Was ist Destek Öğretmeni (Förderlehrer/in)?
Steckbrief
Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Staatsinstituten für die Ausbildung von Förderlehrern (landesrechtlich geregelt) Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Vollzeit) + 2 Jahre (Vorbereitungsdienst) LernorteStaatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und Grund-, Mittel- oder Förderschule (im Praktikum)
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf?Förderlehrer/innen unterstützen den Schulunterricht als kooperative Lernbegleitung. Gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrkräften analysieren sie den Lernstand der Schüler/innen und entwickeln Förderpläne. Dabei kann es sowohl um das Ausgleichen von Lerndefiziten gehen als auch um die gezielte Förderung besonders leistungsstarker Schüler/innen. Förderlehrer/innen können Klassenlehrer/innen beim Unterricht im Klassenverband unterstützen. Meist arbeiten sie aber mit kleinen Gruppen, gelegentlich auch mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, und passen den Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Deutsch als Zweitsprache jeweils individuell an. Regelmäßig informieren sie die kooperierenden Lehrkräfte über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Darüber hinaus bieten sie ggf. auch Arbeitsgemeinschaften an, z.B. zu Themen wie Schultheater, Computer AG, Lernen lernen oder Schülerzeitung.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Förderlehrer/innen finden Beschäftigung an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern.Arbeitsorte:Förderlehrer/innen arbeiten in erster Liniein Klassen-, Gruppenräumen, im Lehrerzimmerzu Hause (Unterrichtsvorbereitung)Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Freien (Umwelterziehung, Ausflüge)Welche Vorbildung wird erwartet?Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.Darüber hinaus wird z.B. ein Mindestalter und ggf. ein Führungszeugnis gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Pädagogische Fähigkeiten (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Schüler/innen)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erklären von neuem Unterrichtsstoff)Einfühlungsvermögen (z.B. Eingehen auf Lernschwächen der Schüler/innen und Unterstützen bei schwierigen Aufgaben) Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Beobachten des Lernverhaltens und Diagnostizieren des Förderbedarfs) Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen der Aufsichtspflicht)Schulfächer:Deutsch (z.B. für die individuelle Förderung im Deutschunterricht)Pädagogik/Psychologie (z.B. um Schüler/Schülerinnen angemessen zu fördern)Mathematik (z.B. um Schüler/Schülerinnen mit Leistungsschwächen in Mathematik zu unterrichten)Was verdient man in der Ausbildung?Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.Für den an die schulische Ausbildung anschließenden Vorbereitungsdienst erhalten die angehenden Förderlehrkräfte Anwärterbezüge.Die Anwärterbezüge bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag und ggf. einem Familienzuschlag. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages bemisst sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, das nach der Ausbildung verliehen wird. Für die Besoldungsgruppe A 9, die angehenden Förderlehrern und Förderlehrerinnen im Eingangsamt zugewiesen wird, beträgt der Anwärtergrundbetrag in Bayern 1.564 € im Monat.
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Förderlehrer/Förderlehrerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Förderlehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sind Unterrichtsräume an Staatsinstituten einschließlich schuleigener WerkstättenSchulpraktika: Unterrichtsräume von Grund-, Mittel- und Förderschulen
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Staatsinstituten für die Ausbildung von Förderlehrern (landesrechtlich geregelt)Ausbildungsdauer 3 Jahre (Vollzeit) + 2 Jahre (Vorbereitungsdienst) LernorteStaatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und Grund-, Mittel- oder Förderschule (im Praktikum)Was macht man in diesem Beruf?Förderlehrer/innen unterstützen den Schulunterricht als kooperative Lernbegleitung. Gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrkräften analysieren sie den Lernstand der Schüler/innen und entwickeln Förderpläne. Dabei kann es sowohl um das Ausgleichen von Lerndefiziten gehen als auch um die gezielte Förderung besonders leistungsstarker Schüler/innen. Förderlehrer/innen können Klassenlehrer/innen beim Unterricht im Klassenverband unterstützen. Meist arbeiten sie aber mit kleinen Gruppen, gelegentlich auch mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, und passen den Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Deutsch als Zweitsprache jeweils individuell an. Regelmäßig informieren sie die kooperierenden Lehrkräfte über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Darüber hinaus bieten sie ggf. auch Arbeitsgemeinschaften an, z.B. zu Themen wie Schultheater, Computer AG, Lernen lernen oder Schülerzeitung.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Förderlehrer/innen finden Beschäftigung an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern.Arbeitsorte:Förderlehrer/innen arbeiten in erster Liniein Klassen-, Gruppenräumen, im Lehrerzimmerzu Hause (Unterrichtsvorbereitung)Darüber hi...
