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Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst)

Beamter/Beamtin - Sozialverwaltung (gehobener Dienst)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73213

Was ist Sosyal İdarede Memur (Yüksek Hizmet Sınıfı)?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung bearbeiten Anträge auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung, etwa auf Pflegezulage, Unfallrente, Kriegsopferentschädigung oder Elterngeld. Sie überprüfen das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen, berechnen Höhe und Dauer der Leistungen und stellen Bescheide darüber aus. Sie stellen in Schwerbehindertenverfahren Behinderungen und Behinderungsgrade fest und leiten Nachteilsausgleiche ein. Ferner erteilen sie Bürgern und Bürgerinnen Auskunft über Sozialleistungen. Außerdem können Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung Führungsaufgaben wahrnehmen.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung finden Beschäftigungin Behörden der Sozialversorgung, z.B. in Zentren für Familie und Soziales, bei kommunalen Sozialverbändenin der staatlichen (kommunalen) VerwaltungArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. aucham Auskunftsschalter in Besprechungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Bestehende Höchstaltersgrenzen sind in einzelnen Bundesländern einzuhalten.Inhalte des StudiumsTheoretische Studienabschnitte, z.B.:Familienhilfe, Kinder- und JugendhilferechtKranken- und PflegeversicherungsrechtSchwerbehindertenrecht, LandesblindengeldSoziales Entschädigungsrecht Sozialhilferecht und GrundsicherungPraktische Studienabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes ca. 1.549 €.

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartStudium an Hochschulen für öffentliche Verwaltung, praktische Studienabschnitte bei Einrichtungen der Sozialverwaltung Abschluss: Bachelor bzw. DiplomDauer3 Jahre

Beschreibung (Deutsch)

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung bearbeiten Anträge auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung, etwa auf Pflegezulage, Unfallrente, Kriegsopferentschädigung oder Elterngeld. Sie überprüfen das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen, berechnen Höhe und Dauer der Leistungen und stellen Bescheide darüber aus. Sie stellen in Schwerbehindertenverfahren Behinderungen und Behinderungsgrade fest und leiten Nachteilsausgleiche ein. Ferner erteilen sie Bürgern und Bürgerinnen Auskunft über Sozialleistungen. Außerdem können Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung Führungsaufgaben wahrnehmen.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung finden Beschäftigungin Behörden der Sozialversorgung, z.B. in Zentren für Familie und Soziales, bei kommunalen Sozialverbändenin der staatlichen (kommunalen) VerwaltungArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. aucham Auskunftsschalter in Besprechungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Bestehende Höchstaltersgrenzen sind in einzelnen Bundesländern einzuhalten.Inhalte des StudiumsTheoretische Studienabschnitte, z.B.:Familienhilfe, Kinder- und JugendhilferechtKranken- und PflegeversicherungsrechtSchwerbehindertenrecht, LandesblindengeldSoziales Entschädigungsrecht Sozialhilferecht und GrundsicherungPraktische Studienabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes ca. 1.549 €.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Hochschulen für öffentliche Verwaltung: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenEinrichtungen der Sozialverwaltung: BüroräumeZu Hause (z.B. bei Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)

Aktuelles

Novellierung der BundeslaufbahnverordnungAm 17.03.2026 trat die neue Bundeslaufbahnverordnung in Kraft. Sie eröffnet bedarfsorientierte Sonderzugänge, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schwerpunkt der Reform ist u.a. die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ist nun z.B. auch der Zugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional möglich.

Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartStudium an Hochschulen für öffentliche Verwaltung, praktische Studienabschnitte bei Einrichtungen der SozialverwaltungAbschlussBachelor bzw. DiplomDauer3 JahreAufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung bearbeiten Anträge auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung, etwa auf Pflegezulage, Unfallrente, Kriegsopferentschädigung oder Elterngeld. Sie überprüfen das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen, berechnen Höhe und Dauer der Leistungen und stellen Bescheide darüber aus. Sie stellen in Schwerbehindertenverfahren Behinderungen und Behinderungsgrade fest und leiten Nachteilsausgleiche ein. Ferner erteilen sie Bürgern und Bürgerinnen Auskunft über Sozialleistungen. Außerdem können Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung Führungsaufgaben wahrnehmen.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung finden Beschäftigungin Behörden der Sozialversorgung, z.B. in Zentren für Familie und Soziales, bei kommunalen Sozialverbändenin der staatlichen (kommunalen) VerwaltungArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. aucham Auskunftsschalter in Besprechungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder e...

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Auswahlverfahren

I.d.R. wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem z.B. Allgemeinwissen, Sprachbeherrschung, mathematisches Verständnis, Kenntnisse in den Bereichen Recht und Politik sowie Sozial- und Methodenkompetenz geprüft werden.

Ausbildungsaufbau

Gliederung eines Bachelorstudienganges im gehobenen Dienst der SozialverwaltungFachtheoretisches Studium (1. Studienabschnitt) an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung: 5 MonateFachtheoretisches Studium (2. Studienabschnitt) an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung: 5 MonateBerufspraktisches Studium (3. Studienabschnitt) in Einrichtungen der Sozialverwaltung: 7 MonateFachtheoretisches Studium (4. Studienabschnitt) an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung: 7 MonateFachtheoretisches Studium (5. Studienabschnitt) inkl. Bachelorarbeit an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung: 6 MonateBerufspraktisches Studium (6. Studienabschnitt) in Einrichtungen der Sozialverwaltung: 7 MonateStudiendauer insgesamt: 3 Jahre

Ausbildungskosten

Studienbeiträge werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Erfolgt die Unterbringung an den Bildungsstätten, können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Die Studieninhalte sind in Modulform organisiert.Theoretische Studienabschnitte, z.B.: Bürgerliches Recht und ArbeitsrechtEuroparechtFamilienhilfe, Kinder- und JugendhilferechtKranken- und PflegeversicherungsrechtSchwerbehindertenrecht, LandesblindengeldSoziales EntschädigungsrechtSozialhilferecht und GrundsicherungUnfallversicherungs-, Arbeitsförderungs- und SozialverfahrensrechtVerfassungs- und VerwaltungsrechtVerwaltungsinformatikVerwaltungs-, Sozial- und WirtschaftswissenschaftenPraktische Studienabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Studienabschnitte:Lehrveranstaltungen: Vorlesungen und Seminare in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule für öffentliche Verwaltung besuchenPraktische Übungen: z.B. an praxisbezogenen Projekten zur Lösung einer komplexeren Aufgabenstellung aus dem Bereich des Sozialhilferechts teilnehmenEigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Referate und Hausarbeiten einhaltenWährend der praktischen Studienabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Leistungsansprüche nach dem Sozialhilfegesetz bearbeiten, Bürger/innen über Sozialleistungen informierenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen erweiternWährend des gesamten Studiums sind Leistungsnachweise, z.B. in Form von Modulprüfungen, zu erbringen.

Ausbildungsvergütung

Beispielhafter monatlicher Anwärtergrundbetrag (brutto): 1.549 €Quelle:LandesbesoldungsgesetzeHinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Recht: z.B. um sich mit Rechtswissenschaften (z.B. Sozialhilferecht, Pflegeversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht) zu beschäftigenDeutsch: z.B. um Referate zu erarbeiten und zu haltenMathematik: z.B. um Leistungsansprüche auf Eltern- oder Kindergeld zu berechnen

Ausbildungsalternativen

Folgende Alternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin bei der Sozialversicherung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Digitalen Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Verwaltungsmanagement, Public Management (grundständig)Öffentliches Recht (grundständig)Sozialversicherung (grundständig)Gemeinsamkeit:Verwaltungsvorgänge bearbeiten bzw. analysieren und strukturieren

