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Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik

Nautische/r Schiffsoffizier/in/Kapitän/in in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 52413

Was ist Açık Deniz Balıkçılığı Denizcilik Zabiti/Kaptanı?

Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der großen Hochseefischerei steuern größere Fangschiffe, z.B. Trawler oder Fabrikschiffe, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung. z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei navigieren Trawler oder Fabrikschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Navigationswachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fang sowie die Lagerung und Weiterverarbeitung. Den Schiffsreiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie etwa das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei sind in Fischfangbetrieben beschäftigt.Arbeitsorte:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Trawlern, Fabrikschiffen und anderen FischereifahrzeugenKapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowieeine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungNavigation: terrestrisch, astronomisch, technischSchifffahrtsrecht: öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht, privates Schifffahrtsrecht (Seeversicherungsrecht)Seemannschaft: Schiffskonstruktion, -steuerung, Stabilität und Trimm, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffbetriebstechnik: Kraft- und Arbeitsmaschinen, Apparate und Behälter (Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz), Propeller und Ruderanlagen, Schiffsautomation Meteorologie und Ozeanografie: Meteorologische Instrumente (Ablesen, Aufbau, Wirkungsweise), Wetterlagen und Wetterentwicklung, meteorologische NavigationBiologie der Seefische und Pflege des Fanges: Nutzfischarten, hygienische Behandlung des Seefisches vom Fang bis zur VermarktungNachrichtenwesen (Funk etc.): Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch, Funkmorseaufnahme, Lichtmorsen)Personalführungmedizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen: Schiffsmedizin, Diagnose und Behandlung, schifffahrtsmedizinische Bestimmungen, funkärztliche Beratung Betriebswirtschaft: internationale und nationale Fischereipolitik, Vermarktungsbetriebe, Reedereikosten und -leistungen englische Fachsprache, Seefahrtsstandardvokabular, Verklarungen (Erklärungen zum Hergang eines Seeunfalls) und Berichte

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Bachelor Professional Weiterbildungsart: Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: 2 Jahre (Vollzeit)

Beschreibung (Deutsch)

Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der großen Hochseefischerei steuern größere Fangschiffe, z.B. Trawler oder Fabrikschiffe, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung. z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei navigieren Trawler oder Fabrikschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Navigationswachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fang sowie die Lagerung und Weiterverarbeitung. Den Schiffsreiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie etwa das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei sind in Fischfangbetrieben beschäftigt.Arbeitsorte:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Trawlern, Fabrikschiffen und anderen FischereifahrzeugenKapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowieeine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungNavigation: terrestrisch, astronomisch, technischSchifffahrtsrecht: öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht, privates Schifffahrtsrecht (Seeversicherungsrecht)Seemannschaft: Schiffskonstruktion, -steuerung, Stabilität und Trimm, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffbetriebstechnik: Kraft- und Arbeitsmaschinen, Apparate und Behälter (Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz), Propeller und Ruderanlagen, Schiffsautomation Meteorologie und Ozeanografie: Meteorologische Instrumente (Ablesen, Aufbau, Wirkungsweise), Wetterlagen und Wetterentwicklung, meteorologische NavigationBiologie der Seefische und Pflege des Fanges: Nutzfischarten, hygienische Behandlung des Seefisches vom Fang bis zur VermarktungNachrichtenwesen (Funk etc.): Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch, Funkmorseaufnahme, Lichtmorsen)Personalführungmedizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen: Schiffsmedizin, Diagnose und Behandlung, schifffahrtsmedizinische Bestimmungen, funkärztliche Beratung Betriebswirtschaft: internationale und nationale Fischereipolitik, Vermarktungsbetriebe, Reedereikosten und -leistungen englische Fachsprache, Seefahrtsstandardvokabular, Verklarungen (Erklärungen zum Hergang eines Seeunfalls) und Berichte

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Deutsche SeeschifffahrtFischerei in Deutschland - Portal des Bundes und der LänderHANSAMarineForumNachrichten für Seefahrer (NfS)Schiff & Hafen

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffeUm die Befähigungszeugnisse "Nautischer Wachoffizier BGW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei" bzw. "Kapitän BG mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei" zu erwerben, sind Seefahrtzeiten durch praktische Berufstätigkeit in entsprechenden Funktionen auf See- bzw. Hochseeschiffen nachzuweisen.

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Bachelor ProfessionalWeiterbildungsartWeiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer2 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der großen Hochseefischerei steuern größere Fangschiffe, z.B. Trawler oder Fabrikschiffe, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung. z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei navigieren Trawler oder Fabrikschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Navigationswachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen de...