▶ Ausbildungsdauer
Schulische Ausbildung (Vollzeit): 3 Jahreanschließender Vorbereitungsdienst: 2 Jahre
▶ Auswahlverfahren
Es finden eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie ein Aufnahmegespräch statt.
▶ Ausbildungskosten
Kosten während der Ausbildung z.B.:Kosten für Fachliteratur und ArbeitsmittelKosten für Veranstaltungen und Fahrten, v.a. in den PraktikumszeitenKosten für auswärtige UnterbringungFörderungsmöglichkeitenSchüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
▶ Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:SchulpädagogikPsychologieallgemeine PädagogikFachdidaktik Deutsch mit den jeweiligen fachlichen InhaltenFachdidaktik Mathematik mit den jeweiligen fachlichen InhaltenFachdidaktik Deutsch als ZweitspracheLernbeobachtung und Förderplanung individualisierende Unterrichtsformen Förderung sozial-emotionaler Kompetenz Medienpädagogik/InformationstechnologieSchulpraktikaDie theoretischen Inhalte der fachlichen und pädagogischen Ausbildung werden durch mehrere Praktika in allen Jahrgangsstufen der Grund-, Mittel- und Förderschule umgesetzt und angewandt.VorbereitungsdienstWährend des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärter/innen an Seminarveranstaltungen teil. Der praktische Einsatz während des Vorbereitungsdienstes erfolgt durch Hospitation an Schulen eines bestimmten Regierungsbezirkes.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:UnterrichtszeitUnterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Förderlehrern und -lehrerinnen (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu HausePraktische Übungen/Praktikum:praktische Mitarbeit (unter Anleitung), z.B. an Grund-, Mittel- und FörderschulenAnforderungen:Pädagogische Fähigkeiten (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Schüler/innen)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erklären von neuem Unterrichtsstoff)Einfühlungsvermögen (z.B. Eingehen auf Lernschwächen der Schüler/innen und Unterstützen bei schwierigen Aufgaben) Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Beobachten des Lernverhaltens und Diagnostizieren des Förderbedarfs) Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen der Aufsichtspflicht)
▶ Ausbildungsvergütung
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.Für den an die schulische Ausbildung anschließenden Vorbereitungsdienst erhalten die angehenden Förderlehrer und -lehrerinnen Anwärterbezüge.Die Anwärterbezüge bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag und ggf. einem Familienzuschlag. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages bemisst sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, das nach der Ausbildung verliehen wird. Für die Besoldungsgruppe A 9, die angehenden Förderlehrern und -lehrerinnen im Eingangsamt zugewiesen wird, beträgt der Anwärtergrundbetrag in Bayern 1.564 € im Monat.Quelle:Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Deutsch: z.B. für die individuelle Förderung im Deutschunterricht Pädagogik/Psychologie: z.B. um Schüler/Schülerinnen angemessen zu fördernMathematik: z.B. um Schüler/Schülerinnen mit Leistungsschwächen in Mathematik zu unterrichten
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Förderlehrer/in an:Bereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungFachlehrer/Fachlehrerin (staatlich geprüft) für musisch-technische FächerFachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende SchulenLehrer/Lehrerin an Waldorfschulen (Ausbildung)Gemeinsamkeiten:Kinder und Jugendliche unterrichten und auf die Bedürfnisse einzelner Schüler/innen eingehenEntwicklungsfortschritte dokumentieren
▶ Die Ausbildung im Überblick
Förderlehrer/in ist eine Ausbildung an Staatsinstituten für die Ausbildung von Förderlehrern, die landesrechtlich geregelt ist. Die schulische Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre, der anschließende Vorbereitungsdienst 2 Jahre.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Ausbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Bayern:Förderlehrer/Förderlehrerin
