Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Heilerziehungspfleger/in
Was ist Özel Eğitim ve Bakım Uzmanı (Heilerziehungspfleger/in)?
Steckbrief
Berufstyp: Aus- bzw. WeiterbildungAusbildungsartSchulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen und Berufskollegs (landesrechtlich geregelt), ggf. in praxisintegrierter Form (PiA) Ausbildungsdauer: 2-6 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernorteFachschule/Berufskolleg und Praktikumsbetrieb
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf? Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Liniein Werk- bzw. Tagesstätten und Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, bei ambulanten Diensten und in Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Kindertageseinrichtungen und an SchulenArbeitsorte:Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in erster Liniein Aufenthalts-, Wohn- und Schlafräumenin Turnhallen und WerkstättenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Aus- bzw. Weiterbildung sind i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit vorausgesetzt.Worauf kommt es an?Anforderungen:Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen therapeutischer Maßnahmen)Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen)Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Teambesprechungen)Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen)Schulfächer:Deutsch (z.B. um Erziehungs- und Förderpläne zu erarbeiten)Kunst/Musik/Werken (z.B. um mit Kindern oder Erwachsenen zu basteln oder zu musizieren)Ethik (z.B. um ein gutes Gespür für ethische Fragestellungen zu entwickeln) Pädagogik/Psychologie (z.B. um Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und mit Konflikten richtig umzugehen)Hauswirtschaftslehre (z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten)Was verdient man in der Ausbildung?Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.952 € pro Monat.
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Heilerziehungspfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindFachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Heimen, Sozialstationen, Tagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
▶ Steckbrief
BerufstypAus- bzw. WeiterbildungAusbildungsartSchulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen und Berufskollegs (landesrechtlich geregelt), ggf. in praxisintegrierter Form (PiA)Ausbildungsdauer2-6 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernorteFachschule/Berufskolleg und PraktikumsbetriebWas macht man in diesem Beruf? Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.Wo arbeitet man?Beschäftigungsb...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungHeilerziehungspfleger/inBerufstypBildungsgang an Fachschulen bzw. BerufskollegsAusbildungsdauer2-6 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)ZugangsvoraussetzungI.d.R. mittlerer Bildungsabschluss mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder einer mehrjährigen einschlägigen BerufstätigkeitWas macht man in diesem Beruf? Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.Wo arbeitet man?Heiler...
▶ Ausbildungsdauer
Vollzeit: 2-3 JahreTeilzeit: 3-6 Jahre
▶ Auswahlverfahren
Die Fachschulen und Berufskollegs wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus und führen z.T. Eignungstests durch. Für die Entscheidung über die Aufnahme können Art und Umfang einschlägiger Praxiserfahrung und der schulische Leistungsstand, insbesondere in den sozialen und künstlerischen Fächern sowie in Deutsch, ausschlaggebend sein.
▶ Ausbildungsaufbau
Richtwerte für Unterrichtsstunden:Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: 400-600 UnterrichtsstundenFachrichtungsbezogener Lernbereich: 1.800-2.000 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 2.400 UnterrichtsstundenDie Angebote der einzelnen Bildungsstätten können hiervon abweichen.Beispiel für die StundenverteilungFachrichtungsübergreifender Lernbereich:Einführung: eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickeln: 60 UnterrichtsstundenKommunikation, Lern- und Arbeitstechniken: 120 UnterrichtsstundenBerufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache: 160 UnterrichtsstundenFachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 340 UnterrichtsstundenFachrichtungsbezogener Lernbereich:Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren: 220 UnterrichtsstundenProfessionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten: 240 UnterrichtsstundenMenschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern: 240 UnterrichtsstundenMenschen mit ihrer Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten: 240 UnterrichtsstundenBeziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehen: 200 UnterrichtsstundenProzesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdruckes eröffnen: 160 UnterrichtsstundenAnthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen: 120 UnterrichtsstundenAbsch...
