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Musikpädagogik (grundständig)

Studienberuf Sozialwissenschaften KldB B 84413

Was ist Müzik Pedagojisi (Lisans Düzeyi)?

Studienfach Musikpädagogik Das grundständige Studienfach Musikpädagogik vermittelt grundlegende wissenschaftliche, praktische und künstlerische Kenntnisse über Musiktheorie, Musikpädagogik sowie musikalische Praxis.Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.Es besteht die Möglichkeit, eine staatliche Prüfung als Musiklehrer bzw. Musiklehrerin abzulegen.Mögliche grundständige StudiengängeGesangspädagogikInstrumentalpädagogikMusik (künstlerisch-pädagogisch)Musikerziehung Instrument/Gesang (künstlerisch-pädagogisch)MusikpädagogikZugangsvoraussetzungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen und Berufsakademien: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensBei besonderer künstlerischer Begabung ist das Studium auch ohne Hochschulreife möglich. Inhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bewegung/Körperbildung/TanzBläserklassenunterrichtElementare MusikpädagogikKammermusik/EnsemblespielKünstlerisch-pädagogisches Hauptfach: Gesang (Klassik) oder Instrumental (Klassik oder Jazz und Populäre Musik)Methodik/DidaktikMusikerschließung: Musikgeschichte, Geschichte des Jazz/Pop MusikpädagogikMusiktheorieMusikwissenschaftMusizieren mit Senioren/mit Menschen mit BehinderungenSingen mit Kindern/ChorpädagogikSinnesbildungStreicherklassenunterrichtNach dem StudiumWer ein Bachelorstudium der Musikpädagogik absolviert hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Musikerziehung, Medien-, Kulturpädagogik oder Musik, Gesang, Komposition ins Berufsleben einsteigen.Für Führungspositionen wird im Anschluss an das Bachelorstudium i.d.R. ein Masterabschluss erwartet. Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich bspw. in weiterführenden Studienfächern wie Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Musiktherapie an.

Steckbrief

Studientyp: Grundständiges Studium Studienmöglichkeiten: Universität, Kunsthochschule, Musikhochschule, Fachhochschule, Berufsakademie Abschlüsse: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Music (B.Mus.) Regelstudienzeit: 3-4 Jahre

Beschreibung (Deutsch)

Studienfach Musikpädagogik Das grundständige Studienfach Musikpädagogik vermittelt grundlegende wissenschaftliche, praktische und künstlerische Kenntnisse über Musiktheorie, Musikpädagogik sowie musikalische Praxis.Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.Es besteht die Möglichkeit, eine staatliche Prüfung als Musiklehrer bzw. Musiklehrerin abzulegen.Mögliche grundständige StudiengängeGesangspädagogikInstrumentalpädagogikMusik (künstlerisch-pädagogisch)Musikerziehung Instrument/Gesang (künstlerisch-pädagogisch)MusikpädagogikZugangsvoraussetzungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen und Berufsakademien: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensBei besonderer künstlerischer Begabung ist das Studium auch ohne Hochschulreife möglich. Inhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bewegung/Körperbildung/TanzBläserklassenunterrichtElementare MusikpädagogikKammermusik/EnsemblespielKünstlerisch-pädagogisches Hauptfach: Gesang (Klassik) oder Instrumental (Klassik oder Jazz und Populäre Musik)Methodik/DidaktikMusikerschließung: Musikgeschichte, Geschichte des Jazz/Pop MusikpädagogikMusiktheorieMusikwissenschaftMusizieren mit Senioren/mit Menschen mit BehinderungenSingen mit Kindern/ChorpädagogikSinnesbildungStreicherklassenunterrichtNach dem StudiumWer ein Bachelorstudium der Musikpädagogik absolviert hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Musikerziehung, Medien-, Kulturpädagogik oder Musik, Gesang, Komposition ins Berufsleben einsteigen.Für Führungspositionen wird im Anschluss an das Bachelorstudium i.d.R. ein Masterabschluss erwartet. Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich bspw. in weiterführenden Studienfächern wie Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Musiktherapie an.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Musikpädagogik (grundständig) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Das Studium findet an Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien statt.Lernorte sind an der Hochschule bzw. Berufsakademie: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Musikräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Steckbrief

