Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung)
Dolmetscher/in (Ausbildung)
Was ist Devlet Onaylı Tercüman (Mesleki Eğitim)?
Steckbrief
Berufstyp Aus- bzw. Weiterbildungsberuf AusbildungsartStaatliche Prüfung nach landesrechtlicher Regelung ( Teilnahme: an Bildungsgang nicht verpflichtend) bzw. schulische Aus- bzw. Weiterbildungsberuf an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (intern geregelt) Ausbildungsdauer1-3 Jahre, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformLernorteFremdsprachenschule, Fachakademie
Beschreibung (Deutsch)
Was macht man in diesem Beruf?Dolmetscher und Dolmetscherinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen das gesprochene Wort aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Beim Konsekutivdolmetschen übersetzen sie mithilfe einer speziellen Notizentechnik zeitversetzt. Beim Simultandolmetschen dolmetschen sie nahezu zeitgleich mit dem Gesagten. Sie übertragen z.B. Reden, Gespräche sowie Verhandlungen live oder online und sind dafür z.B. bei internationalen Konferenzen, in der Wirtschaft, bei Behörden, bei Arztbesuchen oder vor Gericht tätig. Für ihre Tätigkeit benötigen sie Fachkenntnisse, eine fundierte Vorbereitung und ein gutes Gespür für die Ausgangs- und Zielkultur.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen finden Beschäftigungbei Dolmetscherdienstenbei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission)bei Behörden des Landes oder des Bundesin größeren Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereichebei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen)Arbeitsorte:Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen arbeiten in erster Liniein Besprechungsräumenin Konferenz- und Tagungsräumen oder Messehallenin schalldichten Kabinen (Simultandolmetschen)in BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilWelcher Schulabschluss bzw. welche Vorbildung wird erwartet?Für den Zugang zu Bildungsgängen ist i.d.R. die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erforderlich.Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig. Zudem ist eine Ausbildung oder Berufspraxis als Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen oder Übersetzer bzw. Übersetzerin notwendig.Worauf kommt es an?Anforderungen:hohe Auffassungsgabe und Konzentrationsfähigkeit (z.B. Ausblenden von Außengeräuschen beim Flüsterdolmetschen)Sorgfalt (z.B. genaues und verständliches Dolmetschen gesprochener Äußerungen, um Missverständnisse zu vermeiden)mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim kurzen und prägnanten Wiedergeben des in der Originalsprache Gehörten)Flexibilität (z.B. Anpassen an wechselnde Situationen beim Dolmetschen) Kommunikationsfähigkeit (z.B. genaues Zuhören unter Berücksichtigung kultureller und sozialer Eigenheiten)Schulfächer:Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen (z.B. um sich auf mehrere Fremdsprachen zu spezialisieren)Deutsch (z.B. um sprachliche Feinheiten beim Übersetzen anzuwenden)Wirtschaft/Recht (z.B. um Geschäftsverhandlungen sprachlich korrekt zu begleiten)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Dolmetscher und Dolmetscherinnen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtungbei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen
▶ Steckbrief
Berufstyp Aus- bzw. Weiterbildungsberuf AusbildungsartStaatliche Prüfung nach landesrechtlicher Regelung (Teilnahme an Bildungsgang nicht verpflichtend) bzw. schulische Aus- bzw. Weiterbildungsberuf an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (intern geregelt) Ausbildungsdauer1-3 Jahre, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformLernorteFremdsprachenschule, FachakademieWas macht man in diesem Beruf?Dolmetscher und Dolmetscherinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen das gesprochene Wort aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Beim Konsekutivdolmetschen übersetzen sie mithilfe einer speziellen Notizentechnik zeitversetzt. Beim Simultandolmetschen dolmetschen sie nahezu zeitgleich mit dem Gesagten. Sie übertragen z.B. Reden, Gespräche sowie Verhandlungen live oder online und sind dafür z.B. bei internationalen Konferenzen, in der Wirtschaft, bei Behörden, bei Arztbesuchen oder vor Gericht tätig. Für ihre Tätigkeit benötigen sie Fachkenntnisse, eine fundierte Vorbereitung und ein gutes Gespür für die Ausgangs- und Zielkultur.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen finden Beschäftigungbei Dolmetscherdienstenbei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission)bei Behörden des Landes oder des Bundesin größeren Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereichebei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen)Arbeitsorte:Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen arbeiten in erster Liniein Bespr...
▶ Ausbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: Vollzeit: 2-3 JahreTeilzeit: 1-2 Jahre
▶ Auswahlverfahren
Die Bildungseinrichtungen, z.B. Fremdsprachenschulen oder Fachakademien, wählen Bewerber und Bewerberinnen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den Fremdsprachen gelegt. Gegebenenfalls werden Aufnahme- oder Einstufungsprüfungen durchgeführt.