▶ Ausbildungskosten
Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenUnter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen BlickWeiterbildungen zum/zur Heilerziehungspfleger/in können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung
▶ Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:Fachübergreifender LernbereichTheorie und Praxis der HeilerziehungGesundheit/PflegePsychiatrieOrganisation/Recht/VerwaltungHeilerzieherische SchwerpunkteKreativ-musischer Bereich: Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, SpielSprachlich-kommunikativer Bereich: Sprachförderung, Gesprächsführung, basale Stimulation/KommunikationGesundheits-bewegungsorientierter Bereich: Psychomotorik, HauswirtschaftOrganisatorisch-technologischer BereichWährend der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Religionslehre unterrichtet.BetriebspraktikaWährend des außerschulischen Berufspraktikums werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen umgesetzt und angewandt. Hier nehmen die Praktikanten und Praktikantinnen zunehmend selbstständig Aufgaben der Pflege, Bildung und Förderung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und von psychisch kranken Menschen wahr.Zusätzlich werden im Rahmen des Unterrichts Praxisprojekte durchgeführt (z.B. die Organisation eines Sportfestes für Menschen mit Behinderungen oder eines Ausflugs, die Gestaltung einer Weihnachts- oder Geburtstagsfeier mit Bewohnern und Bewohnerinnen eines Wohnheims, Theater spielen in der Tagesbildungsstätte, Reiten im heilpädagogischen Kindergarten).Zusa...
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im theoretischen Unterricht:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseIn der Praktikumseinrichtung:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Menschen mit Behinderungen betreuen und beaufsichtigen, Freizeitaktivitäten planen und durchführen, Entwicklungsberichte erstellenUmgebung: Wechsel zwischen Aufenthalts-, Ess- und Schlafräumen, Turnhallen, Werkstätten, Freiflächen, Büro- und Beratungsräumen Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Einweghandschuhe, Mundschutz)Arbeitszeit: z.T. unregelmäßige Arbeitszeiten, SchichtarbeitAnforderungen:Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen therapeutischer Maßnahmen)Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen)Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Teambesprechungen)Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen)
▶ Ausbildungsvergütung
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Quelle:Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.952 € pro Monat.Quelle:Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:Deutsch: z.B. um Erziehungs- und Förderpläne zu erarbeitenKunst/Musik/Werken: z.B. um mit Kindern oder Erwachsenen zu basteln oder zu musizierenEthik z.B. um ein gutes Gespür für ethische Fragestellungen zu entwickelnPädagogik/Psychologie: z.B. um Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und mit Konflikten richtig umzugehenHauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Heilerziehungspfleger/in an:Bereich PflegePflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung)Pflegeexperte/Pflegeexpertin für Stoma, Kontinenz und WundeStaatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger/Staatlich anerkannte Haus- und FamilienpflegerinSozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/KinderpflegerinGemeinsamkeit:hilfsbedürftige Menschen betreuen, unterstützen und versorgenBereich Kinder und JugendlicheStaatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte ErzieherinErzieher/Erzieherin Fachrichtung Jugend- und HeimerziehungGemeinsamkeit:Kinder und Jugendliche betreuen und fördern
▶ Ausbildungsdauer (Bayern)
Vollzeit: 2-3 JahreTeilzeit: höchstens 6 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Berlin)
Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: bis zu 3,5 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Bremen)
Vollzeit: 3 Jahre (davon 2 Jahre schulische Ausbildung und 1 Jahr Praktikum)Teilzeit: 3-4 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Hessen)
Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: höchstens 4 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Hamburg)
Vollzeit: 2-3 JahreTeilzeit: 3 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Sachsen)
Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: 4 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Saarland)
Vollzeit: 3 Jahre (einschließlich Anerkennungspraktikum)
▶ Ausbildungsinhalte (Bayern)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtfächerDeutschPolitik und Gesellschaft sowie SoziologiePädagogik, Heilpädagogik und PsychologieGesundheit, Medizin und PsychiatrieRecht, Organisation und ManagementReligionspädagogische ÜbungenTeilhabekonzepte, Methodik und KommunikationFreizeit, Kultur und LebenspraxisTeilhabeorientierte PflegePraxis der Heilerziehungspflege
▶ Ausbildungsinhalte (Berlin)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachrichtungsübergreifender UnterrichtKommunikation und Sprache Ästhetischer Bereich Fachwissenschaftliches und mediales ArbeitenFachrichtungsbezogener UnterrichtLernfelderBerufliche Identität und professionelles Selbstkonzept entwickeln und gestaltenBeziehungs- und Kommunikationsprozesse professionell gestalten Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, Lebenslagen und Lebenswelten initiieren und personenzentriert gestalten Bildungsarbeit und pädagogische Prozesse partizipativ und inklusiv planen, gestalten und evaluieren Prozesse sozialer Teilhabe in allen Lebensbereichen partizipativ planen, gestalten und evaluieren Institution, Team und Qualität entwickeln und im Sozialraum und in Netzwerken zusammenarbeiten Menschen in behindernden Lebenssituationen bei der Gesundheitsförderung und -erhaltung personenzentriert assistierenFachpraktische AusbildungPraktikum und praxisbegleitender Unterricht
▶ Ausbildungsinhalte (Bremen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichFachrichtungsübergreifender LernbereichFremdspracheDeutschFachrichtungsbezogener LernbereichLebenswelten und individuelle Entwicklung wahrnehmen, verstehen und fördernEntwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse partizipatorisch und teilhabeorientiert planen, durchführen und reflektierenProzesse der Gesundheitsförderung situationsbezogen initiierenProzesse der gesellschaftlichen Teilhabe verstehen und unterstützenKommunikation, Beziehungen und Gruppenprozesse in den jeweiligen Arbeitsfeldern professionell gestaltenTeam-, Organisations- und Qualitätsprozesse im heilerziehungspflegerischen Kontext gestalten und dokumentierenWahlpflichtbereichregionalspezifisches Modulzusatzqualifizierendes ModulPraxisphasenAls Teil der schulischen Ausbildung werden Praxisphasen durchgeführt. Sie finden in Kooperation mit geeigneten Praktikumsstellen statt.
