzter Aprikosenkonfitüre bestreicht) und glasiert, Cremes und Füllungen herstelltwas bei der Lagerung und Kontrolle von Rohwaren, Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen wichtig istwie man Vorteige und Sauerteige ansetzt und unterschiedliche Weizen-, Roggen-, Vollkorn-, Schrot- und Spezialbrote mischt und backtwas bei der Herstellung von Teegebäck, Lebkuchenmasse und Stollen, Nussecken, Bienenstich- und Baiser-Masse, Glasuren und Sahnecreme, süßen und pikanten Füllungen und Buttercreme zu beachten istwie man Backwarensnacks belegt und kleine Gerichte wie Strudel, Eierspeisen, Toasts, Salate, Gemüsekuchen und Quiches zubereitetwelche Arten von Partykleingebäck und Pasteten es gibt und wie sie hergestellt werdenwie man kalte und gefrorene Süßspeisen und süße Eierspeisen zubereitetDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Herstellen einfacher Teige/Massen, Herstell...

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Zutaten abwiegen, Teige herstellen, Gebäckstücke backen und garnierenUmgebung: Hitze in der Backstube, Kälte im Kühlraum, MehlstaubKleidung: berufstypische Arbeitskleidung (weiße Jacke, Schürze und Kopfbedeckung)Arbeitszeit: Arbeitsbeginn i.d.R. früh am Morgen, z.T. SchichtdienstAnforderungen:Geschicklichkeit und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Dekorieren von Gebäck)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben von schweren Backblechen)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildung im Ausland

Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.:Verschiedene europäische LänderAuslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"Dauer: mindestens 3 WochenZugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 821 € bis 1.292 €2. Ausbildungsjahr: 908 € bis 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.031 € bis 1.592 €Quellen:Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Gewichtsangaben umzurechnenDeutsch: z.B. um Kundschaft zu beraten und Bäckereiprodukte zu verkaufenChemie: z.B. um chemische Prozesse wie die Gärung von Sauerteig zu nutzen

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" richtet sich an Auszubildende mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Sie erweitert die Erstausbildung um interkulturelle Kompetenzen und bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Dazu besuchen die Auszubildenden zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. im Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht, und absolvieren ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Die zuständige Kammer erteilt weitere Informationen, z.B.:Europaassistent/in

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Bäcker/in an:Bereich LebensmittelKonditor/KonditorinSüßwarentechnologe/SüßwarentechnologinFachkraft für LebensmitteltechnikMilchtechnologe/MilchtechnologinKoch/KöchinFachkraft KücheVerfahrenstechnologe/Verfahrenstechnologin - Mühlen- und Getreidewirtschaft - MüllereiGemeinsamkeit:Back-, Konditorei- und Süßwaren oder andere Lebensmittel herstellen bzw. be- und verarbeitenBereich Vertrieb und VerkaufFachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt BäckereiFachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt KonditoreiGemeinsamkeit:Bäckerei- oder Konditoreierzeugnisse verkaufen

Entwicklung der Ausbildung

1934:Erstmals Eintrag im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können1937:Anerkennung des Berufsbilds in der Industrie1958:Anerkennung des Berufsbilds für das Bäckerhandwerk1983:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz tritt in Kraft2004:Neue, modernisierte Ausbildungsordnung, u.a. mit Berücksichtigung neuer technischer Einrichtungen und neuen Inhalten wie Herstellung kleiner Gerichte aus frischen Rohstoffen 2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.

Die Ausbildung im Überblick

Bäcker/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungBäcker/Bäckerin

Ausbildungsvergütung (Bayern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.263 €2. Ausbildungsjahr: 1.395 €3. Ausbildungsjahr: 1.534 €Quelle:Bayerisches Tarifregister (BTR), Stand Juni 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Berlin)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.235 €2. Ausbildungsjahr: 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.592 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand Dezember 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Bremen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.235 €2. Ausbildungsjahr: 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.592 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hessen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.273 €2. Ausbildungsjahr: 1.346 €3. Ausbildungsjahr: 1.471 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand April 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hamburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.222 €2. Ausbildungsjahr: 1.383 €3. Ausbildungsjahr: 1.524 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.292 €2. Ausbildungsjahr: 1.380 €3. Ausbildungsjahr: 1.511 €Quelle:Tarifregister Sachsen, Stand Dezember 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Saarland)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 821 €2. Ausbildungsjahr: 908 €3. Ausbildungsjahr: 1.031 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Dezember 2022Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Bäcker/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Bäcker/innen sowohl in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks als auch der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Bäckerei bis hin zu Lebensmittelrecht.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Bäckermeister/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie erwerben. Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb des Bäcker-Handwerks, durch die Übernahme eines Back-Shops oder einer Kaffeebar.

