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Lotse/Lotsin

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 51543

Was ist Deniz Kılavuz Kaptanı?

Aufgaben und TätigkeitenLotsen und Lotsinnen unterstützen Schiffsleitungen als orts- und schifffahrtskundige Beratende bei der nautischen Führung von Schiffen in einem Lotsrevier, z.B. einem Küstenabschnitt, Fluss oder Hafen. Sie informieren sich vor ihren Einsätzen über die jeweiligen Schiffe, das Wetter und die Gezeiten. Mit Lotsenversetzbooten oder Hubschraubern gelangen sie zum Schiff, wo sie mit dem Kapitän bzw. der Kapitänin die anstehende Fahrt besprechen. Sie überwachen während der Fahrt laufend die Verkehrslage, stimmen sich mit Lotsen und Lotsinnen anderer Schiffe ab und geben den Schiffsführenden Kurs- oder Geschwindigkeitskorrekturen vor, steuern das Schiff jedoch nicht selbst. In einigen Revieren führen sie von Revierzentralen aus Radarberatungen durch, um Lotsen und Lotsinnen auf den Schiffen zu unterstützen, z.B. bei starkem Nebel. Darüber hinaus wirken sie bei der Ausbildung der Seelotsenanwärter und -anwärterinnen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Lotsen und Lotsinnen sind in einem Lotsrevier beschäftigt. Arbeitsorte:Lotsen und Lotsinnen arbeiten meistauf der Brücke von Schiffenin Wachleiterräumen auf Lotsenstationen bzw. in Revierzentralenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur 12-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen sowie eine Seefahrtzeit von mind. 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre in einer entsprechenden nautisch verantwortlichen Positionoderein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitVoraussetzung für die Zulassung zur 18-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungenoder ein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitInhalte der WeiterbildungTheoretische Ausbildung Eigenschutz im Seelotsdienst sowie Arbeitssicherheit in der Schifffahrt und im HafenbereichSchifffahrtskunde und Manövrieren, z.B.: Antriebskonzepte, Ruderarten, Schiffsdynamik, Ankern, Leinen, maritime Automationssysteme, technische Navigation, Reiseplanung, Schlepper und SchlepptechnikNotfallmanagement, z.B.: Not- und Störfällesoziale Kompetenzen und ArbeitspsychologieRecht, z.B.: Seeverkehrsrecht, Wasserstraßen- und SchifffahrtsverwaltungSelbstverwaltung, z.B.: Bundeslotsenkammer, LotsenbrüderschaftLotsdienst: Aufgaben, Rechte und PflichtenRevierkunde, z.B.: Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie, schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur maritimen Verkehrssicherung, u.a. Kurse, Distanzen, Fahrwasser, Sperrgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Häfen, Schleusen des jeweiligen Seelotsreviersmaritimer Umweltschutz: nationale und internationale VorschriftenAusbildungsfahrten und praktischer Lotsdienst, z.B.: Analysieren und Einrichten des Arbeitsplatzes, Reiseplanung und -verlauf, Charakteristika des Reviers, Lotsenwechselmaritimes EnglischPraktische Ausbildung Ausbildungsfahrten, z.B.: unter Anleitung auf im Seelotsrevier verkehrenden Fahrzeugen oder bei Distanzlotsungen, im Bereich der Seeschiffsassistenz oder auf Lotsenversetz- und ZubringerfahrzeugenÜben der Schiffsführung auf einem geeigneten Fahrzeug unter AnleitungSchiffsführungssimulationen an SchiffsführungssimulatorenWachdienst in den Lotsenwachen unter Aufsicht ausgebildeter Wachleiter/innenEinsatz bei den Verkehrszentralen des Reviers einschließlich der Radarberatung und bei im Revier für die Schifffahrt zuständigen BehördenZusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Brückenteam unter Normal- und Notfallbedingungen

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung nach bundesweit einheitlicher Regelung Weiterbildungsdauer: 12 bzw. 18 Monate (Vollzeit)

Beschreibung (Deutsch)