▶ Ausbildungsinhalte (Hessen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Allgemeiner LernbereichDeutschEnglischEvangelische ReligionKatholische ReligionEthikBeruflicher LernbereichAufgabenfelderberufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickelnBeziehungen professionell gestalten und mit Einzelnen und Gruppen unterstützend arbeitenLebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Prozesse der Inklusion fördernadressatengerechte Bildungs-, Unterstützungsangebote und Pflegeprozesse partizipatorisch planen, umsetzen und gestaltenPartnerschaften zur Entwicklungsbegleitung im Kontext individueller Lebensbezüge gestalten sowie Übergänge unterstützenInstitution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperierenMentoring (z.B. Portfolioarbeit, Coaching, Begleitung der Gruppenarbeit, Praxisreflexion)Fachpraktische AusbildungWährend der ersten beiden Ausbildungsabschnitte wird eine fachpraktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen absolviert.
▶ Ausbildungsinhalte (Hamburg)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichBerufsbezogener BereichBerufliche Haltung entwickeln sowie in Team- und Organisationsprozessen agierenBeziehungs- und Kommunikationsprozesse gestaltenUnterstützungsprozesse personenzentriert initiieren und begleitenBildungs-, Entwicklungs- und Assistenzprozesse planen, gestalten und evaluierenProzesse der sozialen Teilhabe personenzentriert und sozialräumlich planen, gestalten und evaluierenGesundheit als zentralen Aspekt der Teilhabe gestaltenBerufsübergreifender BereichSprache und KommunikationPolitikMathematik, Informatik, Naturwissenschaft und TechnikFachenglischWahlpflichtbereichzwei VertiefungsbereichePraktische AusbildungDie praktische Ausbildung wird in geeigneten heilpädagogischen Einrichtungen oder in einer Schule und in mindestens zwei unterschiedlichen heilpädagogischen Arbeitsbereichen durchgeführt.
▶ Ausbildungsinhalte (Sachsen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichFachrichtungsübergreifender BereichDeutschEnglischWirtschafts- und SozialpolitikMathematikEvangelische Religion, Katholische Religion oder EthikFachrichtungsbezogener Bereichberufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickelnBeziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleitenMenschen mit Behinderungen individuell begleiten und pflegendie Lebenswelt mit Menschen mit Behinderungen strukturieren und gestaltenkulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickelnheilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluierenkonzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln Facharbeit erstellenWahlpflichtbereich zur fachlichen Vertiefung gemäß aktueller Entwicklungen in den TätigkeitsfeldernWahlbereich zusätzliches LernangebotBerufspraktische AusbildungBlockpraktikum (Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege) Blockpraktikum (Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung) Blockpraktikum (Arbeitsfeld nach Wahl) Die berufspraktische Ausbildung wird parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt.
▶ Die Ausbildung im Überblick
Heilerziehungspfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen und Berufskollegs.Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 3-6 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.
