Zum Inhalt springen

Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei

Nautische/r Schiffsoffizier/in/Kapitän/in in der kleinen Hochseefischerei

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 52413

Was ist Küçük Açık Deniz Balıkçılığında Denizcilik Zabiti/Kaptanı?

Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der kleinen Hochseefischerei steuern Fischereifahrzeuge mittlerer Größe, meist sogenannte Hochseekutter, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung, z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei navigieren Fangschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Wachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fangbetrieb sowie die Weiterverarbeitung und Lagerung. Den Reiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch, Fangmengen etc. im Fangtagebuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie das Abrechnen der Schiffskasse, das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind in Fischfangbetrieben beschäftigt.Arbeitsorte:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen FischereifahrzeugenKapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungNavigationSchifffahrtsrechtSeemannschaft: Kenntnisse der Schiffskonstruktion, Schiffssteuerung, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffsbetriebstechnikMeteorologie und OzeanografieBiologie der Seefische und Pflege des FangesNachrichtenwesen (Funk etc.)PersonalführungMedizinische Behandlung von Verletzungen und ErkrankungenBetriebswirtschaftEnglisch

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: 1 Jahr (Vollzeit)

Beschreibung (Deutsch)

Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der kleinen Hochseefischerei steuern Fischereifahrzeuge mittlerer Größe, meist sogenannte Hochseekutter, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung, z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei navigieren Fangschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Wachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fangbetrieb sowie die Weiterverarbeitung und Lagerung. Den Reiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch, Fangmengen etc. im Fangtagebuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie das Abrechnen der Schiffskasse, das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind in Fischfangbetrieben beschäftigt.Arbeitsorte:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen FischereifahrzeugenKapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungNavigationSchifffahrtsrechtSeemannschaft: Kenntnisse der Schiffskonstruktion, Schiffssteuerung, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffsbetriebstechnikMeteorologie und OzeanografieBiologie der Seefische und Pflege des FangesNachrichtenwesen (Funk etc.)PersonalführungMedizinische Behandlung von Verletzungen und ErkrankungenBetriebswirtschaftEnglisch

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Deutsche SeeschifffahrtFischerei in Deutschland - Portal des Bundes und der LänderHANSAMarineForumNachrichten für Seefahrer (NfS)Schiff & Hafen

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffe

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer 1 Jahr (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der kleinen Hochseefischerei steuern Fischereifahrzeuge mittlerer Größe, meist sogenannte Hochseekutter, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung, z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei navigieren Fangschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Wachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fangbetrieb sowie die Weiterve...

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die man während der Weiterbildung erwirbt bzw. vertieft:Kleine HochseefischereiLadungs- und FangtechnikNautischer DienstNavigation (Nautik)SchifffahrtsrechtSchiffs-, BootsführungSchiffsbetriebstechnikWeitere Kompetenzen, die für eine spätere Berufsausübung bedeutsam sein können:BetriebswirtschaftslehreEnglischFischereiFischereibiologieMeteorologieOzeanografieRettungsmaßnahmen, Erste HilfeSeediensttauglichkeitSicherheitstechnikWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Funkzeugnisse"Kompetenzgruppe "Patente, Schifffahrtslizenzen - Seeverkehr"Kompetenzgruppe "Schiffstypen"

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 1 Jahr

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Schulische Ausbildung (Fachschule)Berufsübergreifender Lernbereich: 6,5 WochenstundenGesellschaft und KommunikationSeefahrtbezogene NaturwissenschaftBerufsbezogener Lernbereich: 25,5 WochenstundenSchiffsführungLadungsumschlag und StauungFischereitechnologieSteuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an BordGesamtstundenzahl pro Woche: 32 StundenSeefahrtzeiten zum Erwerb der BefähigungszeugnisseWährend des Bildungsganges findet eine Prüfung zum Erwerb des allgemeinen Betriebszeugnisses für Funker/innen statt. Mit der staatlichen Abschlussprüfung wird das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BKW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei" erlangt.Nach dem Erwerb des Befähigungszeugnisses "Nautischer Wachoffizier BKW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei" sind 24 Monate Seefahrtzeit als Schiffsoffizier/in auf Fahrzeugen der Seefischerei nachzuweisen, um das Befähigungszeugnis "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei" zu erhalten.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Weiterbildungsinhalte

Terrestrische und Technische Navigation Schifffahrtsrecht: Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht:Seemannschaft: Kenntnisse der Schiffskonstruktion, Schiffssteuerung, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffbetriebstechnik: Bedienung und Überwachung von Schiffsmotorenanlagen bis 300 KWMeteorologie und Ozeanografie, z.B. Ablesen meteorologischer Instrumente, Wetterlagen und WetterentwicklungBiologie der Seefische und Pflege des FangesNachrichtenwesen (Funk etc.)medizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen, Unfallmeldungen, Erste-Hilfe-Kurs

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Physik: z.B. um die terrestrische und astronomische Navigation durchzuführenBiologie: z.B. um Seefische bis zur Löschung der Ladung zu lagernEnglisch: z.B. um Seefahrtstandardvokabular in englischer Sprache zu verwenden

