Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin
Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in
Was ist Trafik Denetçisi / Yardımcı Polis?
Steckbrief
Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (landes- und kommunalrechtlich geregelt) Ausbildungsdauer: Mind. 6 Wochen (Vollzeit)LernorteBildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf?Verkehrsüberwacher/innen kontrollieren den ruhenden Verkehr. Sie überprüfen, ob Halteverbotsregelungen beachtet, Feuerwehranfahrtszonen freigehalten und Parkzeiten nicht überschritten werden. Bei Verstößen erteilen sie Verwarnungen und stellen (digitale) Strafzettel aus. Wenn ein Auto einen Schwerbehindertenparkplatz oder eine Feuerwehreinfahrt blockiert, verständigen sie die Polizei. Gegebenenfalls übernehmen sie auch polizeilich angeordnete Geschwindigkeitskontrollen.Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern darüber hinaus z.B. Tätigkeiten, die im Rahmen eines Außendienstes für Ordnungsämter anfallen. Sie kontrollieren beispielsweise, ob Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts oder Straßenreinigungs- und Winterdienstbestimmungen eingehalten werden. Auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. von unzulässiger Lärmbelästigung, gehören zu ihren Aufgaben.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen finden Beschäftigung bei Städten und Gemeinden.Arbeitsorte:Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen arbeiten in erster Linieim Außendienst bzw. im FreienDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin den Büroräumen der DienststelleWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus wird i.d.R. ein Führerschein der Klasse B gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt (z.B. beim Erfassen von Kennzeichen mit mobilen Datenerfassungsgeräten)Selbstsicherheit und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. für das Erteilen mündlicher Verwarnungen bei kleineren Ordnungswidrigkeiten)Konfliktfähigkeit (z.B. für das freundliche, aber bestimmte Verweisen auf die Rechtslage in Konfliktsituationen)Schulfächer:Recht (z.B. um Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht anzuwenden)Deutsch (z.B. um Berichte oder Stellungnahmen abzufassen)Sport (z.B. um Kontrollgänge wetterunabhängig durchzuführen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindUnterrichtsräume an Verwaltungsschulen der Bundesländer oder Kommunenbei der praktischen Unterweisung: Dienststellen der Bundesländer, Städte und Gemeinden und im Außendienst (z.B. bei der innerstädtischen Verkehrsüberwachung)
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (landes- und kommunalrechtlich geregelt)AusbildungsdauerMind. 6 Wochen (Vollzeit)LernorteBildungseinrichtung und PraktikumsbetriebWas macht man in diesem Beruf?Verkehrsüberwacher/innen kontrollieren den ruhenden Verkehr. Sie überprüfen, ob Halteverbotsregelungen beachtet, Feuerwehranfahrtszonen freigehalten und Parkzeiten nicht überschritten werden. Bei Verstößen erteilen sie Verwarnungen und stellen (digitale) Strafzettel aus. Wenn ein Auto einen Schwerbehindertenparkplatz oder eine Feuerwehreinfahrt blockiert, verständigen sie die Polizei. Gegebenenfalls übernehmen sie auch polizeilich angeordnete Geschwindigkeitskontrollen.Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern darüber hinaus z.B. Tätigkeiten, die im Rahmen eines Außendienstes für Ordnungsämter anfallen. Sie kontrollieren beispielsweise, ob Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts oder Straßenreinigungs- und Winterdienstbestimmungen eingehalten werden. Auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. von unzulässiger Lärmbelästigung, gehören zu ihren Aufgaben.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen finden Beschäftigung bei Städten und Gemeinden.Arbeitsorte:Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen arbeiten in erster Linieim Außendienst bzw. im FreienDarüber hinaus arbeiten...