Aufgaben und TätigkeitenLotsen und Lotsinnen unterstützen Schiffsleitungen als orts- und schifffahrtskundige Beratende bei der nautischen Führung von Schiffen in einem Lotsrevier, z.B. einem Küstenabschnitt, Fluss oder Hafen. Sie informieren sich vor ihren Einsätzen über die jeweiligen Schiffe, das Wetter und die Gezeiten. Mit Lotsenversetzbooten oder Hubschraubern gelangen sie zum Schiff, wo sie mit dem Kapitän bzw. der Kapitänin die anstehende Fahrt besprechen. Sie überwachen während der Fahrt laufend die Verkehrslage, stimmen sich mit Lotsen und Lotsinnen anderer Schiffe ab und geben den Schiffsführenden Kurs- oder Geschwindigkeitskorrekturen vor, steuern das Schiff jedoch nicht selbst. In einigen Revieren führen sie von Revierzentralen aus Radarberatungen durch, um Lotsen und Lotsinnen auf den Schiffen zu unterstützen, z.B. bei starkem Nebel. Darüber hinaus wirken sie bei der Ausbildung der Seelotsenanwärter und -anwärterinnen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Lotsen und Lotsinnen sind in einem Lotsrevier beschäftigt. Arbeitsorte:Lotsen und Lotsinnen arbeiten meistauf der Brücke von Schiffenin Wachleiterräumen auf Lotsenstationen bzw. in Revierzentralenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur 12-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen sowie eine Seefahrtzeit von mind. 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre in einer entsprechenden nautisch verantwortlichen Positionoderein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitVoraussetzung für die Zulassung zur 18-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungenoder ein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitInhalte der WeiterbildungTheoretische Ausbildung Eigenschutz im Seelotsdienst sowie Arbeitssicherheit in der Schifffahrt und im HafenbereichSchifffahrtskunde und Manövrieren, z.B.: Antriebskonzepte, Ruderarten, Schiffsdynamik, Ankern, Leinen, maritime Automationssysteme, technische Navigation, Reiseplanung, Schlepper und SchlepptechnikNotfallmanagement, z.B.: Not- und Störfällesoziale Kompetenzen und ArbeitspsychologieRecht, z.B.: Seeverkehrsrecht, Wasserstraßen- und SchifffahrtsverwaltungSelbstverwaltung, z.B.: Bundeslotsenkammer, LotsenbrüderschaftLotsdienst: Aufgaben, Rechte und PflichtenRevierkunde, z.B.: Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie, schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur maritimen Verkehrssicherung, u.a. Kurse, Distanzen, Fahrwasser, Sperrgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Häfen, Schleusen des jeweiligen Seelotsreviersmaritimer Umweltschutz: nationale und internationale VorschriftenAusbildungsfahrten und praktischer Lotsdienst, z.B.: Analysieren und Einrichten des Arbeitsplatzes, Reiseplanung und -verlauf, Charakteristika des Reviers, Lotsenwechselmaritimes EnglischPraktische Ausbildung Ausbildungsfahrten, z.B.: unter Anleitung auf im Seelotsrevier verkehrenden Fahrzeugen oder bei Distanzlotsungen, im Bereich der Seeschiffsassistenz oder auf Lotsenversetz- und ZubringerfahrzeugenÜben der Schiffsführung auf einem geeigneten Fahrzeug unter AnleitungSchiffsführungssimulationen an SchiffsführungssimulatorenWachdienst in den Lotsenwachen unter Aufsicht ausgebildeter Wachleiter/innenEinsatz bei den Verkehrszentralen des Reviers einschließlich der Radarberatung und bei im Revier für die Schifffahrt zuständigen BehördenZusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Brückenteam unter Normal- und Notfallbedingungen

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Lotse/Lotsin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet bei der Lotsenbrüderschaft des Seelotsreviers, für das die Anwärter/innen ausgewählt worden sind, statt.Lernorte sindSchulungsräumeSchiffsführungssimulatoren und bemannte SchiffsmodelleSchiffe und SchleppfahrzeugeVerkehrszentralen des Reviers sowie im Revier für die Schifffahrt zuständige Behörden