StudientypGrundständiges StudiumStudienmöglichkeitenUniversität, Kunsthochschule, Musikhochschule, Fachhochschule, BerufsakademieAbschlüsse Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Music (B.Mus.)Regelstudienzeit3-4 JahreStudienfach Musikpädagogik Das grundständige Studienfach Musikpädagogik vermittelt grundlegende wissenschaftliche, praktische und künstlerische Kenntnisse über Musiktheorie, Musikpädagogik sowie musikalische Praxis.Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.Es besteht die Möglichkeit, eine staatliche Prüfung als Musiklehrer bzw. Musiklehrerin abzulegen.Mögliche grundständige StudiengängeGesangspädagogikInstrumentalpädagogikMusik (künstlerisch-pädagogisch)Musikerziehung Instrument/Gesang (künstlerisch-pädagogisch)MusikpädagogikZugangsvoraussetzungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen und Berufsakademien: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensBei besonderer künstlerischer Begabung ist das Studium auch ohne Hochschulreife möglich. Inhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bewegung/Körperbildung/TanzBläserklassenunterrichtElementare MusikpädagogikKammermusik/EnsemblespielKünstlerisch-pädagogisches Hauptfach: Gesang (Klassik) oder Instrumental (Klassik oder Jazz und Populäre Musik)Methodik/DidaktikMusikerschlie...

Studiendauer

Regelstudiendauer: 6-8 SemesterDurchschnittliche tatsächliche Studiendauer: 9 SemesterQuelle: Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht - Statistik der Prüfungen an deutschen Hochschulen - Prüfungsjahr 2024

Studienkosten

Studienkosten Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)ggf. Studiengebühren Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)FörderungsmöglichkeitenInformationen: Deutsches Studierendenwerk - FinanzierungsmöglichkeitenBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.2010 (BGBl. I S. 1952), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)

Studieninhalte

Module, z.B.:Bewegung/Körperbildung/TanzBläserklassenunterrichtElementare MusikpädagogikKammermusik/EnsemblespielKünstlerisch-pädagogisches Hauptfach: Gesang (Klassik) oder Instrumental (Klassik oder Jazz und Populäre Musik)Methodik/DidaktikMusikerschließung: Musikgeschichte, Geschichte des Jazz/Pop MusikpädagogikMusiktheorieMusikwissenschaftMusizieren mit Senioren/mit Menschen mit BehinderungenSingen mit Kindern/ChorpädagogikSinnesbildungStreicherklassenunterrichtPraktische Studieninhalte:Je nach Hochschule Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in musikpädagogischen Einrichtungen)

Auswahlverfahren

Die Hochschulen führen ggf. Eignungsprüfungen oder Auswahlgespräche durch.

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmen Praktische Übungen: z.B. in Musikräumen praktisch-künstlerische Übungen durchführen Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: das Studium im Rahmen des vorgegebenen Studienaufbaus eigenverantwortlich planen, vorgegebene Abgabetermine und Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. in musikpädagogischen Einrichtungen), Berufseinstieg vorbereiten

Studienalternativen

Folgende Studienfächer können Alternativen für das Studienfach Musikpädagogik (grundständig) sein:Bereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungKunstpädagogik (grundständig)Theaterpädagogik (grundständig)Kulturpädagogik (grundständig)Medienpädagogik (grundständig)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)Kindheitspädagogik (grundständig)Pädagogische Psychologie (grundständig)Gemeinsamkeiten:Methoden der Pädagogik erlernen und anwendenMenschen individuell, didaktisch und pädagogisch fördernBereich MusikMusiktherapie (grundständig)Musikwissenschaft (grundständig)Dirigieren, Chorleitung (grundständig)Korrepetition, Liedgestaltung (grundständig)Gemeinsamkeit:Kenntnisse über Grundlagen der Musik sowie verschiedene Musikstile und -richtungen und ihre Vermittlung erwerben