Ausbildungsvergütung (Thüringen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.292 €2. Ausbildungsjahr: 1.380 €3. Ausbildungsjahr: 1.511 €Quelle:Tarifregister Thüringen, Stand Dezember 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Brandenburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.235 €2. Ausbildungsjahr: 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.592 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand Dezember 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2024 gab es in den Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel insgesamt 1.899 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 33 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss, 26 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. 14 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 9 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [9.0%]9Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [26.0%]26Hochschulreife [14.0%]14Sonstige [18.0%]18*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussQuelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.235 €2. Ausbildungsjahr: 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.592 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen-Anhalt)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.235 €2. Ausbildungsjahr: 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.592 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand Dezember 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Rheinland-Pfalz)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 821 €2. Ausbildungsjahr: 908 €3. Ausbildungsjahr: 1.031 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Dezember 2022Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin (BäAusbV) vom 21.04.2004 (BGBl. I S. 632), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.02.2016 (BGBl. I S. 179)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.01.2004)Übergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 60)

Ausbildungsvergütung (Baden-Württemberg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.187 €2. Ausbildungsjahr: 1.293 €3. Ausbildungsjahr: 1.422 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand April 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.222 €2. Ausbildungsjahr: 1.383 €3. Ausbildungsjahr: 1.524 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.235 €2. Ausbildungsjahr: 1.411 €3. Ausbildungsjahr: 1.592 €Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Mecklenburg-Vorpommern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Bäckerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.070 €2. Ausbildungsjahr: 1.140 €3. Ausbildungsjahr: 1.280 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand März 2026Beispiel Brot- und Backwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.292 €2. Ausbildungsjahr: 1.380 €3. Ausbildungsjahr: 1.511 €Quelle:Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern, Stand Dezember 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Fırıncı

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Bäcker/Bäckerin in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Bäcker/innen stellen Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Süßspeisen, Partygebäck und kleine Gerichte her. Dazu wiegen und messen sie die Zutaten, z.B. Mehl, Milch, Eier, Hefe, Gewürze und Zucker, ab und mischen sie nach Rezept zusammen. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Schließlich glasieren oder garnieren sie die Waren, um sie zu verfeinern und sie noch appetitlicher aussehen zu lassen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Bäcker/innen finden Beschäftigungin handwerklichen Bäckereien in industriellen Großbäckereienin Fachgeschäften wie Spezial- und Diät-Bäckereienin der Gastronomie und im CateringbereichArbeitsorte:Bäcker/innen arbeiten in erster Liniein Backstuben in Werk- und ProduktionshallenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Verkaufsräumen (bei Beschäftigung in handwerklichen Bäckereien)Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [9.0%]9Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [26.0%]26Hochschulreife [14.0%]14Sonstige [18.0%]18je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen:Geschicklichkeit und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Dekorieren von Gebäck)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben von schweren Backblechen)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Gewichtsangaben umzurechnen)Deutsch (z.B. um Kundschaft zu beraten und Bäckereiprodukte zu verkaufen)Chemie (z.B. um chemische Prozesse wie die Gärung von Sauerteig zu nutzen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 1.070 € (Handwerk), 821 € bis 1.292 € (Industrie)2. Ausbildungsjahr: 1.140 € (Handwerk), 908 € bis 1.411 € (Industrie*)3. Ausbildungsjahr: 1.280 € (Handwerk), 1.031 € bis 1.592 € (Industrie*)*je nach Bundesland unterschiedlich

Ist Bäcker/Bäckerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Bäcker/Bäckerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Bäcker/Bäckerin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Bäcker/Bäckerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Bäcker/Bäckerin in Deutschland typischerweise?

Bäcker/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. handwerkliche Meisterbetriebe, Industriebetriebe der Backindustrie): Backstuben, Werk- und Produktionshallen, VerkaufsräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Wie hoch ist das typische Gehalt für Bäcker/Bäckerin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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