▶ Ausbildungsdauer (Thüringen)
Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: 4,5 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Saarland)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachtheoretische Ausbildung (Lernbereiche)Theorie und Praxis der HeilerziehungspflegePsychologie und SozialkundePsychiatrie und NeurologieGesundheits- und KrankheitslehrePflege, HauswirtschaftRechts- und Berufskundemusisch-kreative GestaltungPflege, HauswirtschaftSport und BewegungserziehungDeutsch und JugendliteraturReligionspädagogik/EthikFachpraktische AusbildungIm Anschluss an die fachtheoretische Ausbildung wird die fachpraktische Ausbildung absolviert.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Aus- bzw. Weiterbildung ist in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen:Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerinZusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen" geführt werden.Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt:Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)Berlin:Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerinStaatlich geprüfter Heilerziehungspfleger/Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)Bremen:Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger/Staatlich geprüfte HeilerziehungspflegerinStaatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)Nordrhein-Westfalen:Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional im Sozialwesen)Schleswig-Holstein:Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional im Fachbereich Sozialwesen)
▶ Ausbildungsdauer (Brandenburg)
Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: 3 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Thüringen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:LerngebieteDeutsch/KommunikationFremdspracheMathematikPolitische BildungModuleTätigkeitsfelder und professionelles SelbstkonzeptGrundlagen und Techniken wissenschaftlichen ArbeitensGrundlagen der Sozial- und ErziehungswissenschaftenEntwicklungsprozesse erklären, beobachten und dokumentierenGrundlagen pflegerischen Handelns und Pharmakologieentwicklungsphysiologische Grundlagenspezielle Pathologieindividuelle Bedürfnisse und Bildungsansprüche von Menschen mit UnterstützungsbedarfKommunikation, soziale Interaktion und BeratungQualitätsmanagement in der Heilerziehungspflegeheilerziehungspflegerisches Handeln planen, gestalten und reflektierenheilerziehungspflegerisches Handeln im sprachlichen Bildungsbereichheilerziehungspflegerische Grundlagen im Bereich der physischen und psychischen Gesundheitheilerziehungspflegerische Grundlagen im Bereich Musik, Rhythmik und Kunstheilerziehungspflegerische Angebote im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit entwickelnheilerziehungspflegerisches Handeln im naturwissenschaftlichen, technischen und mathematischen Bildungsbereichheilerziehungspflegerische Angebote im Bereich Musik, Rhythmik und Kunst entwickelnInklusion und Erschließen von Handlungsräumenvertieftes heilerziehungspflegerisches Handeln im Bereich der Pflege und Pharmakologieheilerziehungspflegerisches Arbeiten in einem der folgenden Handlungsfeldermit Menschen in de...
▶ Ausbildungsdauer (Niedersachsen)
Vollzeit: 3 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Brandenburg)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender LernbereichDeutsch/KommunikationEnglischBiologiePolitische BildungBerufsbezogener Lernbereichein professionelles berufliches Selbstkonzept entwickeln und gestaltenBeziehungs- und Kommunikationsprozesse professionell gestaltenMenschen in behindernden Lebenssituationen teilhabeorientiert begleiten und pflegenUnterstützungsprozesse in verschiedenen Lebenssituationen teilhabeorientiert gestaltenBildungs- und Entwicklungsprozesse methodengeleitet planen, gestalten und reflektierenInstitutionen und Team entwickeln sowie im Sozialraum und mit Netzwerken kooperierenHeilerziehungspflegerisches Handeln im beruflichen KontextPraktische AusbildungDie praktische Ausbildung erfolgt in berufsbezogenen Einrichtungen, z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre Chancen können angehende Heilerziehungspfleger/innen bereits während der Aus- bzw. Weiterbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Heilerziehungspfleger/innen z.B. an Förderschulen, in Tagesstätten, in Kindergärten sowie in der ambulanten Pflege.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Heilpädagogik bis hin zu Elternberatung.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in für Psychiatrie zu absolvieren.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit der Gründung eines ambulanten Pflege- und Sozialdienstes.
▶ Ausbildungsdauer (Sachsen-Anhalt)
Vollzeit: 2 JahreTeilzeit: 4 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Rheinland-Pfalz)
Teilzeit: 3 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Niedersachsen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender LernbereichDeutsch/KommunikationFremdsprache/KommunikationMathematik/NaturwissenschaftPolitikReligionBerufsbezogener Lernbereich - Theorie -Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleitenindividuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiierenMenschen bedürfnisorientiert pflegenKommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung nutzenBerufsidentität entwickelnindividuelle Entwicklungsbedingungen beurteilenindividuelle Bildungsprozesse gestalten und reflektierenMenschen unter Einbeziehung vertiefter medizinischer Kenntnisse bedürfnisorientiert pflegenkommunikative Fähigkeiten unterstützenTeam- und Organisationsprozesse gestaltenEntwicklungsprozesse evaluierenkomplexe Bildungsprozesse evaluierenMenschen in besonderen Situationen individuell pflegen, anleiten und begleitenkommunikative Fähigkeiten im systemischen Kontextbetriebliche Abläufe steuernoptionale LernangeboteBerufsbezogener Lernbereich - Praxisgrundlegende heilerzieherische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und reflektierendifferenzierte heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und evaluieren Leitungsverantwortung übernehmen
▶ Ausbildungsinhalte (Sachsen-Anhalt)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachrichtungsübergreifender LernbereichDeutsch/KommunikationEnglischWirtschafts- und SozialkundeReligion oder EthikFachrichtungsbezogener Lernbereichberufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln Beziehungen anbieten, gestalten und Gruppenprozesse begleitenLebenswelten gemeinsam mit beeinträchtigten Menschen analysieren, strukturieren und gestaltenMenschen mit Beeinträchtigungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegenProzesse der Wahrnehmung, Bewegung, Musik, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, evaluieren sowie dokumentierenArbeitsprozesse organisieren, koordinieren sowie Qualität sichernPraktische AusbildungDie praktische Ausbildung wird in den Arbeitsfeldern Pflege und Erziehung abgeleistet.