Kompetenzen

Kernkompetenzen:Große HochseefischereiLadungs- und FangtechnikNautischer DienstNavigation (Nautik)SchifffahrtsrechtSchiffs-, BootsführungSchiffsbetriebstechnikWeitere Kompetenzen:BetriebswirtschaftslehreEnglischFischereiFischereibiologieMeteorologieOzeanografieRettungsmaßnahmen, Erste HilfeSeediensttauglichkeitSicherheitstechnikWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Funkzeugnisse"Kompetenzgruppe "Patente, Schifffahrtslizenzen - Seeverkehr"Kompetenzgruppe "Schiffstypen"

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Schulische Ausbildung (Fachschule)Berufsübergreifender Lernbereich: 20,5 Gesamtwochenstunden des zweijährigen BildungsgangsGesellschaft und KommunikationSeefahrtbezogene NaturwissenschaftBerufsbezogener Lernbereich: 43,5 Gesamtwochenstunden des zweijährigen BildungsgangsSchiffsführungLadungsumschlag und StauungFischereitechnologieSteuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an BordProjekteGesamtstundenzahl pro Woche: 32 StundenSeefahrtzeiten zum Erwerb der BefähigungszeugnisseWährend des Fachschul-Bildungsganges findet eine Prüfung zum Erwerb des allgemeinen Betriebszeugnisses für Funker/innen statt. Mit der staatlichen Abschlussprüfung wird das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BGW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei" erlangt.Nach dem Erhalt des Befähigungszeugnisses "Nautischer Wachoffizier BGW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei" sind 24 Monate Seefahrtzeit als Schiffsoffizier/in auf Fahrzeugen der Seefischerei nachzuweisen, um das Befähigungszeugnis "Kapitän BG mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei" zu erwerben.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Weiterbildungsinhalte

Navigation: terrestrisch, astronomisch, technischSchifffahrtsrecht: öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht, privates Schifffahrtsrecht (Seeversicherungsrecht)Seemannschaft: Schiffskonstruktion, -steuerung, Stabilität und Trimm, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffbetriebstechnik: Kraft- und Arbeitsmaschinen, Apparate und Behälter (Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz), Propeller und Ruderanlagen, Schiffsautomation Meteorologie und Ozeanografie: Meteorologische Instrumente (Ablesen, Aufbau, Wirkungsweise), Wetterlagen und Wetterentwicklung, meteorologische NavigationBiologie der Seefische und Pflege des Fanges: Nutzfischarten, hygienische Behandlung des Seefisches vom Fang bis zur VermarktungNachrichtenwesen (Funk etc.): Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch, Funkmorseaufnahme, LichtmorsenPersonalführungmedizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen: Schiffsmedizin, Diagnose und Behandlung, schifffahrtsmedizinische Bestimmungen, funkärztliche Beratung Betriebswirtschaft: internationale und nationale Fischereipolitik, Vermarktungsbetriebe, Reedereikosten und -leistungen englische Fachsprache, Seefahrtsstandardvokabular, Verklarungen (Erklärungen zum Hergang eines Seeunfalls) und Berichte

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Physik: z.B. um terrestrische, astronomische und technische Navigation durchzuführenBiologie: z.B. um Seefische bis zur Löschung der Ladung hygienisch zu lagernEnglisch: z.B. um Seefahrtstandardvokabular anzuwenden

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Weiterbildungsvergütung

Der schulische Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet. Die erforderlichen Seefahrtzeiten werden entsprechend dem ausgeübten Dienstgrad, der Berufsjahre und gegebenenfalls der Größe des Schiffes vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Nautische/r Schiffsoffizier/in bzw. Kapitän/in in der großen Hochseefischerei an:Bereich Schiff und SchifffahrtKapitän/Kapitänin - KüstenfischereiNautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen HochseefischereiStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung SeevermessungstechnikGemeinsamkeit:Navigation und Schiffbaukunde

Verbände und Organisationen

Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS)Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Deutscher Fischerei-Verband e.V.ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffziere e.V. (VDKS)Verband Deutscher Reeder (VDR)Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH)

Entwicklung der Weiterbildung

2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Verkürzungen/Verlängerungen

VerkürzungMit dem Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BKW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei" kann die Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzt werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen:Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional in Technik)Schleswig-Holstein:Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional im Fachbereich Technik)Mit dem Abschluss wird zugleich das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BGW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei" erworben.Nach einer darauffolgenden Seefahrtzeit von 24 Monaten als Schiffsoffizier bzw. Schiffsoffizierin auf Fahrzeugen der Seefischerei kann folgendes Befähigungszeugnis erworben werden: "Kapitän BG mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei".

