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Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO)

Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO)

Ausbildung Mathematics & Natural Sciences KldB B 29222

What is Fırıncılık Meslek Uygulayıcısı?

**Bäcker** are individuals who have gained practical expertise in the field of baking and actively participate in the production processes of bread, small pastries, cakes, and tortes in Germany. In this profession,

Steckbrief

Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation

Beschreibung (German)

**Bäcker** are individuals who have gained practical expertise in the field of baking and actively participate in the production processes of bread, small pastries, cakes, and tortes in Germany. In this profession,

Programs that lead to this profession

Mathematics & Natural Sciences field →

The profession Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) in Germany is generally reached through programs in the Mathematics & Natural Sciences field:

Detailed Information

Medien

ABZ Allgemeine BäckerZeitungBack JournalBacktechnikBÄKO magazinbrot + backwaren (b+b)D.B.Z. Deutsche Bäcker Zeitung MagazinEnable Me. Leben mit Behinderung oder chronischer Krankheit.REHADAT - Informationssystem zur beruflichen TeilhabeVerzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Bäcker werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: Backstuben, Verkaufsräume, Fertigungshallen (in Industriebetrieben)Berufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Backstube, ggf. Ausbildungsfirma der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): UnterrichtsräumePraktikumsbetrieb: Backstuben, Verkaufsräume, Produktionshallen (in Industriebetrieben)

Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeitenz.B. sorgfältiges Herstellen von Brot, Biobackwaren und Kleingebäckz.B. Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremesz.B. Zubereiten von Partykleingebäck, Backwarensnacks und kleinen GerichtenInteresse an kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeitenz.B. Verkaufen von Backwaren und Überzeugen von Kunden/Kundinnen durch ansprechende Warenpräsentationz.B. Mitarbeit bei verkaufsfördernden Maßnahmen

Steckbrief

BerufstypAusbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO)Ausbildungsdauer3 Jahre LernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen RehabilitationWas macht man in diesem Beruf?Fachpraktiker/innen für Bäcker arbeiten bei der Herstellung von Brot, Kleingebäck, Kuchen oder Torten mit. Sie wiegen und messen zum Beispiel Mehl, Eier und Zucker ab und mischen die Zutaten. Dabei richten sie sich nach Rezepten. Sie überwachen zum Beispiel den Hefeteig, während er aufgeht. Sie formen auch Brötchen und Gebäckstücke und schieben diese in die Öfen. Fachpraktiker/innen für Bäcker helfen auch mit, Rohstoffe und Zutaten richtig zu lagern.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:handwerkliche Bäckereien GroßbäckereienBackfabrikenArbeitsorte: BackstubenWas ist wichtig?Anforderungen:gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben von schweren Backblechen) Handgeschick (z.B. Formen von Teiglingen von Hand)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Gewichtsangaben umzurechnen)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für Bäcker kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:mit welchen Back...

Kompetenzen

Wichtige Fertigkeiten und Kenntnisse:Arbeit nach RezepturBackenBäckereitechnologieGarnieren (Speisen)Glasieren (Lebensmittel)KleingebäckLagerwirtschaftLebensmittelhygieneLebensmittelrechtMaschinenführung, Anlagenführung, -bedienungOfenarbeit (Bäckerei, Konditorei)ReinigenRoh- und Fertigmassen herstellen und verarbeitenSiebenTeig herstellenWiegenWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Backwaren, Konditoreiwaren, Süßwaren"

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 3-jährigen Ausbildung Fachpraktiker/in im BäckerhandwerkAusbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:1.-18. Ausbildungsmonat u.a.: Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck Herstellen von Brot und Kleingebäck Herstellen von Feinen Backwaren aus TeigenZwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremes Herstellen von Torten und Desserts Herstellen von BackwarensnacksAbschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.FörderungsmöglichkeitenNeben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise: mit welchen Backöfen und anderen Geräten man arbeitetwie man Maschinen und Geräte vor dem Backen vorbereitetwie man die Zutaten auswählt und nach Rezeptur einsetztwie man Teige herstellt und wie man den Teig dann zu Brot, Brötchen oder anderen Backwaren formt wie man Brot und Brötchen im Ofen backtwie man Feingebäck zum Beispiel aus Hefeteig, Mürbteig oder Blätterteig machtwie man Cremes, Füllungen und Glasuren herstellt was man beachten muss, wenn man die Rohstoffe und Zutaten lagertwas man im Lebensmittelrecht und bei den Hygienebestimmungen beachten musswie man Kunden bedient und Bäckereierzeugnisse verkauftDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Fächernin allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der AusbildungseinrichtungPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Teige mischen und kneten, Brot, Brötchen, Kuchen und Feingebäck backen, Torten herstellen und garnieren Umgebung: Hitze in der Backstube, Kälte im Kühlraum, MehlstaubKleidung: berufstypische Arbeitskleidung (weiße Jacke, Schürze und Kopfbedeckung) Arbeitszeit: Arbeitsbeginn i.d.R. früh am MorgenAnforderungen: Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben von schweren Backblechen) Handgeschick (z.B. Formen von Teiglingen von Hand)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Gewichtsangaben umzurechnen

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation wie den Umgang mit dem Kassensystem zu erwerben.