▶ Ausbildungsinhalte (Rheinland-Pfalz)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtmoduleEingangsmoduleine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickelnFachrichtungsübergreifende ModuleKommunikation, Lern- und Arbeitstechnikenberufsbezogene Kommunikation in einer FremdspracheFachrichtungsbezogene Moduleberufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektierenprofessionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestaltenMenschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördernMenschen mit Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleitenBeziehungen aufbauen, Gruppenprozesse gestalten und mit Konflikten angemessen umgehenProzesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdrucks eröffnenanthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen (Katholische Religion/Religionspädagogik bzw. Evangelische Religion/Religionspädagogik)AbschlussprojektWahlpflichtmoduleregionalspezifisches Lernmodulzusatzqualifizierendes LernmodulFachpraktische AusbildungDie fachpraktische Ausbildung dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Sie wird in Form von Praktika in geeigneten Einrichtungen abgeleistet, z.B. in Tages- oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
▶ Ausbildungsdauer (Baden-Württemberg)
Vollzeit: 3 Jahre (einschließlich fachpraktischer Ausbildung)Teilzeit: höchstens 5 Jahre (einschließlich fachpraktischer Ausbildung)
▶ Ausbildungsdauer (Schleswig-Holstein)
Vollzeit: 2-3 JahreDie Ausbildung kann auch in Teilzeitform erfolgen, derzeit liegen jedoch keine Informationen zur Dauer vor.
▶ Ausbildungsdauer (Nordrhein-Westfalen)
Vollzeit: 3 Jahre
▶ Ausbildungsinhalte (Baden-Württemberg)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Pflichtbereich (Module)Beruf und IdentitätInklusion und TeilhabeEntwicklung und BildungGesundheit und PflegeBeziehung und KommunikationOrganisation und ManagementKreativität und BewegungFachpraxisFachpraktische AusbildungDie fachpraktische Ausbildung dient der Entwicklung teilhabeorientierter, sozialpädagogischer und pflegerischer Kompetenzen durch Anwendung, Erprobung und Übung der im Unterricht erworbenen fachlichen und personalen Kompetenzen.
▶ Ausbildungsinhalte (Schleswig-Holstein)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachrichtungsbezogener Lernbereichberufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickelnBeziehungen professionell gestalten und mit Einzelnen und Gruppen unterstützend arbeitenLebenswelten und individuellen Entwicklungsstand wahrnehmen, verstehen und Prozesse der Inklusion fördernadressatengerechte Bildungs- und Unterstützungsangebote partizipatorisch planen und umsetzen sowie Pflegeprozesse gestaltenPartnerschaften zur Entwicklungsbegleitung im Kontext individueller Lebensbezüge gestalten und Übergänge unterstützenInstitution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperierenWahlpflichtbereichzur exemplarischen Vertiefung bzw. Erweiterung der Ausbildung in einem Arbeitsfeld und/oder Themenbereich der HeilerziehungspflegeFachrichtungsübergreifender LernbereichDeutsch/Kommunikation mit SprachbildungNaturwissenschaft und TechnikWirtschaft/PolitikBetriebliche PraxiszeitenDie betrieblichen Praxiszeiten werden in mindestens zwei einschlägigen Arbeitsfeldern abgeleistet.
