Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
Sozialversicherungsfachangestellte/r - allgemeine Krankenversicherung
Was ist Sozialversicherungsfachangestellter (Sağlık Sigortası Uzmanı)?
Steckbrief
Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten. Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung finden Beschäftigungbei gesetzlichen Krankenversicherungen und Verbänden der Sozialversicherungsträger in der Patientenabrechnung von KrankenhäusernArbeitsorte:Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung arbeiten in erster Liniein Büroräumen/Großraumbüros und in BesprechungsräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)Hauptschulabschluss* [1.0%]mittlerer Bildungsabschluss [31.0%]31Hochschulreife [67.0%]67Sonstige [1.0%]*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen:Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung von Kunden)Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften oder bei Therapien)Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Kundendaten)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Überschlagsrechnungen zu erstellen und Versicherungsbeiträge zu berechnen)Deutsch (z.B. um Geschäftsbriefe und andere Schriftstücke zu verfassen)Wirtschaft/Recht (z.B. um Versicherungsansprüche und -voraussetzungen zu prüfen)Politik/Sozialkunde (z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 1.289 €2. Ausbildungsjahr: 1.390 €3. Ausbildungsjahr: 1.502 €
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. gesetzliche Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und andere Sozialversicherungsträger): BüroräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
▶ Steckbrief
BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten. Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung finden Beschäftigungbei gesetzlichen Krankenversicherungen und Verbänden der Sozialversicherungsträger in der Patientenabrechnung von KrankenhäusernArbeitsorte:Sozialversicherungsfachang...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungSozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung allgemeine KrankenversicherungWas macht man in diesem Beruf?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten. Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.Wo arbeitet man?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung finden Beschäftigungbei gesetzlichen Krankenversicherungen und Verbänden der Sozialversicherungsträger in der Patientenabrechnung von KrankenhäusernWeitereBerufe im Büro und SekretariatBerufe im Gesundheits- und SozialmanagementBerufe rund um Geld, Versicherungen und ImmobilienBerufe rund um Recht und Verwaltung
▶ Ausbildungsdauer
3 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen SicherungPersonalwesenSelbstverwaltung und Aufsicht Arbeits- und Dienstrecht, BerufsbildungSozialversicherung im System der sozialen SicherungVersicherte, MitgliederBeiträge für BeschäftigteLeistungenVersicherungspflicht und VersicherungsfreiheitFreiwillige VersicherungFamilienversicherungFinanzierungAusbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten: WirtschaftslehreSozialversicherungslehreRechtslehreRechnungswesenZwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres3. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. AusbildungsjahrUmgang mit KonfliktenMarketingVersicherungspflicht und VersicherungsfreiheitFreiwillige VersicherungFamilienversicherungWahlrechtBerechnung, Einzug und Überwachung der BeiträgeAusgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und MutterschaftAnspruchsvoraussetzungen und Umfang der LeistungenZusammenarbeit mit VertragspartnernAusbildung in der Berufsschule:Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. AusbildungsjahrAbschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
▶ Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
▶ Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststelltwie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermitteltwie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststelltwie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmtwelche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen musswie man Arbeitgeber und Beschäftigte über Besonderheiten bei der Versicherungspflicht und -freiheit berätwie man die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststelltwie man kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge berät und diese Leistungen ermöglichtwelche Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung bestehenwie man Kunden über die Vorteile der freiwilligen Versicherung informiertDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Wirtschaftslehre, Rechtslehre, Rechnungswesen)in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): Informationsbroschüren verteilen, am Computer Formulare ausfüllen, bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen mitwirken, Verwaltungsaufgaben ausführen, Kunden beratenUmgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, ggf. AußendienstAnforderungen:Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung und Information von Kunden)Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften oder bei Therapien)Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen, beim Umgang mit Kundendaten)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
▶ Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel gesetzliche Krankenversicherung (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.289 €2. Ausbildungsjahr: 1.390 €3. Ausbildungsjahr: 1.502 €Quelle:Gesetzliche Krankenversicherung, Stand Februar 2025Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Überschlagsrechnungen zu erstellen und Versicherungsbeiträge zu berechnenDeutsch: z.B. um Geschäftsbriefe und andere Schriftstücke zu verfassenWirtschaft/Recht: z.B. um Versicherungsansprüche und -voraussetzungen zu prüfenPolitik/Sozialkunde: z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung an:Bereich Gesundheits- und SozialmanagementSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche RentenversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche UnfallversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung knappschaftliche SozialversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung landwirtschaftliche SozialversicherungKaufmann/Kauffrau im GesundheitswesenGemeinsamkeit:kaufmännische, organisatorische und beratende Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich erledigenBereich Recht und VerwaltungVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung LandesverwaltungVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in DeutschlandVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und HandelskammernVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung BundesverwaltungVerwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung KommunalverwaltungFachangestellter/Fachangestellte für ArbeitsmarktdienstleistungenGemeinsamkeit:kaufmännische, organisatorische und beratende Aufgaben im Bereich...
▶ Entwicklung der Ausbildung
1971:Erste staatliche Anerkennung und bundeseinheitliche Regelung des Ausbildungsberufs mit acht Schwerpunkten: allgemeine Krankenversicherung, knappschaftliche Krankenversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, allgemeine und See-Unfallversicherung, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Altershilfe für Landwirte1996:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz mit fünf Fachrichtungen:allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung sowie landwirtschaftliche Sozialversicherung 2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.
▶ Die Ausbildung im Überblick
Sozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte - Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Versicherungen bis hin zu Sozialrecht.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Berufsspezialist/in in der gesetzlichen Krankenversicherung zu absolvieren. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sozialversicherung erwerben.
▶ Schulische Vorbildung in der Praxis
Im Jahr 2024 gab es 1.533 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 67 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 31 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. 1 Prozent verfügte über einen Hauptschulabschluss. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)Hauptschulabschluss* [1.0%]mittlerer Bildungsabschluss [31.0%]31Hochschulreife [67.0%]67Sonstige [1.0%]*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussQuelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten (SVFAngAusbV) vom 18.12.1996 (BGBL I S. 1975), geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.09.1996)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Sozialversicherungsfachangestellter (Sağlık Sigortası Uzmanı)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten. Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung finden Beschäftigungbei gesetzlichen Krankenversicherungen und Verbänden der Sozialversicherungsträger in der Patientenabrechnung von KrankenhäusernArbeitsorte:Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung arbeiten in erster Liniein Büroräumen/Großraumbüros und in BesprechungsräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)Hauptschulabschluss* [1.0%]mittlerer Bildungsabschluss [31.0%]31Hochschulreife [67.0%]67Sonstige [1.0%]*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen:Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung von Kunden)Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften oder bei Therapien)Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Kundendaten)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Überschlagsrechnungen zu erstellen und Versicherungsbeiträge zu berechnen)Deutsch (z.B. um Geschäftsbriefe und andere Schriftstücke zu verfassen)Wirtschaft/Recht (z.B. um Versicherungsansprüche und -voraussetzungen zu prüfen)Politik/Sozialkunde (z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 1.289 €2. Ausbildungsjahr: 1.390 €3. Ausbildungsjahr: 1.502 €
Ist Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung in Deutschland typischerweise? ▼
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. gesetzliche Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und andere Sozialversicherungsträger): BüroräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Wie hoch ist das typische Gehalt für Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.