▶ Ausbildungsdauer
Vollzeit: mind. 6 Wochen
▶ Ausbildungsaufbau
Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Fachgebieten.Beispiel für ein Unterrichtsprogramm der AusbildungGrundlehrgang: 347 UnterrichtsstundenAufbaulehrgang: 206 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 553 Unterrichtsstunden
▶ Ausbildungskosten
Je nach Bildungsgang z.B.:LehrgangsgebührenPrüfungsgebührenKosten für Fachliteratur und ArbeitsmittelKosten für auswärtige Unterbringung
▶ Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:im Grundlehrgang:Verfassungsrecht und Allgemeines VerwaltungsrechtPräventives EingriffsrechtRepressives EingriffsrechtErste-Hilfe-GrundlehrgangPolizeidienstpraxisStraßenverkehrsrecht und StraßenrechtEinsatztraining und PsychologieGewerbe- und Gaststättenrechtim Aufbaulehrgang:Vertiefung der Inhalte aus dem Grundlehrgang Nachbarrecht und Umgang mit TierenAbfall- und Hygienerecht sowie UmweltrechtArbeitsrechtGewerberecht und sonstige NebengesetzeWaffenrechtBetäubungsmittelkundePsychisch-Kranken-Hilfe-GesetzPraktische UnterweisungDie angehenden Bediensteten werden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von berufserfahrenen Kollegen und Kolleginnen begleitet und angeleitet.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Verkehrsüberwachern/-überwacherinnen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu HausePraktische Übungen/Praktikum:praktische Mitarbeit (unter Anleitung), z.B. in kommunalen Dienststellen der PolizeiAnforderungen:Sorgfalt (z.B. beim Erfassen von Kennzeichen mit mobilen Datenerfassungsgeräten)Selbstsicherheit und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. für das Erteilen mündlicher Verwarnungen bei kleineren Ordnungswidrigkeiten)Konfliktfähigkeit (z.B. für das freundliche, aber bestimmte Verweisen auf die Rechtslage in Konfliktsituationen)
▶ Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Recht: z.B. um Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht anzuwendenDeutsch: z.B. um Berichte oder Stellungnahmen abzufassenSport: z.B. um Kontrollgänge wetterunabhängig durchzuführen
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in an:Bereich Schutz und SicherheitDetektiv/DetektivinServicekraft - Schutz und SicherheitGemeinsamkeit:Tätigkeiten im Bereich Schutz und Sicherheit ausüben
▶ Die Ausbildung im Überblick
Verkehrsüberwacher/in bzw. Hilfspolizist/in ist eine Ausbildung in Lehrgangsform, die landes- und kommunalrechtlich geregelt ist. Sie dauert in Vollzeit mindestens 6 Wochen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Hessen:Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamter/Hilfspolizei- und OrdnungspolizeibeamtinRheinland-Pfalz:Hilfspolizeibeamter/HilfspolizeibeamtinKommunaler Vollzugsbeamter/Kommunale VollzugsbeamtinAlternativ kann man nicht landesrechtlich geregelte Ausbildungen absolvieren. Sie führen zum Beispiel zum Abschluss Geprüfter Kommunaler Verkehrsüberwacher/Geprüfte Kommunale Verkehrsüberwacherin - Ruhender Verkehr (BVS) (Bayerische Verwaltungsschule).
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen bei Städten und Gemeinden.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung können Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von öffentlicher Verwaltung bis hin zu Verwaltungsrecht.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Die Ausbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb des Befähigungsnachweises nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO in Verbindung mit § 99 HSOG für Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamtinnen und Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamte Grundlehrgang und Aufbaulehrgang vom 11.12.2024 (Hess. StAnz. S. 1259)Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO) vom 12.06.2007 (Hess.GVBl. I S. 323), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2025 (Hess.GVBl. Nr. 107)Landesverordnung über die kommunalen Vollzugsbeamtinnen und kommunalen Vollzugsbeamten sowie die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten vom 16.02.2007 (GVBl. Rh.-Pf. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.01.2024 (GVBl. Rh.-Pf. S. 46)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus wird i.d.R. ein Führerschein der Klasse B gefordert.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Trafik Denetçisi / Yardımcı Polis
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Verkehrsüberwacher/innen kontrollieren den ruhenden Verkehr. Sie überprüfen, ob Halteverbotsregelungen beachtet, Feuerwehranfahrtszonen freigehalten und Parkzeiten nicht überschritten werden. Bei Verstößen erteilen sie Verwarnungen und stellen (digitale) Strafzettel aus. Wenn ein Auto einen Schwerbehindertenparkplatz oder eine Feuerwehreinfahrt blockiert, verständigen sie die Polizei. Gegebenenfalls übernehmen sie auch polizeilich angeordnete Geschwindigkeitskontrollen.Hilfspolizisten und -polizistinnen übernehmen in einigen Bundesländern darüber hinaus z.B. Tätigkeiten, die im Rahmen eines Außendienstes für Ordnungsämter anfallen. Sie kontrollieren beispielsweise, ob Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts oder Straßenreinigungs- und Winterdienstbestimmungen eingehalten werden. Auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. von unzulässiger Lärmbelästigung, gehören zu ihren Aufgaben.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen finden Beschäftigung bei Städten und Gemeinden.Arbeitsorte:Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten und -polizistinnen arbeiten in erster Linieim Außendienst bzw. im FreienDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin den Büroräumen der DienststelleWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus wird i.d.R. ein Führerschein der Klasse B gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt (z.B. beim Erfassen von Kennzeichen mit mobilen Datenerfassungsgeräten)Selbstsicherheit und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. für das Erteilen mündlicher Verwarnungen bei kleineren Ordnungswidrigkeiten)Konfliktfähigkeit (z.B. für das freundliche, aber bestimmte Verweisen auf die Rechtslage in Konfliktsituationen)Schulfächer:Recht (z.B. um Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht anzuwenden)Deutsch (z.B. um Berichte oder Stellungnahmen abzufassen)Sport (z.B. um Kontrollgänge wetterunabhängig durchzuführen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.
Ist Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin in Deutschland typischerweise? ▼
Verkehrsüberwacher/innen bzw. Hilfspolizisten/-polizistinnen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindUnterrichtsräume an Verwaltungsschulen der Bundesländer oder Kommunenbei der praktischen Unterweisung: Dienststellen der Bundesländer, Städte und Gemeinden und im Außendienst (z.B. bei der innerstädtischen Verkehrsüberwachung)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Verkehrsüberwacher/Verkehrsüberwacherin / Hilfspolizist/Hilfspolizistin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.