▶ Ausbildungsinhalte (Nordrhein-Westfalen)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender LernbereichDeutsch/KommunikationFremdsprachePolitik/GesellschaftslehreReligionslehreBerufsbezogener LernbereichBeziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestaltenGesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestaltenevidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwendenBildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuernpersonenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinierenTeam- und Organisationsprozesse verantwortlich gestaltenWahlfach 1: Bildungsfelder im Kontext individueller TeilhabeWahlfach 2: Arbeitsfelder im Kontext individueller TeilhabeProjektarbeitPraxis in Arbeitsfeldern der HeilerziehungspflegeDifferenzierungsbereichMöglichkeit zur Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung individueller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
▶ Ausbildungsdauer (Mecklenburg-Vorpommern)
Vollzeit: 2 JahreDie Ausbildung kann auch in Teilzeitform erfolgen, derzeit liegen jedoch keine Informationen zur Dauer vor.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Regelung auf BundesebeneRahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. der Bildungsministerkonferenz vom 12.12.2025)Die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Weiterbildung an Fachschulen ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Weiterbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelungen auf LandesebeneSchul- bzw. Fachschulordnungen der BundesländerDie Aus- bzw. Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegeverordnung - APrOHeilErzPfl) vom 09.12.2019 (BW.GBl. S. 529), geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 10.02.2026 (BW.GBl. Nr. 20)Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) vom 15.05.2017 (Bay.GVBl. S. 186), zuletzt geändert durch § 10 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)Schulversuch "Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung", Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29.07.2024 (Az. VI.8-BS9641.0-5/45/3, BayMBl. Nr. 371), geändert durch Bekanntmachung vom 20.08.2025 (BayMBl. Nr. 360)Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG) in der Fassung vom 05.10.2004 (Ber.GVBl. S....
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
In der Regel sind ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit erforderlich.Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen. Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.
▶ Ausbildungsinhalte (Mecklenburg-Vorpommern)
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachrichtungsübergreifender Lernbereichsprachlicher BereichDeutsch/EnglischMathematikGesellschaftswissenschaften, GeisteswissenschaftenSozialkunde/Religion oder PhilosophieFachrichtungsbezogener LernbereichEntwicklung beruflicher Identität und professioneller PerspektivenEntwicklung, Bildung, Erziehung, Förderung und Begleitung von Menschen mit BeeinträchtigungenGestaltung von Beziehungen und GruppenprozessenFörderung von Menschen mit Beeinträchtigungen über musisch-kreative Gestaltung und Psychomotorikmedizinische Grundlagen für die Gestaltung pflegerischer, therapeutischer und gesundheitsfördernder ProzesseGestaltung lebensalters- und entwicklungsbezogener Pflegeprozesseinstitutionelle und gesellschaftliche RahmenbedingungenProjektmodulePraktische AusbildungWährend der praktischen Ausbildung werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse in geeigneten Einrichtungen praktisch angewandt. Die Schüler/innen gewinnen vertiefte Einsichten in Betriebsabläufe und sammeln Erfahrungen in den einschlägigen Arbeitsmethoden.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bayern)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) und jeweils der Nachweis über eine sozialpädagogische oder (heilerziehungs)pflegerische Tätigkeit (mindestens 200 Stunden)odermittlerer Schulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem (sozial)pädagogischen, (sozial)pflegerischen oder rehabilitativen Berufodereine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine sozialpädagogische oder (heilerziehungs)pflegerische Tätigkeit (mindestens 200 Stunden)oderein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar, ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches oder heilerziehungspflegerisches Einführungsjahrodereine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfeodereine mindestens 2-jährige einschlägige berufliche TätigkeitWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)Führungszeugnisfür die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Ausbildungsvertrag mit einer heilerziehungspflegerischen Einrichtung
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Berlin)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur), erworben in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt SozialwesenoderFachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur), erworben in einem anderen Bildungsgang und eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens 8 Wochenodermittlerer Schulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:Abschluss einer 2-jährigen einschlägigen BerufsausbildungoderAbschluss einer 2-jährigen nicht einschlägigen Berufsausbildung und einer mindestens 8-wöchigen förderlichen Tätigkeitodereine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeitodereine mindestens 4-jährige nicht einschlägige BerufstätigkeitoderFür die Zulassung zur Teilzeitausbildung ist darüber hinaus jeweils nachzuweisen:Ausübung einer berufspraktischen Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit sowie das Einverständnis des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin zur Aufnahme der AusbildungWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)aktuelles Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bremen)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:mittlerer Schulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:Abschluss einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufsausbildungodereine mindestens 3-jährige einschlägige berufliche TätigkeitoderHochschulzugangsberechtigung oder Abschluss eines Ausbildungsberufs nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) oder einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und Nachweis praktischer Erfahrungen durch:ein mindestens 900-stündiges einschlägiges Praktikumoderein freiwilliges soziales Jahroderdie Ableistung eines 1-jährigen Bundesfreiwilligendienstes oder eines 1-jährigen Europäischen FreiwilligendienstesWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)erweitertes Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hessen)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung:Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufeoder Realschulabschlussund jeweilsNachweis einer beruflichen Vorbildung durch:einen Abschluss als Sozialassistent/inoderden Abschluss einer mindestens 2-jährigen sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen BerufsausbildungWeitere Zugangsmöglichkeiten:Allgemeine Hochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägiger Fachrichtung und eine mindestens 6-wöchige einschlägige FachpraxisoderFachhochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägiger Fachrichtung und einschlägigem Praktikum zum Erwerb der FachhochschulreifeoderFachhochschulreife aus der Fachoberschule mit einschlägiger Fachrichtung, entweder aus Form A mit einschlägigem Praktikum oder aus Form B mit vorheriger einschlägiger BerufsausbildungWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)erweitertes Führungszeugnisfür die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Ausbildungsvertrag mit einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hamburg)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildungodermittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss, Abschluss einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Nachweis einer einschlägigen sozial- oder heilpädagogischen Tätigkeit von mindestens 4 Wochen DaueroderFachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) und ein Praktikum oder eine Berufstätigkeit von jeweils 4 Monaten in einem für die Ausbildung förderlichen Bereichodermittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss und Berufstätigkeit von 3 Jahren in einem für die Ausbildung förderlichen BereichDie Zulassung zur Ausbildung ist auch möglich mit:einem ersten allgemeinen SchulabschlussundAbschluss einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozial- oder heilpädagogischen Bereich oder eine mindestens 4-jährige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen BereichundKompetenzfeststellungsprüfung (fachliche Eignung für die Ausbildung)Weitere Voraussetzungen:erweitertes Führungszeugnis Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)Für den berufsbegleitenden Bildungsgang zusätzlich:Arbeitsverhältnis im sozial- oder heilpädagogischen Bereich (mindestens 15 Wochenstunden)oderTätigkeit als anerkannte Tagespflegeperson seit mindestens 2 Ja...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Realschulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:einen erfolgreichen Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildungoderden erfolgreichen Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten mindestens 2-jährigen Berufsausbildung und zusätzlich der Nachweis über eine einschlägige mindestens 6-wöchige sozialpädagogische oder (heilerziehungs)pflegerische Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege oder eine 2-jährige Berufstätigkeitodereine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren in Vollzeitbeschäftigungodererfolgreicher Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Sozialesodererfolgreicher Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung oder die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich jeweils der Nachweis über eine einschlägige mindestens 6-wöchige sozialpädagogische oder (heilerziehungs)pflegerische Tätigkeit in einem Arbeitsfeld des Fachbereichs HeilerziehungspflegeWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 1 Monat) erweitertes Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Saarland)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Mittlerer Bildungsabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch: die erfolgreiche Teilnahme an einer 1-jährigen beruflichen Vorbereitungsmaßnahmeoder eine abgeschlossene mindestens 23-monatige einschlägige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrechtodereine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, alternativ eine Hochschulzugangsberechtigung, sowie eine einschlägige, mindestens 6-wöchige, fachkundig angeleitete praktische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege, verbunden mit einer Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger oder zur Heilerziehungspflegerin hervorgehtodereine in der Summe mindestens 4-jährige einschlägige praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens, auf die eine zurückliegende einschlägige praktische oder berufliche Tätigkeit (z.B. Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens, eine mindestens 3-jährige Haushaltsführung mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren oder mit Personen in behindernden Lebenssituationen) sowie ein für den Heilerziehungspflegeberuf förderlicher Schulbesuch bis zu insgesamt 2 Jahren angerechnet werden könnenWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)Führungszeugnisfür die praxisinteg...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Thüringen)
Schulische und berufliche Vorbildung:RealschulabschlussundAbschluss einer mindestens 2-jährigen einschlägigen BerufsausbildungWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Praxiseinrichtung
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Brandenburg)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Fachoberschulreife und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildungodereine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit von mindestens 200 StundenoderFachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit von mindestens 200 StundenFür die Zulassung zur Teilzeitausbildung ist darüber hinaus jeweils nachzuweisen:Ausübung einer mindestens 1-jährigen einschlägigen hauptberuflichen praktischen Tätigkeit und eine Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin über die gegenwärtige hauptberufliche TätigkeitWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)erweitertes Führungszeugnis (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Niedersachsen)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenzodereine erfolgreich abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und den BerufsschulabschlussoderHochschulzugangsberechtigung und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum von 400 ZeitstundenWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)erweitertes Führungszeugnisfür die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Ausbildungsvertrag mit einer heilerziehungspflegerischen Einrichtung