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Musik: solide Kenntnisse in Musik, Musikgeschichte und -theorie, das Beherrschen eines Musikinstruments sowie Begeisterung für Musik bilden die Grundlage für das StudienfachDeutsch: z.B. gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, um musikwissenschaftliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und darzustellen

Zusatzqualifikationen

Zusatz- und Schlüsselqualifikationen erleichtern einen erfolgreichen Berufseinstieg. Folgende Themen kommen z.B. infrage:Vorbereitung auf den freiberuflichen Arbeitsmarkt als Musiker/inKommunikationSelbstmanagementAuch Wahlpflicht- und Wahlmodule, z.B. zum Thema Musizieren mit Senioren und Seniorinnen oder mit Menschen mit Behinderungen, können Zusatzqualifikationen vermitteln.Praktika, z.B. in musikpädagogischen Einrichtungen, bereiten gezielt auf das Berufsleben vor.Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Das Studium im Überblick

Das grundständige Studienfach Musikpädagogik vermittelt grundlegende wissenschaftliche, praktische und künstlerische Kenntnisse über Musiktheorie, Musikpädagogik sowie musikalische Praxis. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.Es besteht die Möglichkeit, eine staatliche Prüfung als Musiklehrer bzw. Musiklehrerin abzulegen.

Studiengangsbezeichnungen

BeispieleFagott (künstlerisch-pädagogisch) (Bachelor)Gesangspädagogik (Bachelor)Instrumental-, Gesangspädagogik/Elementare Musik-, Tanzpädagogik/Musikvermittlung (Bachelor)Instrumentalpädagogik (Bachelor)Klavier (künstlerisch-pädagogisch) (Bachelor)Künstlerisch-pädagogische Ausbildung (Bachelor)Musik (künstlerisch-pädagogisch) (Bachelor)Musikerziehung Instrument/Gesang (künstlerisch-pädagogisch) (Bachelor)Musikpädagogik (Bachelor)

Kombinationsmöglichkeiten

Das Studienfach Musikpädagogik kann je nach Hochschule z.B. mit einem der folgenden Fächer kombiniert werden:Allgemeine und vergleichende Sprachwissenschaft (grundständig)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)Kunstpädagogik (grundständig)Musikwissenschaft (grundständig)Rehabilitations-, Sonderpädagogik (grundständig)

Mögliche Tätigkeitsfelder

Für Bachelorabsolventen der Musikpädagogik bieten sich unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst an, z.B. Musikerziehung, Medien-, Kulturpädagogik oder Musik, Gesang, Komposition.

Entwicklung des Studienfachs

18. Jahrhundert:Begründung der Musikpädagogik als eigenständiges Fach, häufig noch unter dem Begriff MusikerziehungGründung erster Lehrstühle für Musik an Universitäten, königlichen Musikschulen oder StaatskonservatorienAnfang des 20. Jahrhunderts:Beginn der wissenschaftlichen Beschäftigung mit MusikpädagogikEinführung von Prüfungen für wissenschaftlich gebildete Gesangslehrer und Gesangslehrerinnen an sog. höheren Schulen (ab 1907)1952:Etablierung des ersten Lehrstuhls für Musikpädagogik an der Martin-Luther-Universität in Halle1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussgradeje nach StudiengangBachelor of Arts (B.A.)Bachelor of Music (B.Mus.)

Alternativen nach Studienabbruch

Folgende Ausbildungsberufe können Alternativen für das Studienfach sein:Bereich MusikMusiktherapeut/Musiktherapeutin (Ausbildung)Gemeinsamkeiten:Musik, Gesang, Instrumentalspiel, Einzelpersonen und Gruppen betreuen und fördernBereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungEurythmielehrer/EurythmielehrerinFachlehrer/Fachlehrerin (staatlich geprüft) für musisch-technische FächerLehrer/Lehrerin an Waldorfschulen (Ausbildung)Gemeinsamkeiten:Pädagogik, Didaktik, Musik, Kinder und Jugendliche betreuen und fördernDer Sucheinstieg über Berufsfelder eröffnet ggf. weitere Alternativen.Weitere Informationen zum Thema Perspektiven nach dem Studienabbruch:Studienabbruch - und dann?studienwahl.de