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung nach bundesweit einheitlicher RegelungWeiterbildungsdauer 12 bzw. 18 Monate (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenLotsen und Lotsinnen unterstützen Schiffsleitungen als orts- und schifffahrtskundige Beratende bei der nautischen Führung von Schiffen in einem Lotsrevier, z.B. einem Küstenabschnitt, Fluss oder Hafen. Sie informieren sich vor ihren Einsätzen über die jeweiligen Schiffe, das Wetter und die Gezeiten. Mit Lotsenversetzbooten oder Hubschraubern gelangen sie zum Schiff, wo sie mit dem Kapitän bzw. der Kapitänin die anstehende Fahrt besprechen. Sie überwachen während der Fahrt laufend die Verkehrslage, stimmen sich mit Lotsen und Lotsinnen anderer Schiffe ab und geben den Schiffsführenden Kurs- oder Geschwindigkeitskorrekturen vor, steuern das Schiff jedoch nicht selbst. In einigen Revieren führen sie von Revierzentralen aus Radarberatungen durch, um Lotsen und Lotsinnen auf den Schiffen zu unterstützen, z.B. bei starkem Nebel. Darüber hinaus wirken sie bei der Ausbildung der Seelotsenanwärter und -anwärterinnen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Lotsen und Lotsinnen sind in einem Lotsrevier beschäftigt. Arbeitsorte:Lotsen und Lotsinnen arbeiten meistauf der Brücke von Schiffenin Wachleiterräumen auf Lotsenstationen bzw. in Revierzentralenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur 12-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen...

Weiterbildungsdauer

Je nach Eingangsqualifikation:Vollzeit: 12 Monate (Zugang mit Befähigungszeugnis "Kapitän NK" ohne Einschränkungen und anschließender Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten)Vollzeit: 18 Monate (Zugang mit Befähigungszeugnis "Kapitän NK" ohne Einschränkungen)

Weiterbildungskosten

Die Kosten der Ausbildung werden dadurch finanziert, dass die nach der Ausbildung bestellten Lotsen und Lotsinnen mit einem Anteil von ihren Lotsgeldern für die Ausbildungskosten aufkommen. Die Kosten für die Untersuchung der gesundheitlichen Eignung für den Beruf Lotse/Lotsin müssen die Anwärter/innen tragen.

Weiterbildungsinhalte

Theoretische Ausbildung Eigenschutz im Seelotsdienst sowie Arbeitssicherheit in der Schifffahrt und im HafenbereichSchifffahrtskunde und Manövrieren, z.B.: Antriebskonzepte, Ruderarten, Schiffsdynamik, Ankern, Leinen, maritime Automationssysteme, technische Navigation, Reiseplanung, Schlepper und SchlepptechnikNotfallmanagement, z.B.: Not- und Störfällesoziale Kompetenzen und ArbeitspsychologieRecht, z.B.: Seeverkehrsrecht, Wasserstraßen- und SchifffahrtsverwaltungSelbstverwaltung, z.B.: Bundeslotsenkammer, LotsenbrüderschaftLotsdienst: Aufgaben, Rechte und PflichtenRevierkunde, z.B.: Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie, schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur maritimen Verkehrssicherung, u.a. Kurse, Distanzen, Fahrwasser, Sperrgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Häfen, Schleusen des jeweiligen Seelotsreviersmaritimer Umweltschutz: nationale und internationale VorschriftenAusbildungsfahrten und praktischer Lotsdienst, z.B.: Analysieren und Einrichten des Arbeitsplatzes, Reiseplanung und -verlauf, Charakteristika des Reviers, Lotsenwechselmaritimes EnglischPraktische Ausbildung Ausbildungsfahrten, z.B.: unter Anleitung auf im Seelotsrevier verkehrenden Fahrzeugen oder bei Distanzlotsungen, im Bereich der Seeschiffsassistenz oder auf Lotsenversetz- und ZubringerfahrzeugenÜben der Schiffsführung auf einem geeigneten Fahrzeug unter AnleitungSchiffsführungssimulationen an SchiffsführungssimulatorenWachdienst in den Lotsenwachen unter Aufsicht ausgeb...

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Englisch/Deutsch: z.B. um mit Seeleuten und Kapitänen/Kapitäninnen aus aller Welt zu kommunizierenPhysik: z.B. um Umwelteinflüsse wie Strömungen und die erforderlichen Manöver zu berechnen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus einer praktischen Weiterbildung und theoretischem Unterricht.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen:theoretischer Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)praktische Weiterbildung: Mitfahrt während der Lotsungen im Revier sowie bei Distanzlotsungen, Einsatz auf Lotsenversetz- und Zubringerfahrzeugen, auf Schleppfahrzeugen, im Wachdienst in der Lotsenwache unter Aufsicht des Wachlotsen/der Wachlotsin und in den Verkehrszentralen, Training im Schiffsführungssimulator