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Weiterbildungsvergütung

Der schulische Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet. Die erforderlichen Seefahrtzeiten werden entsprechend dem ausgeübten Dienstgrad, der Berufsjahre und gegebenenfalls der Größe des Schiffes vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Nautische/r Schiffsoffizier/in bzw. Kapitän/in in der kleinen Hochseefischerei an:Bereich Schiff und SchifffahrtKapitän/Kapitänin - KüstenfischereiNautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung SeevermessungstechnikGemeinsamkeit:Navigation und Schiffbaukunde steuern

Verbände und Organisationen

Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS)Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Deutscher Fischerei-Verband e.V.ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffziere e.V. (VDKS)Verband Deutscher Reeder (VDR)Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH)

Entwicklung der Weiterbildung

2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Verkürzungen/Verlängerungen

VerkürzungMit einer abgeschlossenen Ausbildung als Schiffsmechaniker bzw. Schiffsmechanikerin, Fischwirt bzw. Fischwirtin der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder dem Matrosenbrief und dem Befähigungszeugnis "Kapitän BKü" kann die Ausbildungsdauer um sechs Monate verkürzt werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein:Staatlich geprüfter Nautiker/Staatlich geprüfte NautikerinMit dem Abschluss wird zugleich das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BKW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei" erworben.Nach einer darauffolgenden Seefahrtzeit von 24 Monaten als Schiffsoffizier bzw. Schiffsoffizierin auf Fahrzeugen der Seefischerei kann folgendes Befähigungszeugnis erworben werden: "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei".

Die Weiterbildung im Überblick

Nautischer Schiffsoffizier bzw. Nautische Schiffsoffizierin in der kleinen Hochseefischerei ist eine Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Fachschulen statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit mindestens 1 Jahr.Damit wird zugleich das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BKW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei" erworben.Nach einer Seefahrtzeit von 24 Monaten als Nautischer Schiffsoffizier bzw. Nautische Schiffsoffizierin in der Kleinen Hochseefischerei kann das Befähigungszeugnis "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei" erworben werden.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sowie Kapitäne und Kapitäninnen der kleinen Hochseefischerei in erster Linie in Fischereibetrieben.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Schiffsverkehr bis hin zu Sanitätswesen.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Kapitän/in in der großen Hochseefischerei zu absolvieren.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sowie Kapitäne und Kapitäninnen der kleinen Hochseefischerei auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Nautik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. als Krabbenfischer/in. Auch außerhalb der Fischerei sind Möglichkeiten der Existenzgründung denkbar, beispielsweise als Fischhändler/in.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Schul- bzw. FachschulordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen für Nautik und für Schiffsbetriebstechnik im Land Mecklenburg-Vorpommern (Seeschifffahrtausbildungs- und Prüfungsverordnung - SeeschAPVO M-V) vom 06.05.2008 (GVOBl. M-V S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.04.2022 (Mittl.bl. BM M-V S. 50)Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009 (Nds. GVBl. S. 243), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2025 (Nds. GVBl. Nr. 34)Landesverordnung über die Fachschule für die Seeschifffahrt (Fachschulverordnung Seeschifffahrt - FSVO-Seeschifffahrt) vom 28.05.2020 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 189), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.11.2021 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 370)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringenÜbergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz zum internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Gesetz) vom 25.03.1982 (BGBl. II S. 297, 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.10.2024 (BGBl. II Nr. 443)Seearbeitsgesetz (SeeArbG) vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 868), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.03.202...

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbriefund eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Küçük Açık Deniz Balıkçılığında Denizcilik Zabiti/Kaptanı

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der kleinen Hochseefischerei steuern Fischereifahrzeuge mittlerer Größe, meist sogenannte Hochseekutter, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung, z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei navigieren Fangschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Wachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fangbetrieb sowie die Weiterverarbeitung und Lagerung. Den Reiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch, Fangmengen etc. im Fangtagebuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie das Abrechnen der Schiffskasse, das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind in Fischfangbetrieben beschäftigt.Arbeitsorte:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen FischereifahrzeugenKapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungNavigationSchifffahrtsrechtSeemannschaft: Kenntnisse der Schiffskonstruktion, Schiffssteuerung, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffsbetriebstechnikMeteorologie und OzeanografieBiologie der Seefische und Pflege des FangesNachrichtenwesen (Funk etc.)PersonalführungMedizinische Behandlung von Verletzungen und ErkrankungenBetriebswirtschaftEnglisch

Ist Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbriefund eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.

Wo arbeiten Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffe

Wie hoch ist das typische Gehalt für Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland?

Der schulische Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet. Die erforderlichen Seefahrtzeiten werden entsprechend dem ausgeübten Dienstgrad, der Berufsjahre und gegebenenfalls der Größe des Schiffes vergütet.

📬 Erhalte den wöchentlichen Deutschland-Guide in dein Postfach

Neue Blogbeiträge, Bewerbungsfristen, Stipendienankündigungen. Kein Spam, du kannst dich jederzeit abmelden.

Wöchentlicher Deutschland-Ratgeber — 1–2 E-Mails/Woche, kein Spam.

📬 Wöchentlicher Deutschland-Leitfaden in deinem Posteingang

Kein Spam. Jederzeit abbestellen.