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Spezialisierung während des Studiums

Je nach Hochschule und Studiengang kann eine Spezialisierung erfolgen, z.B.:Elementare MusikpädagogikGesangspädagogik InstrumentalpädagogikMusiktheorie

Rechtliche Regelungen für das Studium

BundesebeneHochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)LandesebeneHochschulgesetze in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften, z.B. über die Akkreditierung von StudiengängenQualifikations- oder HochschulzugangsverordnungenHochschulebeneSatzung der Hochschule Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge im jeweiligen Studienfach

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen und Berufsakademien: mindestens die Fachhochschulreifeoderein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis In den meisten Bundesländern ist das Studium auch ohne Hochschulreife möglich, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernJe nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.

Mögliche weiterführende Studienfächer

Bachelorabsolventen der Musikpädagogik können ihr Studium in einem weiterführenden Studienfach, z.B. Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Musiktherapie, fortsetzen und dadurch ihre Berufs- und Karrierechancen ausbauen.Musikpädagogik (weiterführend)Musiktherapie (weiterführend)Musikwissenschaft (weiterführend)Theaterpädagogik (weiterführend)

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Müzik Pedagojisi (Lisans Düzeyi)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Musikpädagogik (grundständig) in Deutschland?

Studienfach Musikpädagogik Das grundständige Studienfach Musikpädagogik vermittelt grundlegende wissenschaftliche, praktische und künstlerische Kenntnisse über Musiktheorie, Musikpädagogik sowie musikalische Praxis.Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.Es besteht die Möglichkeit, eine staatliche Prüfung als Musiklehrer bzw. Musiklehrerin abzulegen.Mögliche grundständige StudiengängeGesangspädagogikInstrumentalpädagogikMusik (künstlerisch-pädagogisch)Musikerziehung Instrument/Gesang (künstlerisch-pädagogisch)MusikpädagogikZugangsvoraussetzungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen und Berufsakademien: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensBei besonderer künstlerischer Begabung ist das Studium auch ohne Hochschulreife möglich. Inhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bewegung/Körperbildung/TanzBläserklassenunterrichtElementare MusikpädagogikKammermusik/EnsemblespielKünstlerisch-pädagogisches Hauptfach: Gesang (Klassik) oder Instrumental (Klassik oder Jazz und Populäre Musik)Methodik/DidaktikMusikerschließung: Musikgeschichte, Geschichte des Jazz/Pop MusikpädagogikMusiktheorieMusikwissenschaftMusizieren mit Senioren/mit Menschen mit BehinderungenSingen mit Kindern/ChorpädagogikSinnesbildungStreicherklassenunterrichtNach dem StudiumWer ein Bachelorstudium der Musikpädagogik absolviert hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Musikerziehung, Medien-, Kulturpädagogik oder Musik, Gesang, Komposition ins Berufsleben einsteigen.Für Führungspositionen wird im Anschluss an das Bachelorstudium i.d.R. ein Masterabschluss erwartet. Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich bspw. in weiterführenden Studienfächern wie Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Musiktherapie an.

Ist Musikpädagogik (grundständig) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Musikpädagogik (grundständig)" einem Studienberuf — d. h. du benötigst einen Bachelor- oder Master-Abschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule.

Wie kann ich in Deutschland als Musikpädagogik (grundständig) qualifiziert werden?

Voraussetzung für das Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen und Berufsakademien: mindestens die Fachhochschulreifeoderein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis In den meisten Bundesländern ist das Studium auch ohne Hochschulreife möglich, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernJe nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.

Wo arbeiten Musikpädagogik (grundständig) in Deutschland typischerweise?

Das Studium findet an Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien statt.Lernorte sind an der Hochschule bzw. Berufsakademie: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Musikräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Musikpädagogik (grundständig) in Deutschland?

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

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