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen-Anhalt)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Realschulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:eine erfolgreich abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in oder Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/inodereine andere mindestens 2-jährige (sozial)pädagogische oder (sozial)pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildungodereine erfolgreich abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine mindestens 600-stündige einschlägige praktische Tätigkeitoderohne Berufsausbildung mindestens eine 4-jährige einschlägige Berufstätigkeitodererfolgreicher Abschluss der 2-jährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Sozialesodererfolgreicher Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine 1-jährige einschlägige praktische Tätigkeitoderallgemeine Hochschulreife und eine 2-jährige einschlägige praktische TätigkeitWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)erweitertes Führungszeugnis
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Rheinland-Pfalz)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Qualifizierter Sekundarabschluss I und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch: Abschluss einer mindestens 2-jährigen BerufsausbildungoderAbschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnisodereine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeitoderdas mindestens 3-jährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kindoder allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens 4-monatigen einschlägigen praktischen TätigkeitWeitere Voraussetzung:Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Baden-Württemberg)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstandundeine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildungodereine mindestens 1-jährige geeignete praktische Vollzeittätigkeitoderallgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaftund eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildungodereine mindestens 6-wöchige geeignete praktische VollzeittätigkeitoderRealschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstandund erfolgreicher Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für Sozialpädagogikodereine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes und eine mindestens 6-wöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeitoder Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstandundeine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 6-wöchige geeignete praktische VollzeittätigkeitoderRealschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstandundeine mindestens 2-jährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Pflegeperson mit mehreren Kindern und eine mindestens 6-wöchige geeignete praktische Vollzeittätigkeitoderdie Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens 3 Jahren und eine mindestens 6-w...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Schleswig-Holstein)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:mittlerer Schulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:eine mindestens 2-jährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildungodereine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie einschlägige praktische Tätigkeiten oder ein einschlägiges Praktikum (mindestens 150 Zeitstunden)oder eine einschlägige Berufstätigkeit von 3 Jahrenoderschulischer Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife (Abitur) sowie einschlägige praktische Tätigkeiten oder ein einschlägiges Praktikum (mindestens 150 Zeitstunden)Weitere Voraussetzungen:erweitertes Führungszeugnis (i.d.R. nicht älter als 3 Monate)für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Arbeitsvertrag bei einem Träger der BehindertenhilfeDer Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Nordrhein-Westfalen)
Schulische bzw. berufliche Vorbildung oder Berufspraxis:mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Daueroder2-jähriger, berufsqualifizierender Schulabschlussodereinschlägige Berufstätigkeit von 5 JahrenoderHochschulzugangsberechtigung oder nicht einschlägiger Berufsabschluss und einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (bei Vollzeit; bei Teilzeit entsprechend länger), auch Freiwilliges Soziales Jahr oder BundesfreiwilligendienstWeitere Voraussetzungen:erweitertes Führungszeugnisfür die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Mecklenburg-Vorpommern)
Schulische und berufliche Vorbildung:Mittlere Reifeundabgeschlossene Ausbildung als Sozialassistent/inWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)erweitertes Führungszeugnis
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Özel Eğitim ve Bakım Uzmanı (Heilerziehungspfleger/in)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf? Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Liniein Werk- bzw. Tagesstätten und Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, bei ambulanten Diensten und in Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Kindertageseinrichtungen und an SchulenArbeitsorte:Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in erster Liniein Aufenthalts-, Wohn- und Schlafräumenin Turnhallen und WerkstättenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Aus- bzw. Weiterbildung sind i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit vorausgesetzt.Worauf kommt es an?Anforderungen:Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen therapeutischer Maßnahmen)Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen)Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Teambesprechungen)Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen)Schulfächer:Deutsch (z.B. um Erziehungs- und Förderpläne zu erarbeiten)Kunst/Musik/Werken (z.B. um mit Kindern oder Erwachsenen zu basteln oder zu musizieren)Ethik (z.B. um ein gutes Gespür für ethische Fragestellungen zu entwickeln) Pädagogik/Psychologie (z.B. um Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und mit Konflikten richtig umzugehen)Hauswirtschaftslehre (z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten)Was verdient man in der Ausbildung?Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen 1.952 € pro Monat.
Ist Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin in Deutschland typischerweise? ▼
Heilerziehungspfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindFachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Praktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Heimen, Sozialstationen, Tagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.