Die Weiterbildung im Überblick

Nautischer Schiffsoffizier bzw. Nautische Schiffsoffizierin in der großen Hochseefischerei ist eine Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Fachschulen statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit mindestens 2 Jahre. Damit wird zugleich das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier BGW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei" erworben.Nach einer Seefahrtzeit von 24 Monaten als Nautischer Wachoffizier bzw. Nautische Wachoffizierin BGW kann das Befähigungszeugnis "Kapitän BG mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei" erworben werden.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sowie Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei in erster Linie in Fischfangbetrieben.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Schiffsverkehr bis hin zu Sanitätswesen.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Nautiker/in abzulegen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sowie Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Nautik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. als Krabbenfischer/in. Auch außerhalb der Fischerei sind Möglichkeiten der Existenzgründung denkbar, beispielsweise als Fischhändler/in.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Schul- bzw. FachschulordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen für Nautik und für Schiffsbetriebstechnik im Land Mecklenburg-Vorpommern (Seeschifffahrtausbildungs- und Prüfungsverordnung - SeeschAPVO M-V) vom 06.05.2008 (GVOBl. M-V S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.04.2022 (Mittl.bl. BM M-V S. 50)Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009 (Nds. GVBl. S. 243), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2025 (Nds. GVBl. Nr. 34)Landesverordnung über die Fachschule für die Seeschifffahrt (Fachschulverordnung Seeschifffahrt - FSVO-Seeschifffahrt) vom 28.05.2020 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 189), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.11.2021 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 370)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringenÜbergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz zum internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Gesetz) vom 25.03.1982 (BGBl. II S. 297, 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.10.2024 (BGBl. II Nr. 443)Seearbeitsgesetz (SeeArbG) vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 868), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.03.202...

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschlussundeine Seefahrtzeit im Decksdienst von 48 Monaten, bei Netzmachern und Netzmacherinnen von 24 Monaten, davon mindestens 18 Monate auf Fahrzeugen der Hochseefischereioder eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowieeine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Açık Deniz Balıkçılığı Denizcilik Zabiti/Kaptanı

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenNautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen in der großen Hochseefischerei steuern größere Fangschiffe, z.B. Trawler oder Fabrikschiffe, und wirken bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung. z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord.Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei navigieren Trawler oder Fabrikschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Navigationswachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fang sowie die Lagerung und Weiterverarbeitung. Den Schiffsreiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie etwa das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei sind in Fischfangbetrieben beschäftigt.Arbeitsorte:Nautische Schiffsoffiziere bzw. -offizierinnen und Kapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Trawlern, Fabrikschiffen und anderen FischereifahrzeugenKapitäne bzw. Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowieeine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungNavigation: terrestrisch, astronomisch, technischSchifffahrtsrecht: öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht, privates Schifffahrtsrecht (Seeversicherungsrecht)Seemannschaft: Schiffskonstruktion, -steuerung, Stabilität und Trimm, Ladungs- und Fangtechnik, SicherheitstechnikSchiffbetriebstechnik: Kraft- und Arbeitsmaschinen, Apparate und Behälter (Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz), Propeller und Ruderanlagen, Schiffsautomation Meteorologie und Ozeanografie: Meteorologische Instrumente (Ablesen, Aufbau, Wirkungsweise), Wetterlagen und Wetterentwicklung, meteorologische NavigationBiologie der Seefische und Pflege des Fanges: Nutzfischarten, hygienische Behandlung des Seefisches vom Fang bis zur VermarktungNachrichtenwesen (Funk etc.): Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch, Funkmorseaufnahme, Lichtmorsen)Personalführungmedizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen: Schiffsmedizin, Diagnose und Behandlung, schifffahrtsmedizinische Bestimmungen, funkärztliche Beratung Betriebswirtschaft: internationale und nationale Fischereipolitik, Vermarktungsbetriebe, Reedereikosten und -leistungen englische Fachsprache, Seefahrtsstandardvokabular, Verklarungen (Erklärungen zum Hergang eines Seeunfalls) und Berichte

Ist Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschlussundeine Seefahrtzeit im Decksdienst von 48 Monaten, bei Netzmachern und Netzmacherinnen von 24 Monaten, davon mindestens 18 Monate auf Fahrzeugen der Hochseefischereioder eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in, Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowieeine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.

Wo arbeiten Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffeUm die Befähigungszeugnisse "Nautischer Wachoffizier BGW mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei" bzw. "Kapitän BG mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei" zu erwerben, sind Seefahrtzeiten durch praktische Berufstätigkeit in entsprechenden Funktionen auf See- bzw. Hochseeschiffen nachzuweisen.

Wie hoch ist das typische Gehalt für Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik in Deutschland?

Der schulische Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet. Die erforderlichen Seefahrtzeiten werden entsprechend dem ausgeübten Dienstgrad, der Berufsjahre und gegebenenfalls der Größe des Schiffes vergütet.

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