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachpraktiker/in für Bäcker an:Bereich LebensmittelFachpraktiker/Fachpraktikerin für Konditor (§66 BBiG/§42r HwO)Fachpraktiker/Fachpraktikerin Küche (Beikoch/Beiköchin) (§66 BBiG/§42r HwO)Fachpraktiker/Fachpraktikerin im Nahrungsmittelverkauf (§66 BBiG/§42r HwO)Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Fleischer (§66 BBiG/§42r HWO)Gemeinsamkeit:Nahrungsmittel herstellen und/oder verkaufenBereich HaushaltFachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen (§66 BBiG/§42r HwO)Gemeinsamkeit:Lebensmittel vorbereiten und verarbeitenBereich Hotel- und GaststättengewerbeFachpraktiker/Fachpraktikerin im Gastgewerbe (§66 BBiG/§42r HwO)Gemeinsamkeit:einfache Speisen und Getränke vor- und zubereiten

Arbeits- und Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich sind die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale wichtig, um diesen Beruf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. bereitwilliges Erledigen anstrengender Arbeiten in der Backstube wie das Heben von Mehlsäcken)Sorgfalt (z.B. genaues Einhalten der Rezepturen, der Gär- und Backzeiten; hygienisches Arbeiten)Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften, um Verbraucher/innen nicht zu gefährden)

Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Bäcker ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Bäckerhandwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Bäcker/in. Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Bäcker erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Verbände und Organisationen

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG)Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)Vereinigung der Backbranche e.V. (VDB)Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.Fachpraktiker Bäcker/Fachpraktikerin BäckerinBäckerfachwerker/BäckerfachwerkerinBäckerwerker/BäckerwerkerinFachpraktiker für Bäcker/Fachpraktikerin für BäckerFachpraktiker für Bäckereien/Fachpraktikerin für BäckereienFachpraktiker im Bäckerhandwerk/Fachpraktikerin im Bäckerhandwerk

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Fachpraktiker/innen für Bäcker verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Umgang mit dem Kassensystem.Die passende Beschäftigung finden Fachpraktiker/innen für Bäcker arbeiten in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks, aber auch in der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien und Backfabriken. Dort stellen sie verschiedene Brotsorten, Kleingebäck, Feingebäck und Kuchen oder Torten her.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Für Fachpraktiker/innen für Bäcker gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Im Laufe des Berufslebens muss man sein Fachwissen immer auf dem neuesten Stand halten und sich beispielsweise über Neuerungen im Bereich Backtechniken oder Verbrauchertrends informieren.Beruflich weiterkommenWer als Fachpraktiker/in für Bäcker weiterkommen möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ausbildung beispielsweise in folgenden Berufen weiterqualifizieren:Bäcker/BäckerinFachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt BäckereiAuskünfte über Anrechnungsmöglichkeiten erteilen die für die jeweilige Berufsausbildung zuständigen Stellen. Informationen zu möglichen Weiterbildungen erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sind wichtig, um den Beruf lernen und ausüben zu können.FähigkeitenBeobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Mängeln beim Auswählen von Zutaten oder bei fertigen Backwaren)Fingergeschick (z.B. Aufspritzen von feinen Dekors auf Torten und Desserts)Handgeschick (z.B. Portionieren und Formen von Teigen)Handwerkliches Geschick (z.B. Reinigen und Pflegen von Geräten und Maschinen)Technisches Verständnis (z.B. Verstehen der Funktion von Backöfen und Backgeräten; Beheben von Fehlern unter Anleitung)Sinn und Gespür für Ästhetik (z.B. Dekorieren von Backwaren)Kenntnisse und FertigkeitenRechenfertigkeiten (z.B. Berechnen von Zutatenmengen; Umrechnen von Gewichtsangaben)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Informieren von Kunden/Kundinnen über die Inhaltsstoffe von Backwaren)

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bäcker bzw. zur Fachpraktikerin für Bäcker gibt es keine bundeseinheitliche rechtliche Regelung. Die zuständigen Kammern erlassen ihre Ausbildungsregelungen entsprechend den Hauptausschussempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Beispiel einer Kammerregelung:Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Bäcker/ zur Fachpraktikerin Bäcker vom 15.11.2022 (Handwerkskammer der Pfalz)Weitere Regelungen der zuständigen Stellen:Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)Übergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 60)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Eine Eignungsuntersuchung ist i.d.R. notwendig. Die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst diese.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Source: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Frequently Asked Questions about Fırıncılık Meslek Uygulayıcısı

Education path, salary, recognition, and entry routes for foreigners

What does a Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) do in Germany?

Bäcker are individuals who have gained practical expertise in the field of baking and actively participate in the production processes of bread, small pastries, cakes, and tortes in Germany. In this profession,

Is Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) an Ausbildung or a degree path?

In Germany, "Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO)" follows a 3-year dual Ausbildung — combining a vocational school (Berufsschule) with paid on-the-job training at a company. No university degree required.

How can I qualify as Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) in Germany?

In Germany, "Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO)" follows a 3-year dual Ausbildung — combining a vocational school (Berufsschule) with paid on-the-job training at a company. No university degree required. Foreign applicants should additionally verify diploma recognition via anabin.kmk.org before applying.

Where do Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) typically work in Germany?

Workplace varies by employer. Check the official BERUFENET listing for the current breakdown of typical work environments for Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO).

What is the typical salary for Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) in Germany?

Salaries vary by region, employer size, and experience. Consult BERUFENET for current figures, or salary aggregators like gehalt.de and stepstone.de Gehaltsreport.

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