Weiterbildungsvergütung

Die Lotsenbrüderschaften gewähren den Lotsenanwärtern und -anwärterinnen einen Unterhaltsbeitrag.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Lotse/Lotsin an:Bereich Schiff und SchifffahrtKapitän/Kapitänin - KüstenfischereiNautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen HochseefischereiGemeinsamkeit:Fach- und Führungsaufgaben in der Schifffahrt und Fischerei wahrnehmen

Entwicklung der Weiterbildung

2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.2023:neue Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen/Seelotsinnen mit 3 Zugangsmöglichkeiten zum Beruf:Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" und weniger als 24 Monate Fahrzeit als Kapitän/Kapitänindas Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" und mindestens 24 Monate FahrzeitMasterstudium "Maritime Pilotage"2024:Masterstudium "Maritime Pilotage" wird erstmals zum Wintersemester 2024/25 angeboten

Verkürzungen/Verlängerungen

Die Aufsichtsbehörde kann mit Zustimmung der ausbildenden Lotsenbrüderschaft unter Berücksichtigung der revierspezifischen Anforderungen und der jeweiligen Vorkenntnisse des Seelotsenanwärters oder der Seelotsenanwärterin im Einzelfall die Ausbildungszeit verkürzen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungSeelotse/Seelotsin

Die Weiterbildung im Überblick

Lotse bzw. Lotsin ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt.Die Weiterbildung dauert in Vollzeit je nach Eingangsqualifikation 12 bzw. 18 Monate.Außerdem gibt es Hochschulstudiengänge im Bereich Nautik. Das Masterstudium "Maritime Pilotage" qualifiziert Studierende (Seelotsenanwärter bzw. Seelotsenanwärterinnen) für eine Tätigkeit als Lotse bzw. Lotsin.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Lotsen und Lotsinnen in Lotsrevieren.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Schiffsverkehr bis hin zu Unfallverhütung.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Lotsen und Lotsinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Schiffsbetriebstechnik erwerben.Sich selbstständig machenNach ihrer Zulassung durch die Aufsichtsbehörde (Bestallung) üben Lotsen und Lotsinnen ihre Tätigkeit grundsätzlich als freien, nichtgewerblichen Beruf aus.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur WeiterbildungRegelung für SeelotsenVerordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen (Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung - SeeLAuFV), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 21.02.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 49)Regelung für HafenlotsenVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Hafenlotsen sowie über die Hafenlotsenausweise (Hafenlotsenausbildungs- und Ausweisordnung) vom 7.7.1981 (HmbGVBl. S. 193), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.09.2008 (HmbGVBl. S. 345)Übergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz über das Hafenlotswesen (Hafenlotsgesetz) vom 19.01.1981 (HmbGVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2001 (HmbGVBl. S. 251, 257)Lotsenordnung für das Hafenlotsenwesen in Bremerhaven (BremLotsO) vom 28.11.1979 (Brem.GBl. S. 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23.04.2025 (Brem.GBl. S. 383)Gesetz zum internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Gesetz) vom 25.03.1982 (BGBl. II S. 297, 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.10.2024 (BGBl. II Nr. 443)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur 12-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen sowie eine Seefahrtzeit von mind. 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre in einer entsprechenden nautisch verantwortlichen Positionoderein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitVoraussetzung für die Zulassung zur 18-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungenoder ein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitDarüber hinaus wird für den Zugang zur Weiterbildung z.B. grundsätzlich gefordert:Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schriftgute Kenntnisse der englischen SpracheNachweis der gesundheitlichen Eignung (Seelotseignungszeugnis) sowie der erforderlichen Zuverlässigkeit für den Beruf