Entwicklung der Ausbildung

1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und LehrendenAb 2000:schrittweise Umstellung der Diplom-Studiengänge auf Bachelor-Studiengänge

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung erfolgt als Vorbereitungsdienst und dauert 3 Jahre. Sie ist i.d.R. als Bachelorstudium organisiert und durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahn-/Bachelorprüfung ab.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Das Studium ist in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschluss-/Berufsbezeichnungen:Bayern:Diplom-Verwaltungswirt/Diplom-Verwaltungswirtin (FH)Mecklenburg-Vorpommern:Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung (LL.B. - Öffentliche Verwaltung)Sachsen:Bachelor of Laws - Sozialverwaltung (LL.B. - Sozialverwaltung)LaufbahnbezeichnungenBeamter/Beamtin - Sozialverwaltung (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin - Sozialverwaltung (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Sozialverwaltung (Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene)Beamter/Beamtin - Staatliche Sozialverwaltung (dritte Qualifikationsebene)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern legen fest, ob die Laufbahn als Studium angeboten wird.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrem Studium arbeiten Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung z.B. in Zentren für Familie und Soziales, bei kommunalen Sozialverbänden oder in der staatlichen (kommunalen) Verwaltung.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Sozialrecht bis hin zu öffentlicher Verwaltung.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Auch ein weiterführendes Studium kann in Betracht gezogen werden. Naheliegend ist es z.B., einen Masterabschluss im Studienfach Verwaltungsmanagement, Public Management zu erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Das Studium für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) vom 07.01.2013 (Bay.GVBl. S. 11), (Bay.GVBl. S. 286), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 17.04.2025 (Bay.GVBl. S. 127)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Dienstes in der Sozialverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung g. D. Sozialverwaltung - APO g. D. SozVerw. - M-V) vom 04.12.1998 (GVOBl. M-V S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 11 des Gesetzes vom 01.12.2008 (GVOBl. M-V S. 461)Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Ausbildung einschließlich Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten allgemeiner Verwaltungsdienst und digitale Verwaltung sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst – AVwSAPO) vom 14.04.2025 (SächsGVBl. S. 203)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBerlinBrandenburgBremenHamburgHess...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife bzw. ein vergleichbarer Bildungsabschluss.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Sosyal İdarede Memur (Yüksek Hizmet Sınıfı)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst) in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung bearbeiten Anträge auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung, etwa auf Pflegezulage, Unfallrente, Kriegsopferentschädigung oder Elterngeld. Sie überprüfen das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen, berechnen Höhe und Dauer der Leistungen und stellen Bescheide darüber aus. Sie stellen in Schwerbehindertenverfahren Behinderungen und Behinderungsgrade fest und leiten Nachteilsausgleiche ein. Ferner erteilen sie Bürgern und Bürgerinnen Auskunft über Sozialleistungen. Außerdem können Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung Führungsaufgaben wahrnehmen.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung finden Beschäftigungin Behörden der Sozialversorgung, z.B. in Zentren für Familie und Soziales, bei kommunalen Sozialverbändenin der staatlichen (kommunalen) VerwaltungArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Sozialverwaltung arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. aucham Auskunftsschalter in Besprechungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Bestehende Höchstaltersgrenzen sind in einzelnen Bundesländern einzuhalten.Inhalte des StudiumsTheoretische Studienabschnitte, z.B.:Familienhilfe, Kinder- und JugendhilferechtKranken- und PflegeversicherungsrechtSchwerbehindertenrecht, LandesblindengeldSoziales Entschädigungsrecht Sozialhilferecht und GrundsicherungPraktische Studienabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes ca. 1.549 €.

Ist Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst) in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Hochschulen für öffentliche Verwaltung: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenEinrichtungen der Sozialverwaltung: BüroräumeZu Hause (z.B. bei Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (gehobener Dienst) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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