▶ Ausbildungsaufbau
Beispiel für die StundenverteilungErste Fremdsprache:Allgemeine Grundlagen - Grammatik, Wortschatz, Idiomatik, Rechtschreibung: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 1 WochenstundeÜbersetzen: 1. Jahr 7 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 4 WochenstundeMündliche Sprachbeherrschung und Gesprächsdolmetschen: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 WochenstundenKorrespondenz (zweisprachig): 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 0 WochenstundenStegreifübersetzung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 2 WochenstundenLandeskundlicher Aufsatz: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 2 WochenstundenDolmetschen: Einführung, Verhandlungs-, Vertrags-, Simultandolmetschen: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 6 WochenstundenFachgebiet:Fachkunde und Fachterminologie: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden, 3. Jahr 1 WochenstundenFachübersetzung: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 4 WochenstundenZweite Fremdsprache:Allgemeine Sprachgrundlagen - schriftliche und mündliche Sprachbeherrschung: 1. Jahr 6 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden, 3. Jahr 3 WochenstundenÜbersetzung: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden, 3. Jahr 2 WochenstundenKorrespondenz: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden, 3. Jahr 1 WochenstundenAllgemeine Veranstaltungen:Deutsch: 1. Jahr 1 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunden, 3. Jahr 1 W...
▶ Ausbildungskosten
Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler und Schülerinnen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenUnter bestimmten Bedingungen können Schüler und Schülerinnen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
▶ Ausbildungsinhalte
Theoretischer und praktischer Unterricht, z.B.:allgemeine Grundlagen erste Fremdsprache: Grammatik, Wortschatz, Idiomatik, Rechtschreibungallgemeine Grundlagen zweite Fremdsprache: schriftliche und mündliche SprachbeherrschungEDV-gestützte Terminologiearbeit und computergestütztes ÜbersetzenEinführung in die Technik des Dolmetschens Fachkunde und FachterminologieFachübersetzenGerichts- und BehördenterminologieKorrespondenz (zweisprachig) Landeskunde, landeskundlicher Aufsatzmündliche Sprachbeherrschung und GesprächsdolmetschenSimultandolmetschenStegreifübersetzung TextverarbeitungÜbersetzung in die und aus der FremdspracheVerhandlungsdolmetschenVortragsdolmetschenZeitgeschichte des entsprechenden AuslandsWährend der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende und wirtschaftliche Fächer unterrichtet.PraktikumJe nach Bildungsangebot besteht die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren, z.B. in einem Dolmetscher- und Übersetzungsbüro oder in international tätigen Organisationen.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeitbei Vollzeit: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeit: Unterricht i.d.R. am Wochenende oder am Abend bzw. Blockunterricht Lernformbei Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Übersetzern und Übersetzerinnen (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu Hausebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)Praktische Übungen/Praktikum:Übungen im schuleigenen Sprachlaborggf. praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. in internationalen Unternehmen und Organisationen, in Dolmetscher- und ÜbersetzungsbürosAnforderungen:hohe Auffassungsgabe und Konzentrationsfähigkeit (z.B. Ausblenden von Außengeräuschen beim Flüsterdolmetschen)Sorgfalt (z.B. genaues und verständliches Dolmetschen gesprochener Äußerungen, um Missverständnisse zu vermeiden)mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim kurzen und prägnanten Wiedergeben des in der Originalsprache Gehörten)Flexibilität (z.B. Anpassen an wechselnde Situationen beim Dolmetschen) Kommunikationsfähigkeit (z.B. genaues Zuhören unter Berücksichtigung kultureller und sozialer Eigenheiten)
▶ Ausbildungsvergütung
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich auf mehrere Fremdsprachen zu spezialisierenDeutsch: z.B. um sprachliche Feinheiten beim Übersetzen anzuwendenWirtschaft/Recht: z.B. um Geschäftsverhandlungen sprachlich korrekt zu begleiten
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Dolmetscher/in an:Bereich FremdsprachenStaatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin (Ausbildung)Fremdsprachenkorrespondent/FremdsprachenkorrespondentinKaufmännischer Assistent/Wirtschaftsassistent / Kaufmännische Assistentin/Wirtschaftsassistentin - FremdsprachenWirtschaftsübersetzer/WirtschaftsübersetzerinGemeinsamkeit:das gesprochene bzw. geschriebene Wort von einer Sprache in eine andere übertragen
▶ Die Ausbildung im Überblick
Dolmetscher bzw. Dolmetscherin ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, deren staatliche Abschlussprüfung landesrechtlich geregelt ist. Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert 1-3 Jahre.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen. Darüber hinaus gibt es Aus- bzw. Weiterbildungen, die nach internen Regelungen der Bildungsanbieter durchgeführt werden.Außerdem besteht die Möglichkeit, Dolmetschen an Hochschulen zu studieren.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Aus- bzw. Weiterbildung bzw. Prüfung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland:Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte DolmetscherinStaatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher/Staatlich geprüfte Übersetzerin und DolmetscherinBayern:Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher/Staatlich geprüfte Übersetzerin und DolmetscherinDie Bezeichnung Bachelor Professional in Übersetzen und Dolmetschen kann zusätzlich zum Abschluss geführt werden. Hessen, Sachsen:Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte DolmetscherinAlternativ kann man nicht landesrechtlich geregelte Ausbildungen absolvieren. Sie führen z.B. zu Abschlussbezeichnungen wie Dolmetscher/Dolmetscherin.