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Deniz Kılavuz Kaptanı

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Lotse/Lotsin in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenLotsen und Lotsinnen unterstützen Schiffsleitungen als orts- und schifffahrtskundige Beratende bei der nautischen Führung von Schiffen in einem Lotsrevier, z.B. einem Küstenabschnitt, Fluss oder Hafen. Sie informieren sich vor ihren Einsätzen über die jeweiligen Schiffe, das Wetter und die Gezeiten. Mit Lotsenversetzbooten oder Hubschraubern gelangen sie zum Schiff, wo sie mit dem Kapitän bzw. der Kapitänin die anstehende Fahrt besprechen. Sie überwachen während der Fahrt laufend die Verkehrslage, stimmen sich mit Lotsen und Lotsinnen anderer Schiffe ab und geben den Schiffsführenden Kurs- oder Geschwindigkeitskorrekturen vor, steuern das Schiff jedoch nicht selbst. In einigen Revieren führen sie von Revierzentralen aus Radarberatungen durch, um Lotsen und Lotsinnen auf den Schiffen zu unterstützen, z.B. bei starkem Nebel. Darüber hinaus wirken sie bei der Ausbildung der Seelotsenanwärter und -anwärterinnen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Lotsen und Lotsinnen sind in einem Lotsrevier beschäftigt. Arbeitsorte:Lotsen und Lotsinnen arbeiten meistauf der Brücke von Schiffenin Wachleiterräumen auf Lotsenstationen bzw. in Revierzentralenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur 12-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen sowie eine Seefahrtzeit von mind. 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre in einer entsprechenden nautisch verantwortlichen Positionoderein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitVoraussetzung für die Zulassung zur 18-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungenoder ein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitInhalte der WeiterbildungTheoretische Ausbildung Eigenschutz im Seelotsdienst sowie Arbeitssicherheit in der Schifffahrt und im HafenbereichSchifffahrtskunde und Manövrieren, z.B.: Antriebskonzepte, Ruderarten, Schiffsdynamik, Ankern, Leinen, maritime Automationssysteme, technische Navigation, Reiseplanung, Schlepper und SchlepptechnikNotfallmanagement, z.B.: Not- und Störfällesoziale Kompetenzen und ArbeitspsychologieRecht, z.B.: Seeverkehrsrecht, Wasserstraßen- und SchifffahrtsverwaltungSelbstverwaltung, z.B.: Bundeslotsenkammer, LotsenbrüderschaftLotsdienst: Aufgaben, Rechte und PflichtenRevierkunde, z.B.: Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie, schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur maritimen Verkehrssicherung, u.a. Kurse, Distanzen, Fahrwasser, Sperrgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Häfen, Schleusen des jeweiligen Seelotsreviersmaritimer Umweltschutz: nationale und internationale VorschriftenAusbildungsfahrten und praktischer Lotsdienst, z.B.: Analysieren und Einrichten des Arbeitsplatzes, Reiseplanung und -verlauf, Charakteristika des Reviers, Lotsenwechselmaritimes EnglischPraktische Ausbildung Ausbildungsfahrten, z.B.: unter Anleitung auf im Seelotsrevier verkehrenden Fahrzeugen oder bei Distanzlotsungen, im Bereich der Seeschiffsassistenz oder auf Lotsenversetz- und ZubringerfahrzeugenÜben der Schiffsführung auf einem geeigneten Fahrzeug unter AnleitungSchiffsführungssimulationen an SchiffsführungssimulatorenWachdienst in den Lotsenwachen unter Aufsicht ausgebildeter Wachleiter/innenEinsatz bei den Verkehrszentralen des Reviers einschließlich der Radarberatung und bei im Revier für die Schifffahrt zuständigen BehördenZusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Brückenteam unter Normal- und Notfallbedingungen

Ist Lotse/Lotsin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Lotse/Lotsin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Lotse/Lotsin qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur 12-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen sowie eine Seefahrtzeit von mind. 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre in einer entsprechenden nautisch verantwortlichen Positionoderein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitVoraussetzung für die Zulassung zur 18-monatigen Weiterbildung ist i.d.R.:ein Befähigungszeugnis zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungenoder ein gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnissen zum "Kapitän NK" ohne Einschränkungen mit bzw. ohne entsprechende SeefahrtzeitDarüber hinaus wird für den Zugang zur Weiterbildung z.B. grundsätzlich gefordert:Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schriftgute Kenntnisse der englischen SpracheNachweis der gesundheitlichen Eignung (Seelotseignungszeugnis) sowie der erforderlichen Zuverlässigkeit für den Beruf

Wo arbeiten Lotse/Lotsin in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet bei der Lotsenbrüderschaft des Seelotsreviers, für das die Anwärter/innen ausgewählt worden sind, statt.Lernorte sindSchulungsräumeSchiffsführungssimulatoren und bemannte SchiffsmodelleSchiffe und SchleppfahrzeugeVerkehrszentralen des Reviers sowie im Revier für die Schifffahrt zuständige Behörden

Wie hoch ist das typische Gehalt für Lotse/Lotsin in Deutschland?

Die Lotsenbrüderschaften gewähren den Lotsenanwärtern und -anwärterinnen einen Unterhaltsbeitrag.

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