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Förderlehrer/innen an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung können Förderlehrer/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Lernpädagogik bis hin zu Erziehung.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Hochschulabschluss im Studienfach Lehramt an Grundschulen erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer privaten Nachhilfeschule.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Rechtsvorschriften und EmpfehlungenRegelung auf BundesebeneGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Regelungen auf LandesebeneDie Ausbildung ist in folgendem Bundesland landesrechtlich geregelt:Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II - ZAPO/FöL II) vom 15.07.2011 (Bay.GVBl. S. 387), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 23.11.2022 (Bay.GVBl. S. 685)Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung - FölSO) vom 24.06.2008 (Bay.GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch § 15 der Verordnung vom 02.07.2025 (Bay.GVBl. S. 272)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenÜbergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung gefordert:Mindestalter von 16 Jahrenggf. Führungszeugnis Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches AttestIn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes kann i.d.R. nur berufen werden, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Destek Öğretmeni (Förderlehrer/in)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Förderlehrer/Förderlehrerin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Förderlehrer/innen unterstützen den Schulunterricht als kooperative Lernbegleitung. Gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrkräften analysieren sie den Lernstand der Schüler/innen und entwickeln Förderpläne. Dabei kann es sowohl um das Ausgleichen von Lerndefiziten gehen als auch um die gezielte Förderung besonders leistungsstarker Schüler/innen. Förderlehrer/innen können Klassenlehrer/innen beim Unterricht im Klassenverband unterstützen. Meist arbeiten sie aber mit kleinen Gruppen, gelegentlich auch mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, und passen den Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Deutsch als Zweitsprache jeweils individuell an. Regelmäßig informieren sie die kooperierenden Lehrkräfte über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Darüber hinaus bieten sie ggf. auch Arbeitsgemeinschaften an, z.B. zu Themen wie Schultheater, Computer AG, Lernen lernen oder Schülerzeitung.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Förderlehrer/innen finden Beschäftigung an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern.Arbeitsorte:Förderlehrer/innen arbeiten in erster Liniein Klassen-, Gruppenräumen, im Lehrerzimmerzu Hause (Unterrichtsvorbereitung)Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Freien (Umwelterziehung, Ausflüge)Welche Vorbildung wird erwartet?Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.Darüber hinaus wird z.B. ein Mindestalter und ggf. ein Führungszeugnis gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Pädagogische Fähigkeiten (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Schüler/innen)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erklären von neuem Unterrichtsstoff)Einfühlungsvermögen (z.B. Eingehen auf Lernschwächen der Schüler/innen und Unterstützen bei schwierigen Aufgaben) Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Beobachten des Lernverhaltens und Diagnostizieren des Förderbedarfs) Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen der Aufsichtspflicht)Schulfächer:Deutsch (z.B. für die individuelle Förderung im Deutschunterricht)Pädagogik/Psychologie (z.B. um Schüler/Schülerinnen angemessen zu fördern)Mathematik (z.B. um Schüler/Schülerinnen mit Leistungsschwächen in Mathematik zu unterrichten)Was verdient man in der Ausbildung?Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.Für den an die schulische Ausbildung anschließenden Vorbereitungsdienst erhalten die angehenden Förderlehrkräfte Anwärterbezüge.Die Anwärterbezüge bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag und ggf. einem Familienzuschlag. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages bemisst sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, das nach der Ausbildung verliehen wird. Für die Besoldungsgruppe A 9, die angehenden Förderlehrern und Förderlehrerinnen im Eingangsamt zugewiesen wird, beträgt der Anwärtergrundbetrag in Bayern 1.564 € im Monat.
Ist Förderlehrer/Förderlehrerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Förderlehrer/Förderlehrerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Förderlehrer/Förderlehrerin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Förderlehrer/Förderlehrerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Förderlehrer/Förderlehrerin in Deutschland typischerweise? ▼
Förderlehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sind Unterrichtsräume an Staatsinstituten einschließlich schuleigener WerkstättenSchulpraktika: Unterrichtsräume von Grund-, Mittel- und Förderschulen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Förderlehrer/Förderlehrerin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.