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Dolmetscher und Dolmetscherinnen z.B. bei Dolmetscherdiensten, in internationalen Wirtschaftsunternehmen, bei Behörden oder internationalen Institutionen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Dolmetschen bis hin zu Wirtschaftssprachen.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Dolmetschen erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch die Übernahme oder Gründung eines Dolmetscherbüros.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Regelung auf BundesebeneRahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020 in der Fassung vom 09.06.2022Regelungen auf LandesebeneDie Aus- bzw. Weiterbildung bzw. Prüfung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung des Kultusministeriums über die Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher vom 21.10.1997 (BW.GBl. S. 484, K.u.U.1998 S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 17.12.2015 (BW.GBl. S. 1210, 1227)Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO) vom 09.05.2017 (Bay.GVBl. S. 118), zuletzt geändert durch § 13 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 07.05.2001 (Bay.GVBl. S. 255), zuletzt geändert durch § 12 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO) vom 16.01.2018 (Hess.ABl. S. 278), geändert durch Artikel 33 der Verordnung vom 16.12.2025 (Hess.GVBl. Nr. 110)Verordnung über die Prüfung und die Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung (Dolmetscherprüfungsverordnung - DolmPrüfVO M-V) vom 26.02...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig sowie eine Ausbildung, ein Studium oder einschlägige Berufspraxis. In einigten Bundesländern kann die Prüfung nur nach bestandener Übersetzerprüfung oder zusammen mit dieser abgelegt werden. Für die Bildungsgänge ist i.d.R. die Hochschul- oder Fachhochschulreife erforderlich sowie ggf. die Prüfung als Übersetzer bzw. Übersetzerin. Je nach Bildungsangebot ist der Zugang auch mit einer Ausbildung, z.B. als Fremdsprachenkorrespondent oder -korrespondentin möglich.Darüber hinaus wird für den Zugang zu Bildungsgängen z.B. gefordert:gute Deutschkenntnissegute Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Devlet Onaylı Tercüman (Mesleki Eğitim)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung) in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Dolmetscher und Dolmetscherinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen das gesprochene Wort aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Beim Konsekutivdolmetschen übersetzen sie mithilfe einer speziellen Notizentechnik zeitversetzt. Beim Simultandolmetschen dolmetschen sie nahezu zeitgleich mit dem Gesagten. Sie übertragen z.B. Reden, Gespräche sowie Verhandlungen live oder online und sind dafür z.B. bei internationalen Konferenzen, in der Wirtschaft, bei Behörden, bei Arztbesuchen oder vor Gericht tätig. Für ihre Tätigkeit benötigen sie Fachkenntnisse, eine fundierte Vorbereitung und ein gutes Gespür für die Ausgangs- und Zielkultur.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen finden Beschäftigungbei Dolmetscherdienstenbei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission)bei Behörden des Landes oder des Bundesin größeren Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereichebei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen)Arbeitsorte:Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen arbeiten in erster Liniein Besprechungsräumenin Konferenz- und Tagungsräumen oder Messehallenin schalldichten Kabinen (Simultandolmetschen)in BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilWelcher Schulabschluss bzw. welche Vorbildung wird erwartet?Für den Zugang zu Bildungsgängen ist i.d.R. die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erforderlich.Für die staatliche Prüfung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss nötig. Zudem ist eine Ausbildung oder Berufspraxis als Dolmetscher bzw. Dolmetscherinnen oder Übersetzer bzw. Übersetzerin notwendig.Worauf kommt es an?Anforderungen:hohe Auffassungsgabe und Konzentrationsfähigkeit (z.B. Ausblenden von Außengeräuschen beim Flüsterdolmetschen)Sorgfalt (z.B. genaues und verständliches Dolmetschen gesprochener Äußerungen, um Missverständnisse zu vermeiden)mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim kurzen und prägnanten Wiedergeben des in der Originalsprache Gehörten)Flexibilität (z.B. Anpassen an wechselnde Situationen beim Dolmetschen) Kommunikationsfähigkeit (z.B. genaues Zuhören unter Berücksichtigung kultureller und sozialer Eigenheiten)Schulfächer:Englisch, Französisch und weitere Fremdsprachen (z.B. um sich auf mehrere Fremdsprachen zu spezialisieren)Deutsch (z.B. um sprachliche Feinheiten beim Übersetzen anzuwenden)Wirtschaft/Recht (z.B. um Geschäftsverhandlungen sprachlich korrekt zu begleiten)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.
Ist Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung) qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung) in Deutschland typischerweise? ▼
Dolmetscher und Dolmetscherinnen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtungbei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): zu Hause, ggf. Unterrichtsräume bei Präsenzphasen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin (Ausbildung) in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.